In einer Verkehrsstrafsache bitte ich die ADAC-Rechtsschutzversicherung um eine Vorschusszahlung in Höhe von 400,00 €. Kommentarlos überwiesen werden 300,00 €, kennen wir ja schon. Auf meinen Hinweis, dass ich als Anwalt und nicht die RSV die Höhe des Vorschusses zu bestimmen habe, werden weitere 77,00 € überwiesen. Wegen des Restes von 23,00 € sind die Erfolgsaussichten einer Klage sicher sehr groß. Mein Mandant wird mir hoffentlich Klagauftrag erteilen, damit der ADAC sich später Gedanken darüber mahen kann, wie teuer 23,00 unberechtigt nicht gezahlte € sein können.