Roland “ Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz

Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus Köln ergänzt seine schlechten Erfahrungen, die er – wie viele Kollegen bereits zuvor auch schon – mit dem Roland machen mußte:

Ich hatte bereits von der Zahlungsweigerung der Roland-RSV berichtet.

Der Roland hatte ich daraufhin am 16. Februar 09 u.a. geschrieben:

„Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Gegenseite ihren Bevollmächtigten einen unbedingten Klageauftrag erteilt. Dieser ist allerdings nicht mit Ihnen abzustimmen.

So weit Sie zu verstehen geben wollen, es sei seitens Ihres VN ein unbedingter Klageauftrag erforderlich, sei darauf hingewiesen, dass mein Mandant, ihr VN, hier nicht Kläger, sondern Beklagte wäre. Ein Auftrag zur Klageerhebung verbietet sich daher. (…)

Angesichts der bisherigen Korrespondenz teile ich Ihnen aber mit, dass mir unterdessen unbedingter Klageauftrag gegen die Roland Rechtsschutzversicherung erteilt wurde und diesseits der hier zugrunde liegende Sachverhalt im bekannten www.rsv-blog.de veröffentlicht wird.“

Nun erhielt ich ein Fax der Roland-Versicherung, in welcher diese die Begleichung der Kostennote mitteilte. Darin heißt es wörtlich:

„Im übrigen erlauben wir uns drauf hinzuweisen, dass die Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz mit uns hier durchaus auf Befremden stößt.“

Es lohnt sich also manchmal, vehement zu sein.

Eine Kostendeckung für das von der Gegenseite angekündigte gerichtliche Verfahren wurde allerdings immer noch nicht erteilt….

Vehemenz, also ein Holzhammer, ist offenbar das, was den Roland in Bewegung setzt. Wenn auch nur vorübergehend und auch nur ein kleines Stück. Vielleicht trägt ja dieser Artikel dazu bei, diesem Versicherer auch die noch fehlende Deckungszusage zu entlocken.

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