In einer versicherungsrechtlichen Angelegenheit bat ich die R+V Versicherung um Deckungszusage. Diese wurde zunächst verweigert, da der Versicherung noch Angaben fehlten. Nach einer Besprechung mit meinem Mandanten stellte sich heraus, dass eine Klage keinen Sinn haben würde. Daraufhin habe ich die Höchstgebühr für Verbraucher bei der R+V abgerechnet, ohne dass mir eine Deckungszusage erteilt wurde. In dem Schreiben habe ich erklärt, dass von einer Klage abgesehen wird. Vier Tage später wurde meine Rechnung von der R+V ohne weitere Nachfragen überwiesen.
Ich kann dem ganzen nur zustimmen.. die R+V ist recht umkompliziert und hatte auch in einem Fall bei mir ohne Probleme eine außerordentliche Kündigung akzeptiert. Es handelt sich in diesem Fall um Krankeheitsbedingt Ausfall und die R+V hat ohne meckern oder sonst etwas das man so kennt von den Versicherern es angenommen. Da sitzen noch wirkliche Menschen die lesen können… nur weiter so 🙂
Da freut sich das Mandantenherz, denn wenn man viel mit Versicherungen zu tun hat, dann mauss man sich auch viel mit unnötigem Quatsch rumschlagen…:-)