Roland – „Schlimmer geht immer“

Gern hätte ich einmal etwas Positives über diesen Rechtsschutzversicherer berichtet. Aber es ist alles beim alten: Seinem Namensgeber, dem stolzen Recken des Mittelalters (für Interessierte: http://de.wikipedia.org/wiki/Rolandslied), macht dieser Versicherer auch im 21. Jahrhundert keine Ehre.
Kein Schwert, das mutig Aktenberge durchschneidet. Kein kühner Angriff, dem Versicherten zur Hilfe zu eilen. Nur trister deutscher Versicherungsalltag:
Der Roland scheint weder in der Lage, in seinen Schreiben das Aktenzeichen des Empfängers anzugeben noch korrekte eigene Telefon- und Telefaxverbindungen. Ärgerlich und dumm, aber (leider) nicht neu und auch bei manch anderem Versicherer an der Tagesordnung. Das RSV-Blog hat auch darüber schon berichtet.
Aber: Nach dem Motto „Schlimmer geht immer“ hat der Roland im hart umkämpften Markt der Rechtsschutzversicherer nun ein echtes Alleinstellungsmerkmal gefunden:

    Der Roland produziert und sammelt ab sofort Altpapier!

Beispiel gefällig ?

Der Roland gewährt (im Jahr 2010) Kostenschutz für ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Soweit so gut. Es geht um unbezahlte Löhne in fünfstelliger Höhe. Der Prozess endet (im Jahr 2010) durch Anerkenntnisurteil. Der Arbeitgeber zahlt auch danach nicht. Kunden und Konten des Arbeitgebers sind bekannt. Darum wird (im Jahr 2010) als erste Vollstreckungsmaßnahme ein Pfändungs- und überweisungsbeschluss („PfüB“) beantragt. Für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme verdient der Anwalt natürlich ein Honorar. Es werden aber auch Kosten bei Dritten (Gerichtskosten für den Erlass des PfüB, Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellungen bei Banken und anderen Drittschuldnern) fällig, die jeweils sofort bezahlt werden müssen.

    Wer rechtsschutzversichert ist, bekommt diese Kosten von seinem Versicherer erstattet, wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, also auch wenn erst einmal „nichts zu holen ist“.

Die Kosten dieser (bisher leider erfolglosen) ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme rechne ich für meinen Mandanten also direkt mit dem Roland ab. Im Lauf von drei Monaten habe ich immerhin 130 € für Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten verauslagt. Das alles ergibt sich im Einzelnen aus meinen Schreiben an den Roland mit der dazugehörenden Rechnung, in der jeder einzelne verauslagte Betrag mit Namen und Datum ausgewiesen ist.

    Wer glaubt, dass diese Kosten einfach erstattet werden kennt den Roland nicht:

Roland 30-11-2010
Mein Aktenzeichen ist nicht angegeben. Ärgerlich. Das Schreiben ist aber auch inhaltlich unverständlich. Denn:

    Das Urteil und die Zwangsvollstreckungsunterlagen werden hier natürlich noch benötigt. Schließlich hat der Mandant sein Geld noch nicht und muss die Zwangsvollstreckung also weiter betrieben werden.

Ein Anruf beim Roland soll Klarheit schaffen. Die angegebene Rufnummer ist am Dienstag aber fortlaufend besetzt.
Nun soll ein kurzes Telefax Klarheit schaffen. Die angegebene Telefaxnummer ist aber Dienstag und auch Mittwoch fortlaufend besetzt.
Ein weiterer Anrufversuch am Mittwoch bringt endlich ein Freizeichen.
Allerdings führt die Durchwahlnummer keineswegs zur zuständigen Sachbearbeiterin. Ich lande in einer Warteschleife. Tröstlich: Alle 40 Sekunden ertönt eine wohlklingende Frauenstimme vom Band mit beruhigenden Worten. Nach knapp drei Minuten bin ich dann endlich an der Reihe. Natürlich wieder nicht bei der Sachbearbeiterin. Ich bin mit einem Callcenter verbunden. Unter Angabe der Schaden-nummer frage ich nach, warum ich die Originalunterlagen an den Rechtschutzversicherer senden soll. Das konnte die freundliche, aber uninformierte Callcenterdame nicht beantworten. Erst jetzt werde ich zur Sachbearbeiterin durchgestellt.
Die teilt mir nun mit:

    Urteil und Zwangsvollstreckungsunterlagen müssten nicht im Original übersandt werden. Fotokopien würden reichen.

Aha. Ich frage mich: Warum schreibt mir der ROLAND das dann nicht gleich so?
Ich frage, warum überhaupt Kopien übersandt werden müssten. Und erhalte als Antwort:

    „Das ist so üblich.“

Aha. Damit war die Frage aber nicht beantwortet. Ich frage also nach, warum dies denn beim ROLAND üblich sei. Und erhalte als Antwort:

    „Wir dürfen nicht „blind“ bezahlen, wir unterliegen der Revision.“

Aha. Ich frage mich: Wie will eine interne Revision des Roland anhand von Kopien nachprüfen, ob Auslagen tatsächlich angefallen und bezahlt worden sind? Als prüfbarer „Beleg“ für eine Revision kann -wie wohl jeder weiß- nur ein Original taugen. Wer mißtraut hier eigentlich wem?
Wer Anwälten offenkundig so misstraut wie der Roland, sollte allerdings nicht erwarten, dass diese für einen solchen Versicherer auch nur noch einen Tag lang Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten vorstrecken – nur um dafür mit solch überflüssigen Telefon-, Telefax- und Kopierorgien „belohnt“ zu werden.

