Allianz-Rechtsschutz – the same procedure …

Die Bearbeitungszeiten bei der Allianz-Rechtsschutz waren schon 2008 zu beklagen. Offensichtlich hat sich nichts gebessert:

Spätestens seit Beantwortung einer Nachfrage zu meiner Rechnung hätte man diese ausgleichen können. Stattdessen passiert einen Monat lang – nichts! auf telefonische Nachfrage hört man das übliche Lied: Kollegen krank, in Urlaub etc. pp., daher habe man die Sache noch nicht bearbeiten können, wolle aber „versuchen“, es diese Woche noch zu erledigen.

Komisch, dass z.B. die R+V-Rechtsschutz in aller Regel auf Schreiben noch am selben Tage antwortet. Sollte man dort einen Personalüberhang haben? 😉

9 Responses to “Allianz-Rechtsschutz – the same procedure …”

  1. anonymisiert sagt:

    Kann ich bestätigen. Auf meine jüngste tel. Zahlungserinnerung bei der Allianz bekam meine FA zu hören, dass die Sache noch nicht bearbeitet werden konnte, man die Rechnung nun aber „vorziehen“ werde. Danach dauerte es noch weitere zwei Wochen bis zum Zahlungseingang.

    Im übrigen: Die R+V als positives Gegenbeispiel kann ich auch hervorheben.

  2. anonymisiert sagt:

    Besonders niedlich ist sowas immer, wenn eine gerichtliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (SV-Kosten z. B.) Wochen vor Fristablauf an die Allianz geschickt wird. Anrufe einen Tag vor Ablauf ergeben dann grundsätzlich, dass das ja noch gar nicht bearbeitet wurde. Bisher haben sie es zwar auf meinen dann obligatorischen Tobsuchtsanfall meist geschafft, die Kosten sofort anzuweisen – aber ich will gar nicht wissen, was passiert wäre, hätte ich nicht nachgefragt…

  3. anonymisiert sagt:

    @ skugga:

    Wieso, Sie wissen es doch: NICHTS! 😉

  4. anonymisiert sagt:

    So einen Fall wie skugga hatte ich auch gerade.
    Nachdem wir seit 4 Monaten versucht haben, Deckungszusage zu bekommen und immer wieder dieselben, bei Allianz nicht vorhandenen Schreiben gefaxt habe, ließ ich ein Donnerwetter ab, schickte abgezählt sämtliche Unterlagen nochmals und faxte den Faxbericht hinterher mit der Bemerkung, dass auch die Allianz damit wisse, dass alles gefaxt wurde. Auf die Frist zur Zahlung der SV-Kosten ans Gericht wies ich hin.
    Es passierte 14 Tage lang – nichts.
    Das letzte Schreiben schickte ich dann mit entsprechender Beschwerde an den Vorstand der Allianz nach München und wies klar darauf hin, dass es unzumutbar ist, eine einzige Faxnummer anzubieten, die dann nicht in der Lage ist, die Eingänge auf den richtigen Schreibtisch zu bringen und regelmäßig Wochen und Monate vergehen bis zu einer noch so sinnentleerten Reaktion.
    Siehe da, nach 3 Tagen hatte ich die Deckungszusage, nach 4 Tagen die Gerichtskosten.
    Geht doch !

  5. anonymisiert sagt:

    @ Zweite Chefin :

    Versuchen Sie doch anstatt der Universal-Fax-Nummer mal Alternativen: 😉

    030 / 53 89 36 04 25
    030 / 53 89 36 04 01

  6. anonymisiert sagt:

    Danke für den Tip, werden wir machen.

  7. anonymisiert sagt:

    Heute hatten wir wieder so einen „Hit“ der Allianz. Wir haben Deckungsschutz für eine Berufungsinstanz und der Versicherung die Vorschußkostenanforderung des Berufungsgerichts gesandt. Die haben dann auch geschrieben, daß sie das überwiesen hätten.

    Heute ruft am Morgen verzweifelt die Mandantin an, weil die Gerichtsvollzieherin vor der Tür steht und eben diese Kosten beitreiben will. Im Laufe des Tages klärt die Mandantin dann mit ihr nochmals von uns übersandten Unterlagen, daß die Allianz-Rechtsschutz bei der überweisung an die Justizkasse falsche Betreffs angegeben hatte, so daß die Kasse das nicht richtig zuordnen konnte.

    In genau derselben Sache hat die Allianz schon in der ersten Instanz einen „Bock geschossen“. Auf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses überweist die Versicherung nicht den von der Justizkasse angeforderten Vorschuß, sondern den … Klagebetrag an die Justizkasse.

    Also irgendwie scheinen die in der Tat organisatorisch völlig überfordert.

    Wenn es nicht alles so traurig wäre und nicht i m m e r unnötigen Zusatzaufwand bringen würde, könnte man brüllen vor Lachen.

  8. anonymisiert sagt:

    Es ist eigentlich ein Trauerspiel.

    Wenn Deckungsanfrage und Zahlungsanforderungen – egal von welcher RSV – zeitnah und vernünftig abgearbeitet werden, bin ich ja gerne bereit, diesen Service für den Mandanten kostenlos zu erbringen.

    Wenn es aber Probleme gibt ?
    Dann muß ich mich durchbeißen, ebenfalls kostenlos.
    Dem Mandanten kann ich die Kosten der Einholung der Deckungsanfrage pp nicht in Rechnung stellen, der zieht sich auf seine RSV zurück und unterstellt uns im Zweifel noch Geldgier.

    Diese Arbeit auf den Mandanten abwälzen, geht auch nicht, dann klappt nichts mehr, wegen Unwissenheit, Ungeschicklichkeit, Kommunikationsmängeln usw., nachzulesen an diversen Stellen dieses Forums.

    Ich bin dazu übergegangen, den Mandanten nachrichtlich an solchem Mist teilhaben zu lassen, dann sieht er mal, warum es „nicht weitergeht“ und die Klage immer noch nicht der Gegenseite zugestellt wurde, weil nämlich die Gerichtskosten auch nach 3 Monaten noch nicht da sind. Der Mandant darf dann gerne in Vorleistung gehen, tut er aber nicht, er wartet lieber. Gut is, wenigstens sind wir dann nicht die Verursacher der Verzögerung.

  9. anonymisiert sagt:

    Es gibt allerdings auch RA, die untätig verharren und auf die Reaktion der RSV warten und dem Mandanten laufen in der Zwischenzeit wichtige Fristen ab (z.B. bei Pfändung, Klageerwiderung u.ä.).
    Und das, obwohl der Mandant die Vorleistung sogar ausdrücklich anbietet.

    Wenn aber die RSV dann endlich reagiert, werden ihr Kosten in Rechnung gestellt, die noch gar nicht angefallen sind, sozusagen „vorbeugend“, was dem RA dann offensichtlich in die Lage versetzt, kaum noch tätig werden zu müssen – das Honorar ist ja bereits im Säckchen.