Roland – nun dreht er völlig ab

… und hier kommt die neueste Idee vom Roland„, meinte meine Mitarbeiterin, als sie mir dieses Schreiben des Rechtsschutzverweigerers vorlegte. Es geht mal wieder um die Pauschale für die Versendung der polizeilichen Ermittlungsakte in der Höhe von 12,00 Euro. Diesmal im Zusammenhang mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls, bei dem mein Mandant verletzt wurde.

Der Roland schreibt:

„Die Auslagenpauschale für die übersendung der Ermittlungsakte können wir nicht übernehmen.
In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen handelt es sich insofern bedingungsgemäß um nicht erstattungsfähige Parteiauslagen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in bußgeldrechtlichen Angelegenheiten diese Kosten bereits mit der Postpauschale abgegolten werden.“

Mir fehlen einfach die – zitierfähigen – Worte ob eines solchen hochgradigen Unsinns.

Ich habe die Rechnung über die 12,00 Euro an meinen Mandanten übermittelt und ihn um Zahlung gebeten. Dabei habe ich aber nicht versäumt, ihn mit deutlichen Worten darauf hinzuweisen, wen er sich da für seine Prämien eingekauft hat.

Iimmer mal wieder werde ich gefragt, welchen Versicherer ich denn empfehlen würde. Ein Teil meiner Antwort auf die Fragen lautet: „Jeder andere Versicherer ist besser als der Roland.

Der Leser mag ein wenig hier im Archiv stöbern und sich anschauen, was sich der Roland sonst noch so herausnimmt. Unglaublich!

8 Responses to “Roland – nun dreht er völlig ab”

  1. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Kollege, Sie haben Recht, diese Verhaltensweise ist mir noch nicht untergekommen, allerdings auch nicht beim Roland.

    Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass man dort zwischenzeitlich aufgrund Ihrer zahlreichen teilweise doch recht persönlichen Äußerungen hier („hochgradiger Unsinn“, „folkloristische Ablehnung“ u.a.) ein Problem mit Ihnen als Person hat und Ihnen deswegen jeden nur erdenklichen „Knüppel zwischen die Beine wirft“, zumal Sie offenbar den dortigen Sachbearbeitern stets ankündigen, Probleme bei der Regulierung hier publik zu machen.

    Ob und inwieweit ein derartiger „Kleinkrieg“ für alle Beteiligten ökonomisch sinnvoll ist, mag bezweifelt werden, sowohl für den Roland, als auch für Ihre Mandantenanbindung, da auch wir Anwälte bekanntlich in einem immer stärkeren Wettbewerb stehen.

    Ich habe hierbei die Erfahrung gemacht, dass es dem RSV nicht selten gelingt, den Kunden bei Streitigkeiten auf seine Seite zu ziehen, mit dem Argument der „Gebührenschneiderei“ o.ä., mit der Folge, dass a.) das nächste Mandat bei einem anderen RA abgewickelt wird und b.) keine weiteren Empfehlungen mehr seitens dieser Mandanten für die Kanzlei ausgesprochen werden.

    Aussagen wie „Jeder andere Versicherer ist besser als xxx“ erscheinen mir alledings zu sehr auf Stammtischniveau, auch wenn man sich hier zweifellos zu Recht ärgern darf…

    Derlei Superlative wechseln nach meiner Erfahrung im übrigen auch gerne mal je nach Sachbearbeiter, unabhängig vom Versicherer

  2. anonymisiert sagt:

    Besten Dank für Ihren kritischen Kommentar, werter Kollege Ahrens, den ich durchaus ernst nehme. Aber wenn man, wie ich, seit knapp 10 Jahren mit Rechtsschutzversicherern zu tun hat und einem immer wieder die selben Unternehmen negativ auffallen, platzt einem, mir, schon mal die Hutschnur.

