Die Concordia lernt’s nicht: Mal wieder ging eine Zahlung nur mit der Schadensnummer versehen hier ein und konnte logischerweise nicht zugeordnet werden. Erst nach der zweiten Erinnerung bequemte sich die Concordia mitzuteilen, die Zahlung bereits vor längerem getätigt zu haben und bat um „überprüfung“, die dann auch stattfand.
Vermeidbare Mehrarbeit, die durch die immer wieder erbetene Angabe unseres Aktenzeichens hätte vermieden werden können. Daraufhin habe ich der Concordia angekündigt, zukünftig die Mandanten von (vermeintlich) ausbleibenden Zahlungen der Versicherung zu informieren – ob’s allerdings hilft, bleibt fraglich.
Anwälte… zu dumm die Schadennummer anzugeben…
So müsste dann wohl der Artikel heißen, den wir in der HUK-Schadenabteilung täglich 20 mal verfassen könnten, wenn wir uns darüber noch aufregen würden, dass Kostenerstattungen ohne Angabe der Schadennummer auf irgendein Konto der Gesellschaft, gerne auch mal auf das Beitragskonto der Lebensversicherung gebucht werden….
Oder Schreiben, in denen die Durchwahl des Sachbearbeiters als Schadennummer angegeben wird, manchmal auch einfach gar keine… Auch immer wieder gerne genommen…
„… zu dumm …“ – Gedankenlosigkeit als Dummheit zu bezeichnen ist sicherlich diskutabel. Interessant nur, dass gerade jemand von der HUK Coburg sich hier meldet, deren Rostocker Filiale mindestens ebenso viele überweisungen nur unter Angabe der eigenen Schadensnummer tätigt wie die Concordia. Dumme Mitarbeiter ???
Zu Ihrer Aufklärung, da offenbar nicht bekannt: „HUK“ steht als Kurzbezeichnung für „Haftpflicht und Kraftfahrt“ und impliziert keineswegs die HUK-Coburg, bei der ich im übrigen auch nicht tätig bin. Da es sich hier im übrigen um eine von mir privat gepostete Meinung handelt, erlaube ich mir auch, meinen Arbeitgeber hier nicht zu nennen.
Im übrigen wird hier bei uns sicherlich auch mal falsch überwiesen, geschenkt…
Allerdings schafft es unsere Buchhaltung auch, die von Anwälten oder auch Versicherungsnehmern falsch überwiesenen Beträge korrekt zuzuordnen, trotz falscher Konten und Verwendungszwecke, übrigens genauso wie die Buchhaltung der Kanzlei, in der ich vorher mehrere Jahre gearbeitet habe… Ihre offenbar nicht… Dumme Mitarbeiter ???
Warum denn „dumm“ mit Fragezeichen? Das ist ja wohl kaum eine Frage, dass hier entweder gänzlich unkundige Azubis im Vorzimmer sitzen oder noch schlimmeres.
Wenn wir hier unseren Chefs jede Buchung einer Versicherung oder auf einen KfB vorlegen würden, nur weil unser Aktenzeichen auf dem Kontoauszug fehlt, da möchte ich mir nicht ausmalen, was wir da so an Reaktion bekommen würden.
Kleiner Tipp: Da muß die Dame von der Buchhaltung auch mal von selber anrufen können, um den Sachverhalt zu klären, dann wird der Chef damit überhaupt nicht belastet und muss auch nicht zweimal erinnern, um dann festzustellen, dass das Geld längst auf seinem Konto liegt.
Bei der „Organisation“ kann ich mir dann auch gut vorstellen, was mit Kostenrückerstattungen auf KfBs passiert, wenn das Aktenzeichen nicht stimmt, und der Mandant nicht erinnert. Die können dann ja „logischerweise“ auch nicht zugeordnet werden, gell?
Stimmt schon, mitdenken würde helfen…
Schon eigenartig, dass hier über Mitarbeiter polemisiert wird, die Zahlungen selbstverständlich zuordnen können – meistens jedenfalls – und ebenso selbstverständlich auch telefonieren dürfen. Es geht schlichtweg um eben diese vermeidbare Mehrarbeit.
