Archive for the ‘Concordia’ Category

Concordia – richtig schnell

Dienstag, Juli 28th, 2015

Hier soll ja nicht nur gemeckert werden. Also: Kostendeckungsanfrage an Concordia wegen Klage in einer Unfallsache – Kostendeckungszusage binnen weniger Stunden.

Klage geschrieben, per Fax mit Rechnung an Concordia – Zahlungseingang am nächsten Tag.

Alle Achtung, so macht’s Freude!

ZPO ‚mal neu

Montag, März 31st, 2014

Nun liebe ich meinen Beruf seit über 20 Jahren und die Concordia lehrt mich eine Zivilprozeßordnung, die ich bisher nicht kannte.

Ein Volljurist belehrt mich, leider ohne Angabe der Quellen seines Wissens:

Ihre Ausführungen können wir nicht als begründete Stellungnahme im Sinne der Rechtsschutzbedingungen werten. Sie weichen wesentlich von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab. Allein das Angreifen der Beweiswürdigung ist nicht geeignet. die Berufung zu begründen.

Das Berufungsgericht darf nicht einfach eine eigene Beweiswürdigung vornehmen.

Was bisher geschah?

Wir kriegen ein erstinstanzliches Urteil mit dem Auftrag auf den Tisch, eine Deckungszusage der Concordia für das Berufungsverfahren einzuholen. Die Antwort ist oben zitiert.

  1. Woher kennt der Kollege die wirkliche Sachlage, ist er allwissend?
  2. Er kennt die wirkliche Rechtslage? Stimmte dies, er wäre selbst für eine Großkanzlei unentbehrlich. Ich wußte bisher gar nicht, daß die Concordia bei den Einstellungsgehältern mittlerweile mit den Großen spielt: Statistik Anwaltsgehälter in Großkanzleien
  3. Ohne Frage könnte eine falsche Beweiswürdigung mit der Berufung angegriffen werden.
  4. … und den Rest verkneif ich mir jetzt, denn er hat sich nur im Baustein vergriffen und Berufung und Revision verwechselt. Wie heißt es in der Alkoholwerbung: „Kann ja ‚mal vorkommen!“

Diese Antwort versteht der Versicherte nicht. Ich soll sie ihm erklären und sage ihm, er soll seine Versicherung fragen.

Es bleibt die klassische Frage des Mandanten:

Warum habe ich denn dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?

BlaBla by Concordia – die 2.

Montag, Januar 6th, 2014

Gegen einen Bußgeldbescheid lege ich Einspruch ein und übersende der Concordia meine Vorschussrechnung, Grundgebühr Nr. 5100 V RVG, Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG und Erledigungsgebühr Nr. 5115 VV RVG.

2 ½ Wochen später bequemt Concordia sich zu folgendem Schreiben:

„Ob die Gebühr Nr. 5115 tatsächlich entsteht, ist derart unsicher, dass wir jene bei unserer Vorschusszahlung noch außen vor lassen.“

Und dass nach einem Bußgeldbescheid ansonsten regelmäßig noch deutlich höhere Gebühren entstehen, haben inzwischen schon ganz andere und ebenfalls nicht für Flexibilität bekannte Rechtsschutzversicherungen begriffen.

Also Vorschussnote nach § 9 RVG über alle voraussichtlich entstehenden Gebühren an Concordia – bisher ohne Reaktion. Heute also entsprechend erinnert, dann ggf. Rechnung an Mandanten.

Nachtrag:

Nun wird Concordia plötzlich schnell und bittet per Fax um:

– Vorlage meiner Einlassung gegenüber der Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörde
– Vorlage der Terminsladung zur Hauptverhandlung

Und dann möchte ich noch mitteilen, ob der Termin zusammen mit dem Mandanten wahrgenommen wird. Welche Relevanz das allerdings für mein Honorar haben sollte, erschließt sich so nicht.

Nein liebe Concordia, Schluss mit der Debatte! Rechnung an Mandanten und fertig.

P.S. Ob die Frau Ass. H. wohl von einer anderen RSV eingekauft wurde, deren Namen mit „A“ anfängt?

BlaBla by Concordia

Sonntag, Dezember 29th, 2013

Die Concordia entwickelt langsam ein Regulierungsverhalten, wie es bisher eher von anderen Rechtsschutzversichern (negativ) bekannt war. Es geht u.a. um die (angebliche) Vorsteuerabzugsberechtigung der dortigen VN wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Die Concordia zahlt deshalb die Mehrwertsteuer nicht.