    Sie mögen Recht haben, daß ich mit meiner Wortwahl nicht immer dem Niveau meiner Ausbilder entspreche. Vielleicht sollte ich beim nächsten Mal tatsächlich erst einmal eine Nacht darüber schlafen, bevor ich einen Beitrag schreibe.

    Aber schauen Sie sich doch mal im Archiv um, was andere Kollegen über den Roland schreiben. Und im Anschluß daran den hier
    http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/289/

    Ich habe keine Angst vor der Reaktion der Versicherer. Meine Mandanten wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen den Interessen ihres Versicherers und der Interessenvertretung durch ihren Anwalt. Leistung ist, was überzeugt – auf beiden Seiten.

    In meiner Arbeit als Strafverteidiger habe ich gelernt, mit „Knüppeln“ umzugehen. Und ich weiß, daß man – samt den Interessen, die man zu vertreten hat – untergeht, wenn man sich nicht wehrt.

    Und überhaupt: Der Erfolg gibt den Autoren des RSV-Blog Recht. Die Versicherer sind vorsichtiger geworden. Jedenfalls die, die noch reflektieren. Die anderen werden es in der Bilanz spüren.

    Und dann nochmal nachgetreten: Beim Roland wechseln die Sachbearbeiter genauso häufig wie bei den meisten anderen Versicherern. Aber die Linie ist stets geblieben. Da ändert sich nichts, wenn man mit Wattebällchen um sich wirft.

  3. anonymisiert sagt:

    Als jemand der in diesem Forum durchaus schon des öfteren als eher kritische Stimme aufgefallen ist muss ich in diesem Fall uneingeschränkt dem Kollegen RA Hoenig zustimmen.

    Ich vermag wirklich nicht zu sagen, ob der RSV bzw. dem Sachbearbeiter begründet durch überschießender Motivation, durch Druck oder einfach aufgrund von rechtlichem Unvermögen die Pferde durchgegangen sind, aber das hier an den Tag gelegte Vorgehen ist schon mehr als unschön.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Schreiben der RSV beim neutralen fachkundigen Betrachter Anderes als Kopfschütteln hervorruft, wobei Worte wie diese aus meinem Munde doch eher Seltenheitswert genießen.

    MfG

    Ein Mitleser

  4. anonymisiert sagt:

    Hallo Herr Kollege Hoenig,

    zu dem von Ihnen angegebenen Link noch eine Anmerkung:

    wenn das Ergebnis dieses Forums irgendwann sein sollte, dass unsere potentiellen Mandanten keine Rechtsschutzversicherungen – wo auch immer – mehr abschliessen (so verstehe ich die pauschale Empfehlung in dem von Ihnen angegebenen Link), weil sie offenbar denken, dass Versicherer nur potentielle Betrüger sind, bei denen ungebildete Halbidioten als Handlanger arbeiten um raffgierig Beiträge einzusacken, dann dürfte das sicher nicht in unser aller Sinne sein.

    Ich gehe mal doch davon aus, dass auch in Ihrer Kanzlei die von Versicherern gedeckten Honorare einen erheblichen Prozentsatz ausmachen.

    Ich halte jedenfalls die Branche insgesamt für einen wertvollen Beitrag, um Mandanten zweckentsprechend und ohne Kostenrisiko zu Ihrem Recht zu verhelfen.

    Ungeachtet mancher Meinungsverschiedenheiten mit einzelnen Versicherern möchte ich die Kuh nicht schlachten, die ich doch recht gerne melke… (Was nicht heisst, dass ich nicht auch gerne mal den einen oder anderen Versicherer verklage)

    Ich glaube auch ehrlich gesagt nicht, dass Ihnen der Erfolg Recht gibt.

    Wenn der Roland oder andere von Ihnen gescholtene Versicherer dieses Blog so ernst nehmen würden, wie Sie es gerne hätten, warum sollten diese dann so grenzenlos dumm sein, Ihnen hier wegen 12.- oder irgendeiner banalen Mittelgebühr einen Kleinkrieg zu liefern?

