Ich hatte eine erbrechtliche Beratung durchzuführen. Die Mandantin ist körperlich behindert, weswegen sie ihr Haus nur schwer verlassen kann. Ich musste also zu ihr hinfahren.
Bei der Abrechnung der Beratung habe ich die entstandenen Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld in Ansatz gebracht. Die HUK hat zunächst gekürzt, nach einem erläuternden Schreiben dann aber gezahlt – angeblich aus Kulanz. Ich meine zwar, es bestand ein Anspruch auf die Kostenerstattung, will es aber nicht vertiefen.
Der Fall ist mir jedenfalls Anlass, die HUK auch mal lobend zu erwähnen.