Diesbezüglich verweise ich auf das BFH-Urteil V R 29/10 vom 11.o4.2013. Demnach eröffnen „Anwaltsdienstleistungen, deren Zweck darin besteht, strafrechtliche Sanktionen gegen natürliche Personen zu vermeiden, die Geschäftsführer eines steuerpflichtigen Unternehmens sind, keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug“.

Hierzu die Concordia: „Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um ein Strafverfahren handelt, ist die genannte Entscheidung des BFH nicht einschlägig.“

So, so! Warum das aber so sein sollte, wird nicht begründet – und erscheint eher abwegig. Nun ein neues Schreiben der Concordia: „Die von Ihnen zitierte BFH-Entscheidung liegt uns nicht vor, sodass wir um Übersendung bitten.“

Geht’s noch? Erst ist das Urteil (angeblich) „nicht einschlägig“, dann räumt man plötzlich ein, dieses überhaupt nicht zu kennen? Dass es ohne weiteres per Google auffindbar ist, sei nur am Rande erwähnt. Also Rechnung über den Restbetrag an Mandantin und Ende der Diskussion.

Concordia – schlampig oder nur unzuverlässig?

Montag, September 5th, 2011

Wir haben der Concordia nach Abschluß des Mandats unsere Abrechnung geschickt und um Ausgleich unserer Kostennote gebeten. Heute erhalten wir die Reaktion darauf:

Davon abgesehen, daß der Sachbearbeiter für diese Mitteilung fast zwei Wochen braucht, stellt sich die Frage, warum unser Faxbericht mitteilt, daß das Fax vollständig abgesandt wurde:

Nun gut, wir schicken die Abrechnung ein weiteres Mal an den Versicherer und hoffen, daß das Fax nun ankommt und dann auch noch bearbeitet wird. Irgendwann. Wenn dann auch noch die Zahlung einträfe, wäre alles wunderbar. Solange wir bis dahin nicht verhungert sind.

Aber vielleicht fragen wir bei unserem Mandanten mal nach, ob er nicht die Versicherungsleistung vorstrecken mag …

Die weiteren Fehler in dem Schreiben der Concordia möchte ich hier nicht auch noch kommentieren; nicht, daß mir hier noch vorgeworfen wird, besonders kleinlich zu sein.

CONCORDIA – ein offener Brief

Freitag, September 2nd, 2011

Manche lernen’s einfach nie. Ob der Vorstand wohl helfen kann?

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Sachbearbeiter in Ihrer Schadensabteilung offensichtlich nicht in der Lage sind, Zahlungen ordnungsgemäß zu bezeichnen, wende ich mich heute erneut an Sie mit der nochmaligen Bitte, Abhilfe zu schaffen:

Auf diesem Briefbogen finden Sie oben rechts ein Kästchen mit dem Eintrag: „Unser AZ – Bitte vollständig angeben!“, darunter unser Aktenzeichen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird dieses Aktenzeichen immer wieder auf die beiden letzten Zahlen verkürzt. Dass so eine Zuordnung Ihrer Zahlungen nicht möglich ist, dürfte offensichtlich sein. Ebenso dürfte es Ihnen anhand der o.a. verkürzten Schadensnummer nicht möglich sein, dieses Schreiben einer Ihrer Akten zuzuordnen.

Tatsächlich lautet Ihre Schadensnummer vollständig 60-13-11-51405-5 fe, ebenso besteht unser Aktenzeichen aus dem Namen des Mandanten, ggf. der Gegenseite sowie einer internen Nummer, die alleine nichts über den Fall aussagt. Es wäre schön, wenn Sie dieses Ihren Mitarbeitern endlich verdeutlichen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Wahrscheinlich wird man wiederum Besserung geloben. Ob das andauert, bliebt abzuwarten.

Update 16.o9.2011: Man gelobt Besserung. Und es ändert sich … NICHTS!

