Concordia boykottiert Verteidiger

Offenbar reagiert die Concordia auf meine wiederholten Reklamationen ihrer mangelhaften Leistung mit einem Boykott meiner Kanzlei.

Ich zitiere aus meinem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

Das Regulierungsverhalten des Rechtsschutzversicherers gibt erneut Anlaß zur Beschwerde.

Am 8. Februar 2005 bestätigte der Versicherer gegenüber dem ehemaligen Verteidiger des Lebenspartners der Versicherungsnehmerin, dem Mitversicherten, die Deckung in einer Verkehrsstrafsache. Ein Honorarvorschuß wurde von ihm nicht angefordert.

Noch im Ermittlungsverfahren hat der Kollege das Mandat mit Zustimmung des Mitversicherten an mich zur weiteren Bearbeitung abgeben. Ich wurde mit der weiteren Verteidigung beauftragt.

Am 1. März 2005 habe ich mich als Verteidiger des Mitversicherten gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin legitimiert und dort mitgeteilt, daß der frühere Verteidiger den Mitversicherten nicht mehr vertritt. Am selben Tage habe ich mich mit folgendem Wortlaut auch an die Concordia gewandt:

„Ich bitte höflichst zur Kenntnis zu nehmen, daß mich Herr Z. mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Das Mandatsverhältnis mir Herrn Rechtsanwalt [früherer Verteidiger] ist beendet, wie Sie beigefügtem Schreiben entnehmen können.“

Der Versicherer erhielt als Anlagen unter anderem auch das Anschreiben des früheren Verteidigers an mich, mit dem er mir das Mandat übergab, meine Verteidigungsanzeige an die Amtsanwaltschaft sowie meine Mandatsbestätigung an den Mitversicherten.

Offenbar unterstellt mir der Versicherer aber, ich würde hinsichtlich des Anwaltswechsels falsch und unwahr vortragen sowie einen Vorschuß auf mein Honorar zu fordern, ohne dazu berechtigt zu sein.

Jedenfalls schreibt er am 17. März 2005 an seine Versicherungsnehmerin (!) und fragt, „welcher Rechtsanwalt Sie nunmehr vertreten soll“. Die Versicherungsnehmerin wird von der Concordia aufgefordert mitzuteilen, „welcher Rechtsanwalt […] bezahlt werden soll“.

Mein heutiger Anruf bei dem Schadenssachbearbeiter führte zu keiner Klärung. Obwohl ich ihm gegenüber noch einmal den einvernehmlichen Anwaltswechsel versicherte und mitteilte, daß ich die Abrechnung mit dem Vorverteidiger übernehme werde, so daß eine Gefahr doppelter Inanspruchnahme der Concordia ausgeschlossen werde könne, weigerte er sich, die Deckungszusage mir gegenüber zu erteilen und den erbetenen Vorschuß an mich zu zahlen.

Das Verhalten des Sachbearbeiters scheint auf einer internen Weisung der Geschäftsleitung zu beruhen. Es ist nicht hinnehmbar, daß ich mir von diesem Versicherer unterstellen lassen muß, ich würde quasi an der Mandantschaft vorbei versuchen, die Versicherungsleistung zu erschleichen.

Mein Mandant ist von dem Verhalten des Versicherers überhaupt nicht begeistert. Wen wundert’s.

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