Roland – Unerträgliche Ignoranz

Die Mandantin hat einen Radfahrer angefahren, weshalb gegen sie wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird.

Eben dieses teile ich Roland-Rechtsschutz unter Beifügung der entsprechenden Anhörung mit, wo § 229 StGB (!) ausdrücklich erwähnt wird, bitte um Kostendeckungszusage für die Verteidigung sowie um Anweisung eines angemessenen Honorarvorschusses.

Dass hieran dann noch zwei Mal erinnert werden muss, ist bei Roland nicht ungewöhnlich. Es folgt eine sinnfreie Anfrage, der die in Bezug genommene Anlage nicht beiliegt. Diese wird dann nachgereicht. Einen Monat nach Kostendeckungsanfrage liegt die Kostendeckungszusage dann vor, eine weitere Woche später geht der Vorschuss ein. So weit, so bekannt.

Zwischenzeitlich hatte ich eine Schutzschrift gefertigt, in deren Ergebnis die StA das Verfahren gem. § 170 II StPO (!) einstellte und an die Bußgeldstelle abgab. Diese erließ einen Bußgeldbescheid, der akzeptiert wurde.

Also entsprechende Abrechnung an Roland. Jetzt ist man schnell – folgenden Unsinn zu verbreiten:

Vorliegend wurde gegen den Versicherungsnehmer *) ausschließlich ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit geführt Daher kann diese Sache nur nach den 5100 VV RVG ff. abgerechnet werden.
*) Originalschreibweise

Im Ergebnis will man dann noch 6,43 € überweisen – anstatt restlicher 107,58 €.

So, so, „ausschließlich ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit“. Dass hierfür die Staatsanwaltschaft zuständig ist, wäre mir neu – ebenso, dass Tätigkeiten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (!) deshalb nach Nrn. 5100 VV RVG zu vergüten wären, weil die Sache schließlich (!) mit einem Bußgeldbescheid endete.

P.S.: Die Redaktion des RSV-Blogs wird öfter gefragt, welche Rechtsschutzversicherungen denn empfehlenswert seien. Diese Frage ist eher schwer zu beantworten, deren negative Form höchst einfach, s.o.

Update: Man wird dort immer schneller: Aufgrund eines nicht ganz so freundlichen Faxes vom heutigen Vormittag ruft mich die Sachbearbeiterin heute an: Aufgrund ihrer Unterlagen ergäbe sich nur ein Owi-Verfahren, die Korrespondenz mit der StA liege ihr nicht vor. Stimmt – aber hätte man ggf. nicht fragen können, anstatt im Brustton der Überzeugung Unfug zu verbreiten?

6 Responses to “Roland – Unerträgliche Ignoranz”

  1. anonymisiert sagt:

    Wie, aus der Deckungsanfrage ging gar nicht hervor, dass ein Strafverfahren stattgefunden hat? Sind Sie der Auffassung, dass die Sachbearbeiterin dies aus der Kostennote ersehen und entsprechend aufklären hätte müssen? Mag sein, dass bei der Roland nicht alles glatt lief, aber den Vorwurf der „unerträglichen Ignoranz“ finde ich dann etwas heftig.

  2. anonymisiert sagt:

    @RSVSachbearbeiter: Ich kenne zwar die Deckungsanfrage des Kollegen nicht. Aber wenn Ermittlungen wegen 229 StGB (!) mitgeteilt werden, sollte jedem Sachbearbeiter einer Rechtsschutzversicherung klar sein, dass wir hier nicht über eine OWi sondern eine Strafsache reden.

  3. anonymisiert sagt:

    @RA Scheffler
    Mir ging ja nicht darum, ob die Roland perfekt reguliert hat, sondern um den Tonfall – der bei eigenen Versäumnissen (siehe update) m.E. nicht ganz angebracht ist.

  4. anonymisiert sagt:

    @RSVSachbearbeiter:

    Sie lesen offensichtlich ebenso unsorgfältig wie Ihre Kollegen (?): „… wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt … Eben dieses teile ich Roland-Rechtsschutz unter Beifügung der entsprechenden Anhörung mit, wo (in der) § 229 StGB (!) ausdrücklich erwähnt wird“.

    Damit ging aus der Deckungsanfrage sehr wohl hervor, dass ein Strafverfahren stattgefunden hat – wenn man die Anhörung denn liest und mit § 229 StGB (!) irgendetwas anfangen kann. Anderenfalls täte es aber auch die dortige Konkretisierung des Tatvorwurfs.

    Was, bitte, wollen Sie also kritisieren???

  5. anonymisiert sagt:

    Ich habe aus beruflichen Gründen Zugriff auf die Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit. Darin werden „Bürokaufleute“ als „Schadensachbearbeiter“ bei namhaften Versicherungen von Leiharbeitsfirmen gesucht. Dass diese Personen keinen entsprechenden Background in den Paragraphen der diversen Gesetzbücher haben, dürfte klar sein. Aber den Versicherern sind entsprechend ausgebildete Kräfte eben einfach zu teuer. Und als „Leiharbeiter“ hätte ich auch keine Lust, mich entsprechend weiter zu bilden. Das zahlt doch sowieso keiner …

  6. anonymisiert sagt:

    Mich würde interessieren, was der Herr RSVSachbearbeiter denn nun zum Sachverhalt denkt – wenn er denn endlich das Lesen und Denken gelernt hat. Keine Reaktion mehr? Erst mal losplautzen und dann nichts mehr?