AdvoCard kürzt einseitig Vorschuss, ein Fall für die Staatsanwaltschaft?

Die AdvoCard kürzt in einer Verkehrs-Owi-Sache den verlangten Vorschuss von 350,00 € einseitig auf 250,00 €, weil die AdvoCard diesen Betrag im jetzigen Verfahrensstadium für ausreichend und angemessen hält.

Die AdvoCard handelt so, obwohl man dort § 14 RVG kennt und positiv weiß, dass der Rechtsanwalt und nicht der Mandant die Gebührenhöhe bestimmt und dass nach § 9 RVG Vorschüsse auch für die voraussichtlich entstehenden Gebühren verlangt werden können.

Nunmehr steht zur überprüfung an, ob potentielle RSV-Kunden bei Abschluss des Vertrages darüber getäuscht werden, dass die RSV später berechtigte Gebührenansprüche in versicherten Fällen zahlt, obwohl man von Beginn an vorhat, berechtigte Gebührenansprüche einseitig gesetzeswidirig zu kürzen.

Es bleibt abzuwarten, ob die AdvoCard ein Interesse an der Lösung dieses interessanten Rechtsproblems hat.

10 Responses to “AdvoCard kürzt einseitig Vorschuss, ein Fall für die Staatsanwaltschaft?”

  1. anonymisiert sagt:

    Na, das ist doch mal ein wirklich konstruktiver Gedanke hier im Forum, wo doch sonst immer so gerne übertrieben wird…

    Haben Sie auch schon Strafanzeige erstattet? Da Sie sich ja aus eigener Anschauung mittlerweile damit auskennen, wie qualifiziert die Staatsanwaltschaft gelegentlich ermittelt und anklagt, wird hier bestimmt gleich Haftbefehl gegen den Vorstand erlassen. (Fluchtgefahr besteht ja allemal, bei den Gehältern)

    Und wenn dann nach der xten Strafanzeige auch noch alle Sachbearbeiter verhaftet worden sind, klappts bestimmt auch mit endlich den Vorschüssen… (oder auch nicht, weil keiner mehr da ist, der sie auszahlen könnte)

    Deshalb vergessen Sie nicht die BAFIN-Beschwerde, die muss einfach immer sein. Und ach, an den Petitionsausschuss des Bundestages kann man dann ja auch noch schreiben…

    Nur Vorsicht mit der Diktion, sonst ermittel die StA am Ende wieder wegen Beleidigung…

  2. anonymisiert sagt:

    sonst ermittelt die StA am Ende wieder wegen Beleidigung…

    Kein Problem. Ich hole ihn auch da wieder raus.

  3. anonymisiert sagt:

    Ich liebe Freispruchverteidigungen

  4. anonymisiert sagt:

    Na, dann wird sich für den Advocardvorstand bestimmt auch noch ein Strafverteidiger finden…

    lucrifacturi te salutant…

  5. anonymisiert sagt:

    Oha, der zynische Rächer der Rechtsschutzversicherer hat wieder zugeschlagen! Und seinen Asterix hat er auch gelesen … :

    http://www.comedix.de/lexikon/db/lucrifac.php

  6. anonymisiert sagt:

    Na, dann wissen wir dann ja zumindest, woher Ihre hochgeistigen Kommentare in Latein in diesem Forum stammen, nicht wahr?

  7. anonymisiert sagt:

    Im übrigen sehe ich mich nicht als Rächer der Rechtsschutzversicherungen, allerdings müssen Sie halt damit leben, auch kritische Kommentare zu ertragen, wenn Sie hier Dinge veröffentlichen, die so nicht haltbar sind. Dass das nicht nur ich so sehe, haben Sie ja an den Kommentaren zu Ihren eigenen Beiträgen bereits eindrucksvoll erkennen können.

    Wenn Sie ausserdem Ihre persönlichen Rachegelüste mir gegenüber mal für einen Moment zurückgestellt hätten, wäre Ihnen auch aufgefallen, auf wen mein „hochgeistiges“ Zitat bezogen war. Jedenfalls nicht auf den Kollegen. Zynismus ist eben doch manchmal komplizierter, als es Ihnen erscheinen mag.

  8. anonymisiert sagt:

    Für den Kollegen Melchior stellt sich offenbar jeder als „Rächer“ anderer Interessen da, der seine mehr als zweifelhaften Rechtsansichten zu kritisieren wagt. Und wer ihm dann noch seine Polemik vor Augen hält, gilt halt als Zyniker.

  9. anonymisiert sagt:

    Nun ja, die AdvoCard hat nachbezahlt, ohne dass ich Anzeige erstatten musste.

  10. anonymisiert sagt:

    […] Nachdem ich hier berichtet habe, dass die AdvoCard einseitig einen Vorschuss gekürzt hat und dass man deshalb den Verdacht haben könnte, dass möglicherweise Kunden bei Vertragsabschluss über die Zahlungsbereitschaft des Rechtsschutzversicherers getäuscht werden, kam heute die Nachzahlung. […]