ADAC – ja so san’s

Ein Versicherungsnehmer der ADAC-Rechtschutzversicherung beauftragt mich mit der Verteidigung wegen eines Bußgeldbescheids über 75 EUR + 3 Punkte. Mit der Deckungsanfrage lege ich natürlich den Bußgeldbescheid vor und bitte um Anweisung eines Vorschusses in Höhe jeweils der Mittelgebühr von Grund- und Verfahrensgebühr = 278,40 EUR. Antwort ADAC: wir haben 232,40 EUR angewiesen. Meine Antwort: Sie zahlen den *vollen* Vorschuss oder ich lasse die Teilzahlung zurückgehen. Antwort ADAC: ich hätte die Kriterien des § 14 RVG nicht dargelegt. In meiner Antwort verweise ich darauf, daß diese Kriterien (Bußgeld von 75 EUR und Punkte-Eintrag offensichtlich sind und i. ü. die neuere (zitierte) Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen oder beim Vorschuß grundsätzlich von der Mittelgebühr ausgeht. Antwort des ADAC: „Wir haben heute die restlichen EUR 58,– aufgrund Ihrer Begründung … überwiesen.“
Meine Begründung hatte nichts Neues gebracht – warum also dieser unnötige Schriftverkehr??

MfG

RA UG

7 Responses to “ADAC – ja so san’s”

  1. anonymisiert sagt:

    und das nächste Mal packen Sie noch eine Gebühr dazu, denn egal, wie es weiter geht, eine wird es noch, zumindest die Erledigungsgebühr, wenn es zu einer Einstellung kommt. Unter drei Gebühren geht gar nicht!

  2. anonymisiert sagt:

    Ich habe in jüngerer Zeit festgesteltt, daß der ADAC zwar nach wie vor erst einmal rethorische Leerformeln („…haben wir einen Vorschuß angewiesen“) verschickt.

    Erst nach einer Rückfrage wird dann erläutert, man möge die Kriterien des § 14 RVG dartun. Aber irgendwann wird dann zumindest ein größerer Teil der zu Beginn angeforderten drei Gebühren überwiesen.

    Handelt es sich dabei nun um eine Beschäftigungstherapie oder wirklich so etwas wie der Ansatz einer beginnenden Einsichtsfähigkeit? Letzteres würde mich freuen und mir gewiß Anlaß dazu geben, wieder einmal eine positive Kritik am Regulierungsverhalten des Clubs zu schreiben.

    Carsten R. Hoenig

  3. anonymisiert sagt:

    Wie kommt die Differenz zustande, warum 58 Euro???
    Und das Captcha ist nicht so toll – von der Erkennung bis zum Abschneiden von Buchstaben. Ganz zu Schweigen vom Verlust des Formularinhaltes, wenn man nach der Fehlermeldung auf Zurück klickt.

  4. anonymisiert sagt:

    Ich hatte heute Anlaß zu folgendem Schreiben:

    Sehr geehrte Frau …,

    anliegend übersenden wir Ihnen die Deckungsschutzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Allerdings hat diese das von uns berechnete Honorar um über 100,- € gekürzt.

    Wir müssen uns daher vorbehalten, das Mandat zu kündigen, wenn der Restbetrag nicht innerhalb der nächsten sieben Tage bei uns eingeht.

    Alternativ bieten wir Ihnen an, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung mit der anliegenden Abtretungserklärung abzutreten. Wir würden uns dann selbst um das Inkasso kümmern.

    Wir dürfen an dieser Stelle darauf hinweisen, daß das unberechtigte Kürzen von Anwaltshonoraren „eine Masche“ des ADAC geworden zu sein scheint.

    Im Internet haben wir dazu folgendes gefunden:

    „Redaktion RSV-Blog meint:
    Dezember 20th, 2005 at 9:49 am
    Ich habe in jüngerer Zeit festgesteltt, daß der ADAC zwar nach wie vor erst einmal rethorische Leer-formeln (”…haben wir einen Vorschuß angewiesen”) verschickt.
    Erst nach einer Rückfrage wird dann erläutert, man möge die Kriterien des § 14 RVG dartun. Aber irgendwann wird dann zumindest ein größerer Teil der zu Beginn angeforderten drei Gebühren überwiesen.
    Handelt es sich dabei nun um eine Beschäftigungstherapie oder wirklich so etwas wie der Ansatz einer beginnenden Einsichtsfähigkeit? Letzteres würde mich freuen und mir gewiß Anlaß dazu ge-ben, wieder einmal eine positive Kritik am Regulierungsverhalten des Clubs zu schreiben.
    Carsten R. Hoenig “

    Ob Sie mit einer solchen Rechtsschutzversicherung gut bedient sind, müssen Sie selbst entschei-den.

    Mit freundlichen Grüßen

  5. anonymisiert sagt:

    Und wenn der Mandant tatsächlich die Ansprüche an Sie abtritt? Wollen Sie dann auf eigene Kosten klagen, oder wie soll das Ihrer Ansicht nach weiter laufen?

    Davon abgesehen, dass ich nicht gewillt wäre, das Kostenrisiko diesbezüglich zu tragen, wären Sie ohnehin nicht aktivlegitimiert, da die Abtretung entsprechend § 16 VI der ARB des ADAC unwirksam ist, soweit dieser nicht schriftlich zustimmt (wovon ich mal nicht ausgehe).

    Dem Mandanten gleich eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ohne verzugsbegründende Mahnung zu setzen und damit zu drohen, das Mandat niederzulegen, halte ich im übrigen standesrechtlich auch für ziemlich gewagt.

  6. anonymisiert sagt:

    Danke für den Hinweis auf die ARB ;-).

    Dann wird es möglicherweise zur Kündigung kommen müssen.

    P.S. Das Standesrecht ist im letzten Jahrhundert abgeschafft worden. Wenn Sie allternativ gute Gepflogenheit im Geschäftsverkehr ansprechen wollen, dann habe ich kein schlechtes Gewissen, wenn ich in angemessener Zeit den Eingang eines angemessenes Honorars erwarte. Und das ist dann sogar – erst recht im Angesicht einer durch nichts begründeten Kürzung – sogar mein gutes Recht!

  7. anonymisiert sagt:

    „Das Standesrecht ist im letzten Jahrhundert abgeschafft worden.“

    Das meinen Sie nicht ernst, oder? Falls doch, dann sollten Sie Ihren Kammervorstand und das Bundesjustizministerium über die Abschaffung von BORA und BRAO informieren…

    Im übrigen ist es bei uns (und hoffentlich nicht nur in unserer Kanzlei) in der Tat gute Tradition, zunächst eine Kostennote zu erstellen, ohne mit Mandatsniederlegung zu drohen. Ansonsten kommt es in der Tat möglicherweise gerne mal zur Kündigung – des Mandatsverhältnisses, weil der Mandant derartige Umgangsformen eventuell befremdlich findet.