Arrogant und kleinkrämerisch geriert sich die ARAG in einer Ordnungswidrigkeitensache, bei der es um ein Fahrverbot geht.
Ich hatte für die Verteidigung im Vorverfahren und für den ersten Termin vor dem Amtsgericht einen Vorschuß in Höhe der Mittelgebühr berechnet und, nachdem ich den Versicherer an die Zahlung erinnern mußte, dann auch irgendwann einmal erhalten.
Nach dem zweiten Hauptverhandlungstermin, in dem ich zunächst ein hervorragendes Ergebnis für den Mandanten erzielt habe, erhält der Versicherer von mir die Schlußabrechnung – ein Fax mit 31 Seiten. Nun schreibt irgend ein Sachbearbeiter, der seinen Namen nicht nennen will:
„… haben wir bereits die Mittelgebühren zugrunde gelegt, die wir bei der Berücksichtigung Ihres anwaltlichen Ermessens entgegenkommend berücksichtigt haben. „
Aha: Entgegenkommend. Man will eine korrigierte Rechnung, denn mehr sei nicht drin. Und dann noch dieses hier:
„Die zugrunde gelegte Dokumentenpauschale … können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. Wir bitten höflich um ergänzende Erläuterung …“
Ich habe nachgefragt, ob ich dem Sachbearbeiter die Gelegenheit geben soll, die Kopien nachzuzählen, und ob er den Kopiesatz der Akte (145 Seiten) per Fax übermittelt haben möchte.
Der Versicherungsnehmer ist not amused, nachdem ich ihn bat, die Differenz zwischen meiner Rechnung und dem Almosen der ARAG auszugleichen.