In meinem Beitrag Der Roland und der Oberlehrer kritisierte ich das Verhalten des Versicherers hinsichtlich der überweisung der Auslagenpauschale für die übersendung der Ermittlungsakte. Eigentlich habe ich darauf gehofft, daß der Roland diesen Betrag zum Anlaß nimmt, einmal darüber nachzudenken, was der Begriff „Dienst am Kunden“ beinhaltet.
Das Fax, welches gestern in meiner Kanzlei eintraf, zeigt mir, daß der Oberlehrer offensichtlich unbelehrbar ist. Dem in dem Oberlehrer-Beitrag beschriebenen Unsinn setzt der Versicherer noch eins oben drauf. Ich zitiere wörtlich:
„Obwohl nach Teilen der Rechtssprechung die Akteneinsichtsgebühr nicht neben der Post- und Telekommunikationspauschale – die wir bereits gezahlt haben – geschuldet ist, haben wir im Rahmen der Kulanz 12,00 EUR auf Ihr Konto überwiesen.“
Der Versicherer bezieht sich da auf eine einsame Entscheidung des Landgerichts Berlin, die in der Literatur und auch vom Berliner Kammergericht als Fehlschuß abgetan wurde. Kein noch so sparsamer Versicherer – außer dem Roland – ist jemals auf die Idee gekommen, den Ausgleich der Kosten für die übersendung der Ermittlungsakte zu verweigern.
Und nun behauptet der Versicherer frech, er sei kulant, wenn er seiner Leistungspflicht nachkommt. Unglaublich!
Ich habe aber die Annahme der 12,00 EUR verweigert und den Betrag an den Versicherer zurück überwiesen. Der Mandant ist informiert – auch über die Möglichkeiten, das Risiko auszuschließen, in einem künftigen Fall von diesem potentiellen Leistungsverweiger schutzlos gestellt zu werden.