Zürich Versicherung kürzt bei den Nebenforderungen

Rechtsanwältin Grit Andersch aus Berlin bat die Redaktion um die Veröffentlichung des folgenden Erfahrungsberichts.

In einem Mandat ging es um zivilrechtliche Ansprüche aus einer Straftat. Die Deckungzusage der Zürich Versicherung lag auch binnen einer Woche vor. Nach Anforderung der Akten und Fertigung der Kopien riet ich dem Mandanten schriftlich, aus Beweisgründen von der Geltendmachung der Forderung abzusehen und keine weiteren Kosten zu verursachen.

Kurz und gut: Ich stellte die Beratungsgebühr, nebst Kopierkosten, Akteneinsichtspauschale, Post- und Telekommunikationspauschale in Rechnung und erhielt sogar die ganze 0,6-Beratungsgebühr und die darauf entfallende Mehrwertsteuer erstattet.

Dazu kam ein freundlicher Dreizeiler: Die Akteneinsicht sei bestimmt nur durch die Tätigkeit im Strafverfahren motiviert und würde daher nicht erstattet. Rein rechnerisch wurde jedoch genau dieser Betrag erstattet, nicht jedoch die Post- und Telekommunikationspauschale und die Kopierkosten.

Auf mein freundliches Anschreiben erstattet man mir jetzt die Kopierkosten, meint aber noch immer die Aktenversendungspauschale sei nicht von der Versicherung erfasst. Außerdem sei entgegen jeder Rechtsprechung bei Beratungen keine Post- und Telekommunikationspauschale zu entrichten.

Nunmehr erhärtet sich die Vermutung, dass mit dieser Kürzung um Kleinbeträge ein Kostensparprogramm initiitert wird, dass auf der Annahme beruht, dass Anwälte wegen dieser geringen Forderungen keine weiteren Aktionen unternehmen werden. Den Versicherten sei jedoch gesagt, dass mit dieser Praxis die Verwaltungskosten und die Ausgaben für gerichtliche Streitigkeiten zu ihren Lasten in die Höhe getrieben werden.

Es ist eigentlich nicht nachzuvollziehen, aus welchen Gründen sich der Versicherer wegen dieser Kleinigkeiten um die Möglichkeit bringt, für zufriedene Gesichter zu sorgen. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, den Rechtsstandpunkt mitzuteilen und gleichwohl die paar Euro zu überweisen – und sei es nur aus Kulanzgründen. Schade, damit stehen die Züricher zum ersten Mal hier im Blog gleich mit einer negativen Kritik. Chance verpasst.

6 Responses to “Zürich Versicherung kürzt bei den Nebenforderungen”

  1. anonymisiert sagt:

    Es dürfte sich doch wohl um die Zürich-RS-Versicherung handeln, oder? Eine ZürichER gibt es meines Wissens nach nicht.

    Anmerkung dazu am Rande:

    Die Zürich spart neuerdings sogar bei den eigenen Druckkosten, sie firmiert laut neuem Logo unter Zurich, die beiden Punkte des ü waren wohl zu teuer.. Oder die Rechtschreibung…

  2. anonymisiert sagt:

    Yep. Ich habe den Beitrag entsprechend korrigiert.
    „Zürich Versicherung Aktiengesellschaft (Deutschland)“ heißt das Unternehmen laut Impressum auf deren Website richtig.

    Vielen Dank für den Hinweis.

  3. anonymisiert sagt:

    Nun gibt es doch noch ein gutes Ende. Nach Veröffentlichung im RSV-Blog hat der Sachbearbeiter der Versicherung doch noch einmal den bisherigen Schriftwechsel angesehen, noch ein paar Nachweise angefordert und den vollen Rechnungsbetrag gezahlt. Lobend sei noch einmal hervorgehoben, dass diese Versicherung auch Gebühren über dem Regelwert anstandslos ausgleicht und auch sonst recht geduldig mit Ihren Versicherungsnehmern ist.

    Andersch
    Rechtsanwältin

  4. anonymisiert sagt:

    also bin das erste mal und durch Zufall auf dieser Seite find sie aber Klasse!!!! Aber warum soll eine Versicherung ein „paar Euro“ überweisen wenn im Markt jeder um jeden Euro feilscht….sind wir nicht entsetzt wenn unsere Versicherung die Prämien erhöht ???? Sind wir bereit ein “ paar Euro“ mal eben so zu bezahlen ….???? weil die Prämien erhöht wurden ??
    Ich möchte hier einfach mal ein paar Denkansätze schaffen
    Vielleicht noch etwas am Rande ein Konzern wie z.B. VW , heißt auch im Ausland VW ,die Zurich hat sich entschieden den weltweiten Auftritt zu vereinheitlichen warum nicht ?Zwar schade für die deutsche Muttersprache aber in Zeiten von “ Multi-Kulti“ und Portmonaise statt Geldbörse kann man da woll getrost drüber stehen ….

  5. anonymisiert sagt:

    Was erwarten Sie denn? Das ist doch noch harmlos.
    Bei einer Restkreditversicherung der Zurich Versicherung (abgeschlossen durch die Deutsche Bank) in Höhe von 6.000 Euro (!) für eine Laufzeit von 8 Jahren bekam ich nach Kündigung nach 3 Jahren nur 1.700 Euro zurück. Ein Verlust von 4.300 Euro. Wofür? Laut Zurich Versicherung hat allein der Abschluss der Versicherung am Anfang 3.500 Euro Bearbeitungsgebühren (!) verschlungen. Ist das nicht Betrug?

  6. anonymisiert sagt:

    Ich möchte über unsere „böse“ Erfahrungen mit der Zurich bzw. DA)))direkt bezüglich der Abkürzung der Geschäftsgebühren und auch über einer völlig unberechtigten Kündigung unseres RSV-Vertrages berichten, und sende vorerst diese Zeilen, um zu Testen, ob es auch Leser dieses sehr sinnvollen Blogs Kommentare abgeben können…