SNR 60-13-10-72280-0-1/02
07-10
IM AUFTRAG CONCORDIA
RECHTSSCHUTZVERS. AG
CONCORDIA VERSICHERUNGEN

Concordia – Fragen statt zahlen

Donnerstag, August 11th, 2011

Da die Gegnerin trotz Verurteilung keine Zahlung leistet, wird Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt und entsprechende Rechnung an Concordia geschickt. Anstatt einer Zahlung kommt folgende Frage:

Welches Ergebnis hatte die Zwangsvollstreckung?

Liebe Concordianer:
Diese Frage kann man erst dann beantworten, wenn man das Ergebnis kennt. Die Honorarforderung entsteht allerdings schon mit Erteilung des Auftrages und grundsätzlich unabhängig von dem Ergebnis. Hätte die Zwangsvollstreckung allerdings zu einer Tilgung der Forderung und insbesondere der Kosten geführt, hätte ich keine Rechnung geschickt.

Was soll also die Frage?

Concordia – lernt’s nicht

Mittwoch, Februar 23rd, 2011

In einer Bußgeldsache schicke ich der Concordia meine Vorschussnote:

  • Grundgebühr, Nr. 5100 V RVG
  • Verfahrensgebühr, Nr. 5103 VV RVG
  • Erledigungsgebühr, Nr. 5115 VV RVG

Concordia schreibt mir kurz + trocken:

„Wir gehen zunächst von Grund- und Verfahrensgebühr aus“

Verehrte Concordianer, entscheidend ist nicht, wovon Sie ausgehen, sondern die Sach- und Rechtslage. Zur Erinnerung: Gemäß § 9 RVG kann ein RA von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

Dass die „voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen“ keinesfalls niedriger, sondern allenfalls höher ausfallen werden, wurde hier bereits dargestellt.

Update:

22.o2.2011: Link auf vorgenannten Artikel an Concordia gesandt m.d.B. um Ausgleich des Restbetrages.
o8.o3.2011: Zahlungserinnerung an Concordia
15.o3.2011: Erneute Zahlungserinnerung an Concordia
22.o3.2011: Telefonisch erinnert: Der zuständige Mitarbeiter meint, er hätte ja gezahlt, aber die Sache sei noch „beim Chef“.
25.o3.2011: Zahlungseingang

2. Update:
Auch ein Restbetrag von 186,25 Euro gemäß Rechnung vom 12.o5.2011 ging dann erst am 14.o6.2011 nach mehreren Schreiben ein, zuletzt an den Mandanten persönlich mit der Bitte, auf seine RSV einzuwirken. Dass die entsprechende Überweisung dann nur die Schadensnummer der Concordia trug, sei nur am Rande erwähnt.

Kompetenz sieht anders aus!

Concordia kürzt eigenmächtig und generell

Montag, Februar 14th, 2011

Die Abrechnung in einer durchschnittlichen Bußgeldsache erfolgte nach den Mittelgebühren. Die Concordia kürzte daraufhin zu verlangten Beträge auf eine Grundgebühr von 50 €, Verfahrensgebühren von je 90 € und eine Terminsgebühr von 150 €.

Die Begründung: Die Staffelung der Höhe der Verteidiggergeühren nach der Höhe des angedrohten Bußgeldes mache deutlich, dass die Höhe der Geldbuße von entscheidender Bedeutung für die Höhe der anwaltlichen Gebühren sei. Da die Masse der Verkehrsbußgeldsachen innerhalb der Gruppe „Geldbuße von 40 € bis 5.000 €“ regelmäßig an der untersten Grenze dieser Spanne liege, kämen regelmäßig auch nur deutlich unter den jeweiligen Mittelgebühren liegende Gebühren in Betracht.

Unabhängig von der Höhe der Geldbuße im zugrunde liegenden Fall ist die Verallgemeinerung der Concordia doch bemerkenswert! Insbesondere, wenn man bei genauerer Betrachtung der Gebührenvorschriften feststellt, dass die „Staffelung“ nur eine Unterteilung in „Geldbuße unter 40,- €“ , „Geldbuße 40,- € bis 5.000 €“ und „Geldbuße über 5.000 €“ darstellt. übersetzt: „unerhebliches Bußgeld“, „Durchschnitt“ und „übermäßiges Bußgeld“. Davon abgesehen sieht die Grundgebühr gerade keine Staffelung nach der Höhe der Geldbuße vor.

Wir werden sehen, wie lange die Concordia ihre Begründung aufrecht erhalten will.

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

Mittwoch, Juli 22nd, 2009

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.