Zum Abschluß habe ich um Nennung wenigstens einer funktionierende(!) Telefaxnummer des Roland gebeten. Das hat die freundliche Sachbearbeiterin aus Hamburg „zu meinem Erstaunen“ gar nicht erstaunt: Vielmehr hat sie mir sofort eine Kölner Telefaxnummer (0221/8277-1000) für die „Scanstelle“ des ROLAND genannt. Diese Nummer war in der gesamten bisherigen Korrespondenz nicht angegeben.
Aber: Der Empfang von 39 Seiten hat dort über 12 Minuten gedauert. Aber in Köln ist man bekanntlich tradionsbewusst: Vermutlich benutzt man noch das originale Faxgerät des Ritters Roland (Modell „Mittelalter“: Kurbelantrieb, von zwei Schildknappen oder wahlweise einem Kaltblutpferd angetrieben).

Meine Konsequenzen für die Zukunft:
1. Meinem Mandanten rate ich, sich einen anderen Rechtsschutz-versicherer zu suchen. Einen, der die gezahlten Versicherungsprämien in eine funktionierende Telekom investiert und vom Anwalt seines Versicherungsnehmers nicht erwartet, dass dieser („kostenlos“) sinnlose Papierberge aufhäuft, sortiert und verschickt, nur zur inneren Freude einer betriebsinternen „Revision“.
2. Ich werde wegen solcher „Kleinigkeiten“ dem Roland zukünftig weder schreiben, noch faxen oder hinterhertelefonieren. Das müssen in meinem Büro in Zukunft die Versicherungsnehmer des Roland selbst erledigen, oder eine Kostenpauschale für diesen -eigentlich- überflüssigen Aufwand bezahlen.
3. Erst wenn der Roland es schafft, eine zuverlässig funktionierende zeitgemäße Telefaxverbindung einzurichten, werde ich zukünftig jede Gerichtskostenrechnung und jede Gerichtsvollzieherrechnung gerne sofort nach Eingang an den Roland einzeln weiterleiten, mit der Aufforderung den Ausgleich direkt zu erledigen und mir dies unter Angabe des Datums schriftlich mitzuteilen.

Das alles zusammen macht die interne „Revision“ des Roland dann sicher glücklich. Das schafft auch neue Arbeitsplätze. Der anfallende zusätzliche Schriftverkehr könnte beim Roland für ein echtes „Jobwunder“ sorgen. Die dadurch zusätzlich anfallenden Altpapier-mengen könnte der Roland an seinem Hauptsitz verschenken: Der Stadt Köln, zum Auffüllen der Bodenunebenheiten nach dem letzten mißglückten U-Bahnbau.
Das könnte dem ganzen Theater dann doch noch einen unverhofften Sinn geben.

3 Responses to “Roland – „Schlimmer geht immer“”

  1. anonymisiert sagt:

    Dem Einsender kannich nicht ganz zustimmen. Ich halte es für nachvollziehbar, wenn ein Versicherer vor Zahlung eine gewisse Glaubhaftmachung für den Anfall der Kosten verlangt. In vielen Fällen werden Originalunterlagen verlangt, auch dies kann ich – unter Hinweis auf den Einsender – verstehen. Wir senden die Unterlagen sofort im Original und bekommen sie auch, wenn auch manchmal erst nach Erinnerung, zurück.

    Die DAS treibt jetzt allerdings ein anderes Spiel. Sie schickt die Originalunterlagen nebst Forderungskonto zurück und berechnet dann neu und willkürlich neue Gebühren, dann für 3 VA nur einmal Postgebührenpauschale. Auf Beschwerde erklärt sie, man müsse halt ordnungsgemäße Kostenrechnungen schreiben – auch das der Versuch, Papier zu sammeln.

    Ich frag jetzt mal bei der Geschäftsleitung, was das soll.

  2. anonymisiert sagt:

    @ Bernd M. Heinemann:
    dieses Theater kenne ich bisher NUR vom Roland.
    Ich würde auch NIE auf den Gedanken kommen, die Originalunterlagen meines Mandanten an den Versicherer zu schicken. Was soll das auch?

    Eine „gewisse Glaubhaftmachung“ leiste ich bereits, indem ich jede angefallene Kostenposition in meiner Rechnung einzeln ausweise. Warum einem Versicherer das nicht reichen soll, ist bisher nicht erklärt.
    Mit dem gleichen „Argument“ könnte ja auch verlangt werden, dass der Anwalt bitteschön auch die Originale SEINER Kontoauszüge an den Versicherer sendet, da dieser ja sonst gar nicht prüfen kann, ob die Gerichtsvollzieherrechnungen vom Anwalt auch wirklich schon bezahlt worden sind. Das ist doch alles Humbug!

    Deswegen:
    Ich arbeite für meine Mandanten, und das gerne. Die vertrauen mir, wohl aus gutem Grund. Die „interne Revision“ des Roland lässt mich auch künftig kalt.

  3. anonymisiert sagt:

    Hallo Allerseits,
    dem kann ich nur zustimmen. Diese sogenannte Roland Rechtsschutzvers.
    ist das Allerletzte. Abzocke. Keine gute Betreuung. Keine Ansprechpartner. Ständig Ablehnung. Haben in 7 Jahren bei 5 Anfragen die versichert waren, nicht einmal richtig geleistet. Sofort kündigen!
    Die kassieren Gelder und leisten nicht.
    Geschäftsleitung besteht aus lauter Blinggängern.