Deshalb vielen Dank für die Tipps, aber sie sind nicht notwendig! Immerhin wird deutlich, dass einige Mitmenschen das Problem offensichtlich nach wie vor nicht verstehen.
>>Schon eigenartig, dass hier über Mitarbeiter polemisiert wird, die Zahlungen selbstverständlich zuordnen können – meistens jedenfalls>und ebenso selbstverständlich auch telefonieren dürfen>Es geht schlichtweg um eben diese vermeidbare Mehrarbeit.>Deshalb vielen Dank für die Tipps, aber sie sind nicht notwendig!>Immerhin wird deutlich, dass einige Mitmenschen das Problem offensichtlich nach wie vor nicht verstehen.
„Schon eigenartig, dass hier über Mitarbeiter polemisiert wird, die Zahlungen selbstverständlich zuordnen können – meistens jedenfalls“
— EIGENARTIG? POLEMISCH? Und das von Ihnen? Lesen Sie eigentlich Ihre eigene Diktion auch manchmal? Wie wäre es dann mit: „Schon eigenartig, dass hier über Mitarbeiter polemisiert wird, die Zahlungszwecke selbstverständlich richtig angeben können – meistens jedenfalls“?
„und ebenso selbstverständlich auch telefonieren dürfen“
— Es geht aber leider um KÖNNEN, nicht um dürfen, was ja offensichtlich nicht der Fall war, q.e.d.
„Es geht schlichtweg um eben diese vermeidbare Mehrarbeit.“
— Eben. Und wenn bei Ihnen erst ZWEI Erinnerungen notwendig sind, bis Sie dann endlich mal feststellen, dass das Geld längst auf Ihrem Konto „herumdümpelt“, dann ist eben DAS AUCH vermeidbare Mehrarbeit und buchhalterische Schlamperei aufgrund eines -zugegeben- vermeidbaren Fehlers, der im Büroalltag nun mal leider immer wieder vorkommt. (Bei Ihnen natürlich nicht, stimmts?)
„Deshalb vielen Dank für die Tipps, aber sie sind nicht notwendig!“
— Leider doch!
„Immerhin wird deutlich, dass einige Mitmenschen das Problem offensichtlich nach wie vor nicht verstehen.“
— Das ist zweifellos richtig, denn „einige“ Mitmenschen haben offenbar noch nicht erfasst, dass eine ORDENTLICHE Buchhaltung mit Kreditoren, Debitoren und einer Liste offener Posten und Salden so manche vermeidbar dumme Nachfrage von vornherein erspart.
oh si tacuisses …
Nun ja, für alle Nichtlateiner unter den Lesern:
Was uns der Herr Rechtsanwalt in der ihm eigenen etwas arroganten Art hier zu vermitteln versucht, meint auf deutsch:
„Oh! Wenn du geschwiegen hättest..“(und natürlich: Aufgepasst, ich bin gebildet, ich kann Latein!)
Es bleibt zu hoffen, dass er beim Schreiben dieser Zeile in den Spiegel sah und zukünftig seinen eigenen Rat befolgt…
Mitdenkende Mitarbeiter…
sind sowohl in Anwaltskanzleien als auch bei Rechtschutzversicherungen eine gute Sache. Wer hier wo angeblich nicht mitdenkt, ist im RSV-Blog zu lesen.
RA Melchior hatte berichtet, dass Zahlungen der Concordia, die als Verwendungszweck lediglich die …
hi, ich fands schon immer eigenartig, daß rechtsanwälte plötzlich ihr eigenes az einführen mußten.
noch viel schlimmer ist, daß es bei euch rechtsanwälte keinen einheitlichen standard für aktenzeichen gibt.
die kreativität so mancher kennt da keine grenzen mehr.
grausam, was für az hier entworfen und designiert werden.
je besser das az gestylt, desto schneller die schadensabwicklung?
jetzt stellen sie sich einmal vor, jeder maler, jeder aldi, jeder postschalter, jeder hausmeister, (vielleicht auch ihre frau bzgl ihres haushaltsplans?), jede und jeder, würde für sich eigene aktenzeichen einführen.
nur weil mal rechtsanwälte das so für sich erfunden haben.
wo kommen wir da hin????
wenn sie von der buchhaltung eine zahlung wollen, dann richten sie sich doch bitte auch an die az-vorgaben der versicherungen.
