Die Frankfurter Rundschau berichtet über eine (angeblich) neue Idee der Rechtsschutzversicherer, an das Geld der Versicherungsnehmer zu gelangen: Die telefonische Rechtsberatung durch Anwälte, die von den Versicherern bezahlt (eingekauft?) werden.
Bemerkenswert dabei ist, wie sich diejenigen, die hier im Blog für die häufigste Kritik sorgen, sich darüber streiten, wer denn nun der erste, beste (der Erstbeste?) sei:
„Wir haben in diesem Bereich eindeutig die Service-Führerschaft“, sagt Roland-Vorstandschef Gerhard Horrion. Dies wird vom Düsseldorfer Unternehmen Arag energisch bestritten. „Bisher haben allein Arag und die Hamburger Advocard eine allgemeine Rechtsberatung verbindlich in ihre Produkte aufgenommen“, sagt Arag-Vorstand Jan-Peter Horst.
Wie die – für den Versicherer sicher kostengünstige – Rechtsberatung am Telefon aussieht, kann ich mir vorstellen. Meine Mandanten berate ich erst, wenn ich mich den Sachverhalt umfassend eingearbeitet habe und sämtliche Unterlagen kenne, die mir zur Verfügung gestellt werden können. Naja, wenn das andere, von den Versicherern bezahlte Anwälte ohne Einarbeitung schaffen, soll’s mir Recht sein. Ich meine aber, bei der Rechtsberatung kann nur Qualität dauerhaft überzeugen.
Der Hilfe suchende Kunde wird an einen selbstständigen Anwalt weitergeleitet, weil den Versicherern selbst die direkte Beratung ihrer Kunden verboten ist. „Wir haben ein Netzwerk von 2700 Anwälten aufgebaut, die kostengünstig beraten“,
wird der ARAG-Vorstand Jan-Peter Horst von der FR zitiert.
Dazu stelle ich zwei Thesen auf:
1. Der von der ARAG bezahlte selbständige Rechtsanwalt ist nur scheinbar selbständig.
2. Kostengünstige Beratung setzt ihren Schwerpunkt auf die Kosten, nicht auf die Beratungs-Interessen des Ratsuchenden.
Rechtsanwalt Werner Siebers weist in dem Beitrag Rechtsschutzversicherungen streiten sich in seinem Weblog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten“ auf das Kündigungsrecht der Rechtsschutzversicherer hin:
Nett ist die Kündigungsregelung. Mehrfach Ratsuchende können schon nach der zweiten Anfrage rausgeschmissen werden.
Ich bin davon überzeugt, daß es soweit nur selten kommen wird. Denn wer einmal billig am Telefon „beraten“ wird, fragt sicherlich kein zweites Mal.
Abschließend eine Frage an die Anwälte, die sich von den Versicherern billig einkaufen lassen: Wer haftet eigentlich für Beratungsfehler?
Für Ratsuchende gilt: Wenden Sie sich an Rechtsanwaltskammern und Anwaltsvereine. Oder an den http://www.anwaltauskunft.de/, dem Service des Deutschen Anwaltverein.
Advocard und andere Lieblinge
Frankfurter Rundschau, Strafprozess und RSV-Blog berichten über einen Trend bei den deutschen Rechtschutzversicherungen: Man hat neuerdings eine „allgemeine telefonische Rechtsberatung“ im Angebot.
Der Hilfe suchende Kunde wird an einen selbsts…
„Meine Mandanten berate ich erst, wenn ich mich den Sachverhalt umfassend eingearbeitet habe und sämtliche Unterlagen kenne, die mir zur Verfügung gestellt werden können.“ – .
Zitat aus „ADAC und die übersetzungskosten“:
„Mich hat die Klausel in den VRB jedenfalls überrascht.“ – Nanu, wie kann das denn passieren?
„Ich meine aber, bei der Rechtsberatung kann nur Qualität dauerhaft überzeugen.“ – Keine Frage.
„Abschließend eine Frage an die Anwälte, die sich von den Versicherern billig einkaufen lassen: Wer haftet eigentlich für Beratungsfehler?“ – Tja…
Bei der Suche nach spezialisierten Anwälten im Strafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und bei der Verkehrsunfallabwicklung auch zu empfehlen: http://www.anwaltsuche.de.ki
Hallo,
es sind offensichtlich immer die gleichen Kollegen, die Probleme mit allem haben, was Rechtsschutz-Versicherung heißt und von diesen kommt. Bei mir waren einige Mandanten, die vorher z.B. bei Roland engerufen hatten, dort eine telefonische Beratung vermittelt bekommen hatten und dann von dem beratenden Rechtsanwalt letztendlich den Rat erhalten hatten, doch einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen.
Zufall? Oder doch nicht so schlimm, wie von einigen unterstellt?
übrigens hatte der zuvor beratende Kollege, das Problem des Mandanten sehr gut erfasst und bereits dem Mandanten zutreffende Hinweise gegeben.
Hinweis: Mir geht es nur um ein wenig mehr Objektivität!
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit BGH Beschl. v. 15.5.2006 – AnwZ (B) 53/05 (AnwGH Baden Württemberg) NJW 2006, 3718, 3719 steht fest, dass ein angestellter Rechtsanwalt nichts bei einer Rechtsschutzversicherung zu suchen hat. Er ist abhängig von der Versicherung. Es besteht die ganz naheliegende Gefahr des Parteiverrates. Die sogenannten Rechtsanwälte der Rechtsschutzversicherer haben natürlich die Anweisung – und ausschließlich dafür sind sie angestellt – die Kosten der Rechtsschutzversicherung gering zu halten: Es besteht die Gefahr, dass sie ihren Mandanten von dem Rechtsstreit abraten, um Ausgaben der Versicherung zu sparen. Nur dazu sind sie angestellt ! Das ist organisierter Parteiverrat und ein Fall für die Staatsanwaltschaften, Abteilung organisierte Kriminalität.
Jeder Kollege ist aufgerufen, in jedem Fall Anzeige gegen solche „Anwälte“ und die Versicherer zu erstatten. Mandanten sollten sich auf keinen Fall von der eignen Versicherung beraten lassen. Das ist ungefähr genauso gefährlich, wie seinen eigenen Arzt mit der überprüfung seiner eigenen Kunstfehlers zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bosche
(Rechtsanwalt)
Sich nicht von der eigenen Versicherung beraten zu lassen, leutet mir ein. Aber ich möchte auch nicht unbedingt gleich für jede Rechtsfrage einen Anwalt aufsuchen (kostet ja doch einiges). Es gibt ja Beratungen über 0900-Nummern oder auch Flatrates, z.B. http://www.beratungsflat.de