Wer nicht hören will …
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere RechtsÂschutzÂversicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über RechtsschutzÂversicherungen (§ 17 ARB).
Die Verbraucherzentrale Hamburg will die Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer und Jurpartner dazu zwingen, sich fair über ihren Kunden zu verhalten.
Wenn man sich die Namen anschaut, so findet man genau die Versicherer wieder, deren Verhalten auch hier im Blog wiederholt bemängelt wurde. Daß solche verbraucherfeindlichen Unternehmen wie die ARAG, Allrecht und der Roland dabei sind, vor denen ich meine Mandanten regelmäßig warne, wundert mich nicht. Intransparenz und Benachteiligung der Kunden scheinen insbesondere bei diesen Unternehmen zum regelmäßigen Angebot zu gehören.
Aber immerhin sucht die ARAG ein neues Image. 😉
Dazu gibt es morgen noch was zu lesen.
Mehr als 20 Jahre war ich bei der ARAG-Rechtschutzversicherung verankert. Als ich aus wichtigem Grund fristgerecht gekündigt habe, wurde dieses nicht akzeptiert und mir wurde suggeriert, dass die Kündigung erst nach weiteren 12 Monaten wirksam wird. Ich stellte die Zahlungen ein und wurde von Mahnungen und Aufforderungen zum Telefongespräch unter fadenscheinigen Begründungen genötigt. Sodann erhielt ich einen Mahnbescheid gegen den ich Einspruch einlegte. Jetzt wurde ich aufgefordert, diesen Einspruch zurückzunehmen, dann würden sie mir einige Verzugszinsen erlassen. Ich habe alles ignoriert – und siehe da – ich habe in den letzten 9 Monaten nichts mehr vom ARAG gehört und gelesen.