Das IT-Blawg berichtet in seinem Beitrag über eine Rechtsschutzversicherung für Internet-Verträge. Versichert seien die Kostenrisken für Streitigkeiten aus Online-Geschäften. Das hört sich zunächst interessant an, deswegen habe ich einmal nachgeschaut.
Die zitierte Versicherung wird angeboten unter der URL www.auktionsversicherung.de. Das ist nach eigenem Bekunden im Impressum der „Auktionsversicherung“ wiederum ein „Service der Sparschwein AG“.
Erst wenn man auf der Seite der Auktionsversicherung herumsucht, kommt man über einen Link namens „Anbieter“ auf dieses – weitere – Impressum. Hinter der ganzen kunterbunten Gemengelage steht also der bekannte Versicherer DAS.
Wenn man sich dann mal informieren will, was genau dort versichert ist, bietet sich dem Interessenten ein ähnliches Versteckspiel. Auf den Eingangsseiten wird viel heiße Luft dargestellt. Erst wenn man dem Link „Bedingungen“ folgt, bekommt man eine PDF-Datei auf den Rechner, die die gesamten DAS- ARB 2003 enthält.
Aber diese ARB sagen auch nichts über die Internet-Versicherung. Konkrete Informationen erhält man erst über einen weiteren Link namens „Klausel„.
Dort liest man dann – ebenfalls in einer PDF-Datei – die Klausel zum Online-Rechtsschutz und Online-Rechtsschutz XXL, die aber wiederum – in juristisch korrekt formulierter Sprache – auf die ARB 2003 verweisen.
Ich habe nicht geprüft, ob das versicherungsrechtlich alles so seine Richtigkeit hat. Das Versteckspiel der DAS sowie die Art und Weise der Darstellung des Angebots läßt bei mir aber sämtliche roten Lampen aufleuchten.
Wer es nicht für nötig hält, seine Kunden verständlich und umfassend zu informieren, ohne zwei juristische Staatsexamina vorauszusetzen, hat die Gegenleistung des Versicherungsnehmers nicht verdient. Die Prämien in Höhe von 2,99 EUR bzw. 4,99 EUR monatlich sind dann besser in einem freundlichen Biergarten ausgegeben. Dort bekommt man dann eine übersichtliche und einfach voraussehbare Leistung.
Ob man sich lieber von Versicherungsbedingungen oder von einem leckeren Pils benebeln läßt, ist eine Frage des Geschmacks. Ich jedenfalls habe mich entschieden. Prost!
KEINE NEBELBOMBE “ SONDERN EIN MAßGESCHNEIDERTER ONLINERECHTSCHUTZ
Carsten Hoenig vertritt in seinem Beitrag die Meinung, die Internetseite auktionsversicherung.de würde bewusst vernebeln, wer hinter diesem Angebot einer Internet-Rechtschutzversicherung steht. Man muss jedoch keinesfalls auf der Seite von http://www.auktionsversicherung.de „herumsuchen“, um zu den Informationen über das Angebot zu kommen. Wer den Header der Einstiegsseite betrachtet, sieht sofort unter „Auktionsversicherung.de“ den Hinweis: „Ein Service der Sparschwein AG“. Unweit darunter prangt das Logo der D.A.S – wohlgemerkt in großem Format und deutlich vor der Scrollgrenze! Es ist also auf einen Blick klar, dass hinter diesem Angebot die D.A.S. steht, vermittelt über die Sparschwein AG.
Transparent und verständlich
Hoenig deutet an, dass er die Vermittlung von Versicherungen eines Partnerunternehmens in dieser Form generell für suspekt hält. Weshalb, das bleibt im Dunkeln, denn die Vermittlung ist weder ungewöhnlich noch dubios, sondern normale Geschäftspraxis. Die Sparschwein AG kooperiert neben der D.A.S. durchwegs mit seriösen und renommierten Partnern (z.B. L’Tour, S-Broker) und ist ein solides Unternehmen, das u.a. Sacheinzahlungen auf Sparkonten bietet und von erfahrenen Managern der Finanzdienstleistungsbranche geführt wird (z.B. Matthias Kröner, Gründer der DAB Bank).
Keine Vernebelungstaktik, sondern klare Aussagen
Hoenig wirft der Seite auktionskredit.de des weiteren vor, es werde den Usern mehr oder weniger „heiße Luft“ geboten, wenn man sich nach dem eigentlichen Angebot informieren will. Dies ist falsch, denn unter dem Reiter „Alle Informationen“ sind alle wesentlichen Angaben zum Angebot aufgeführt “ mit knappen Schlagworten wird der Versicherungsschutz klar und deutlich umrissen.
Absurd ist, dass Carsten Hoenig auktionskredit.de vorwirft, zwischen allgemein-verständlichen Aussagen und den detaillierten Konditionen in den ARBs zu trennen, die im übrigen ohne juristische Staatsexamina nicht verständlich seien. Genau diese Trennung liegt doch im Interesse der Kunden, denn ohne Frage müssen die ARBs juristisch wasserdicht sein, d.h. alle Aspekte umfassen und korrekt formuliert sein “ was natürlich zu Lasten der Lesbarkeit geht.
Gerade deshalb finden sich die wichtigsten Angaben allgemeinverständlich, aber natürlich verkürzt, in den Angaben direkt auf der Seite. So kann sich jeder einen schnellen überblick verschaffen und andererseits tiefer einsteigen wenn er dies wünscht. Alles andere wäre nicht kundenfreundlich.
Bei der nächsten Beurteilung eines Angebots würde ich mir etwas mehr Objektivität wünschen, gerade von einem Rechtsanwalt. Dass die Auktionsversicherung z.B. monatlich kündbar ist und mit 2,99 Euro monatlich sehr günstige Konditionen bietet, spielt in Hoenigs Kommentar überhaupt keine Rolle.
Gerade ein Anwalt ist nicht objektiv, sondern Interessenvertreter.
Zugegeben, das mit der „heißen Luft“ ist Polemik – allerdings mit einem wahren Kern. Denn welcher Leser der Luftseite erkennt schon, daß zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 50,00 EUR verlangt wird und der Gegenstandswert über 100,00 EUR liegen muß?
Das erfährt man erst – nach einer juristischen Ausblidung – durch Leküre der Klauseln. Oder wenn’s zu spät ist: Im Versicherungsfall eben. Aber das ist man von einigen Rechtsschutzversicherern ja nicht anders gewöhnt (sonst wäre ja auch dieses Blog hier überflüssig).
Nach meinem Verständnis jedenfalls ist dieses Angebot und nicht nur der Name „Sparschwein“ für einen Versicherungsmakler (oder was auch immer) nicht gerade ein Aushängeschild für Seriosität.
Und günstig? 59,88 EUR jährlich für den XXL-Tarif? Wie hoch sind die Prämien für den kompletten Privatrechtschutz, der weit mehr abdeckt, beim DAS?
Nein, lieber getroffener Herr Laub, Ihr Bellen überzeugt nicht.