Ein Lob an den ADAC, der so schnell reagiert, wie man es nur von wenigen RSVen kennt.
Donnerstags nach den Geschäftszeiten ging die Deckungsanfrage per Fax an den ADAC mit der Bitte, einen Gerichtskostenvorschuss zu überweisen.
Die Deckungszusage lag Montags im Fax, zwei Tage später war der Gerichtskostenvorschuss auf dem Konto.
So schnell kann es gehen – wenn man nur will! Andere RSVen sollten sich ein Vorbild am ADAC nehmen.
Diese Erfahrung kann ich nur bestätigen. Mit dem ADAC klappt es meistens am besten: keine unnötigen Nachfragen, Deckungszusagen innerhalb von 1-2 Tagen, Zahlungen ebenso schnell.
Nach anfänglichen Reibereien nach Einführung des RVG über Mittelgebühren und die Kriterien des§ 14 RVG gibt es jetzt auch hinsichtlich der Gebührenbemessung keine Schwierigkeiten mehr.
Für Verkehrsrechtsschutz gibt es nach meiner Erfahrung kaum etwas besseres.
Na, da hab ich mich doch richtig (nur leider zu spät, aber aus Schaden wird man klug) entschieden 🙂
Es ist leider ein Manko bei vielen Gesellschaften, dass die Deckungszusage auf sich warten lässt. Manche Fälle erfordern eben eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung einer Versicherung. Spätestens daran merkt man, ob man sich für die richtige Rechtsschutzversicherung entschieden hat.