Nachdem „die Günstige“ sich mit ihrem billigen Beitrag in die Werbung begeben hatte (und dies wohl auch im FinanzTest so ermittelt wurde), flattert mir doch heute wieder eine Akte auf den Tisch (Verkehrssache), eine Kostenvorschußanforderung ü/ 309,- € beinhaltend.
Ohne Schriftwechsel der RSV wurden 90,- € angewiesen.
Erst beim Akten- und Kontenabgleich konnte aus dem Kontoauszug entnommen werden, dass ein „frei verrechenbarer Vorschuß unter Berücksichtigung eines SB von 150,- €“ anzuweisen gewesen sei.
Ja also, die sparen wirklich (sind ja auch Schwaben) – nicht mal die 5 Cent für ein Fax.
In diesem Mandat stecken jetzt schon 6 Wochen Arbeit. Die Vorschußrechnung ist auch schon annähernd 4 Wochen alt.
Hätte die „Ryan-Air der Deutschen Rechtsschutzversicherungsbranche“ – wie alle anderen RSV auch- darauf hingewiesen, dass ein SB vorliegt, dann hätte man ja die Rechnung gleich dem Mandanten mitgegeben – und der Vorschuß wäre längst im Haus.
Jetzt befindet sich das Verfahren schon wieder in einem neuen Verfahrensstadium. Weitere Gebühren und Auslagen sind angefallen. Ein technisches Gutachten war in Auftrag zu geben und auszuwerten. Eine recht interessante Rechtsfrage steckt im Fall drin, die wir nach Abschluß der Sache in die Fachpresse geben werden /müssen (weil von allg. Bedeutung).
Aber der „Ryan-Flieger“ glaubt an 69,- € herumpobeln zu müssen (was ihm nach eindeutiger Rechtslage untersagt ist).