gruß
frank
@ RA-Blog:
Vielen Dank, Herr Kollege, für Ihren Beitrag. Die gute Frau Kaminsky missversteht das RSV-Blog offensichtlich als Abladeplatz für persönlichen Frust oder Antipathien gegen Anwälte. Bedauerlich, dass sie dazu auch noch persönlich wird. Aber wenn’s denn hilft …
@Frank
Ich mache mal eine Beispielrechnung auf. In einer gutgehenden Kanzlei sind ca. 800 Mandate in Bearbeitung, davon 500 mit Bezug zu irgendeinem Rechtsschutzversicherer, davon wieder 40 von einem einzigen Versicherer. Eben von diesem Versicherer trifft eine Zahlung ohne Zuordnung zu einer Akte ein. Der Betrag entspricht auch keinem Rechnungsbetrag in der Buchhaltung. Wie – bitteschön – ordnet man den Zahlungseingang nun zu?
Nicht jeder hat die Möglichkeit, seine Akten anhand der Schadennummer eines Versicherers zu durchsuchen (weder mit der Kanzleisoft noch mit Desktop-Search-Programmen).
Das gleiche gilt natürlich auch umgekehrt für Zahlungen von Anwälten an Versicherer.
Es ist und bleibt ärgerlich und sollte vermieden werden. Nur, wenn manche Versicherer wiederholt in dieser Beziehung auffallen, greift man gern mal in die Tasten und informiert die Öffentlichkeit über die schlampige Arbeit.
RA Hoenig
>Die gute Frau Kaminsky missversteht das RSV-Blog offensichtlich als
>Abladeplatz für persönlichen Frust oder Antipathien gegen Anwälte.
>Bedauerlich, dass sie dazu auch noch persönlich wird. Aber wenn’s
>denn hilft …
Wenn Sie sich vor dem Beitrag an Ihre eigenen Worte gehalten hätten, nämlich einfach ‚mal die Klappe zu halten, Sie wäre glatt als Sieger vom Platz gegangen. So aber bleibt letztlich doch festzustellen, das mancher über den sprichwörtlichen Splitter im Auge des anderen den Balken im eigenen übersieht.
An sich ist es durchaus üblich, dass an einem Schriftverkehr Beteiligte ihr eigenes Aktenzeichen verwenden; das darf auch jeder Maler, Aldi, Postschalter oder Hausmeister. Es gehört dann eben zum guten Ton „Ihr Zeichen / unser Zeichen“ zu verwenden.
An dieser Stelle darf auch mal gefragt werden, warum eigentlich Az. von Versicherungen grundsätzlich 20-30 stellig sein müssen (wobei zwischendurch immer mal wieder 5 Nullen auf einmal stehen). Wenn man die abtippen oder diktieren will, muss man ja narrisch werden.
Wenn man anruft, reichen aber plötzlich 6-8 Stellen, um die Sache zuzuordnen. Schikane?
Im übrigen reicht das dann auch dicke, um sämtliche noch zu entdeckenden intelligenten Spezies des Universums gleich mit zu katalogisieren…
hi, 🙂
„Eben von diesem Versicherer trifft eine Zahlung ohne Zuordnung zu einer Akte ein.“
sie sprechen hier nur aus ihrer sicht in ihrer kanzlei (seien sie doch bitte nicht so stur) und nicht die handelsübliche aus der banken und versicherungen:
1. zum einen trifft eine zahlung ein und
2. zum anderen ist das az der schadensnummer (az der versicherung) mitangegeben.
3. weiter können sie erkennen, von welcher versicherung die zahlung stammt.
4. manchmal werden auch die az der anwälte angegeben (was in der praxis oft schwierig ist, sei es auch technischen oder datenschutzgründen)
wenn sie diese drei eindeutigen hinweise – zahlungsbetrag, schadensnummer iVm dem az der versicherung, name des überweisenden – wenn sie diese hinweise nicht in ihre kanzleidaten umkonvertieren können, ist dieses plötzlich auftretende kommunikationsproblem ihr eigenes verschulden.
die versicherung hat ihr az nicht erfunden.
mehraufwand? selbst schuld.