    Ansonsten wäre es doch m. E. dann viel einfacher, bei Ihren Deckungsanfragen genau anders zu reagieren, um eine bessere „Presse“ zu erhalten…

  5. anonymisiert sagt:

    Lieber Kollege Anders,

    Quote–
    Ansonsten wäre es doch m. E. dann viel einfacher, bei Ihren Deckungsanfragen genau anders zu reagieren, um eine bessere „Presse” zu erhalten…
    /Quote–

    Das würde allerdings voraussetzen, das dort EINSICHT um sich greift. Daran fehlt es. Mancher ist eben gerne stur.
    Im übrigen meine ich:
    Ob eine bestimmte Art von Korrespondenz zum Erfolg führt, kann nur der Beteiligte selbst wissen. Nicht alle Reaktionen der Rechtsschutzversicherer werden hier gepostet und nicht jeder Rechtsschutzfall aus jedem Büro publik gemacht.

    Ich für meinen Teil schlachte und melke auch keine Kühe.
    Ich möchte für meine Arbeit lediglich zeitnah und angemessen bezahlt werden. Meine Mandanten wissen auch, das stets der Auftraggeber die Rechnung für eine Leistung zu bezahlen hat. Nicht irgendwelche Dritte.
    Darum muss ich auch niemanden schlachten oder melken. Wenn allerdings meine Mandanten mit Prämienzahlungen „gemolken“ werden, dafür aber keinen Gegenwert erhalten sollen, dann rate ich ggf. gern zur Notschlachtung: Des jeweiligen Versicherungsvertrages.

  6. anonymisiert sagt:

    Lieber Kollege Feske,

    ich stimme Ihnen fraglos zu, das Menschen gelegentlich stur sind, Rechtsschutzversicherer genauso wie manchmal auch wir Anwälte 🙂

    Nur fördern Sie die Einsicht bei der Gegenseite (egal welcher) eben nicht, indem Sie in der Form verbal auf sie „eindreschen“, dass sich diese nicht ganz zu Unrecht persönlich angegriffen fühlt… (Von „wenig Rechtskenntnis“ – durfte ich beispielsweise hier schon in diesem Zusammenhang lesen, und dies dann bei einem Sachverhalt, bei dem die Gerichte auch noch zum überwiegenden Teil den RSV Recht geben und die RA-Kammern!!! den Kollegen zum überwiegenden Teil eine Rüge erteilen – was das dann mit „wenig Rechtskenntnis“ auf der „Gegenseite“ zu tun haben soll, erschliesst sich beim besten Willen nicht)

    Wir Anwälte sollten bei allem Streit in der Sache selbst nicht aus den Augen verlieren, dass es eben um die SACHE geht, und nicht um ein persönliches Problem mit dem Gegenüber.

    Und um es abschliessend noch mal klar zu stellen, damit hier kein falscher Eindruck aufkommt:

    Die Position des Roland zur Frage der hier streitigen 12.- finde ich genauso abstrus, wie Sie und der Kollege Hoenig es sicherlich finden. Ich glaube auch nicht, dass der Roland das immer und überall so handhabt.

    Vorschlag: Wenn der Roland sich beim nächstenmal anders (richtig!) verhält, Schadennummer dem Kollegen Hoenig mitteilen und in der Folge um grundsätzliche Klärung seitens des Vorstandes oder der Geschäftsführung nachsuchen. Bin gespannt, wie sich der Roland dann verhält….

  7. anonymisiert sagt:

    Lieber Herr Ahrens, den Vorschlag nehme ich gern an. Ich werde versuchen, bei Gelegenheit eine Stellungnahme zu erhalten, die ich dann auch hier im RSV-Blog veröffentlichen werde.

  8. anonymisiert sagt:

    […] Einmal vertrat der Versicherer sogar die Ansicht, es gehöre zum Privatvergnügen des Anwalts, wenn er sich im Rahmen der Vertretung des Versicherungsnehmers die Akte schicken läßt. […]