RSV-Blog

Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer

ÖRAG zahlt weniger als das Pflichtverteidigerhonorar

Der Kollege Udo Vetter berichtet in seinem law blog über das Regulierungsverhalten der ÖRAG in einer Verkehrsstrafsache.

Zu Recht schreibt Herr Vetter: Letztlich ist auch nicht Sache der Rechtsschutzversicherung, sondern des Anwalts, die Gebühr nach „billigem Ermessen” festzusetzen.

Ich wünsche ihm viel Erfolg bei der Klage seines Mandanten gegen die ÖRAG.

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