mir ist nicht bekannt, welche „Desktop-Search-Programme“ (????) sie benutzen, aber ich denke, wenn sie bei einem zahlungseingang aus diesen drei eindeutigen hinweisen der versicherungen nichts damit anzufangen wissen, dann kann in meinen augen ihr „Desktop-Search-Programm“ absolut nichts taugen.
zu doof zum suchen, zuordnen, dumme „Desktop-Search-Programme“, usw.
meine vermutung ist eher, daß manche zu faul waren auch das az der versicherung in die kanzleidatenbank einzutippen. diese vermutung habe ich aus meiner zeit als praktikant, bei der ich in einer großkanzlei beschäftigt war. man gibt dort beim anlegen einer neuen akte nur das allernötigste ein, um dem gegner nebenbei zu tratzen.
also:
– zahlung eingegangen.
– suche nach az der versicherung.
– az der kanzlei gefunden.
sie konvertieren. ihre entscheidung.
eine geschäftsnr eines gerichts verstehen sie auch in ihr az zu konvertieren.
ihr verbesserungsvorschlag ist wohl:
banken und versicherungen sollen arbeitskräfte einstellen, damit jemand auch noch eurer gestyltes az reinkriegt?
hurra, wir sind die neue az-behörde! :))
wie wäre es denn, wieder zu den guten alten verrechnungsschecks zurückzukehren? dann müßten sie halt 2-8 werktage länger warten, bis die post da ist und haben noch mehr konvertierungs- und ocr-arbeiten. 😉
vielleicht noch ein argument:
versicherungen sind aus datenschutzrechtlichen gründen verpflichtet, daß sie zwischen akteninhalten zum schadensfall und den buchhaltungsdaten strikt trennen. (hausinterne vorgaben, belehrungen, usw. sollte ihnen schon bekannt sein, oder?)
ich habe einmal gehört, daß viele kanzleien akteninhalte und buchhaltungsdaten in einer einzigen akte zusammenführen oder zusammenhalten. haben sie denn einmal mit ihrem datenschutzbeauftragten darüber gesprochen, wie das ist, wenn sie die steuererklärung über einen externen steuerberater abwickeln? 🙂 ich würde hier nicht haften wollen, wenn ich bedenkliche az bei der eingabemaske eingegebe.
eine versicherung ist nicht verpflichtet, auch noch darauf zu achten, ob das az eines anwalts möglicherweise einer person (mandant) zugeordnet werden könnte………….
gruß
frank
hi,
gut, dann wäre das thema geklärt und somit abgehackt.
gruß
frank
Na, hier kam ja doch noch mal richtig Leben in die Diskussion…
Eine Anmerkung muss aber doch noch sein:
Für meinen Vornamen kann ich zwar nichts, aber es ist ein männlicher… Auf diesen kleinen Unterschied lege ich dann doch Wert…
[…] racht. PS: In Sachen Aktenzeichen gibt es derzeit (in Verbindung mit Anwälten) u.a. hier, hier und hier interessante Beiträge. This entry was posted […]
[…] racht. PS: In Sachen Aktenzeichen gibt es derzeit (in Verbindung mit Anwälten) u.a. hier, hier und hier interessante Beiträge. This entry was posted […]
[…] racht. PS: In Sachen Aktenzeichen gibt es derzeit (in Verbindung mit Anwälten) u.a. hier, hier und hier interessante Beiträge. This entry was posted […]
Frau Danile,
warum so aggressiv hier?
Vielleicht – die Franzosen haben einen schönen Ausdruck dafür – mal baissé?
Hallo Frau Volker,
Entschuldigung, es soll nie wieder vorkommen…
[…] Ohne hier wieder einen Sturm im Wasserglas entfachen zu wollen – (https://rsv-blog.de/mitdenken-wurde-helfen) – mal wieder ging eine nur mit der Schadensnummer versehene Zahlung der Concordia hier ein. Also wieder Anruf bei der Concordia mit der Bitte, doch den Namen des VN bzw. Mandanten mitzuteilen, um die Zahlung der Akte zuordnen zu können. […]
Ob das Hirn des Sachbearbeiters eingeschlatet ist oder nicht läßt sich vermutlich nicht am Arbeitgeber festmachen; zumindest stellt ein seriöser Arbeitgeber keine Garantie für mitdenkende Angestellte dar 😉