ADAC – keine Probleme mehr bei Vorschusszahlung

Ich zumindest kann derzeit Erfreuliches berichten: die oft (auch von mir) beklagte lapidare Kürzung von Vorschüssen in Bußgeldsachen („… haben wir angemessene … EUR überwiesen“) findet seit geraumer Zeit nicht mehr statt. Vorschüsse werden kommentarlos auch in Höhe der Mittelgebühr überwiesen, auch die Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG. So bleibt mehr Zeit, sich seiner eigentlichen Tätigkeit zu widmen – der Verteidigung des Mandanten!
Bitte weiter so!

RAUG

2 Responses to “ADAC – keine Probleme mehr bei Vorschusszahlung”

  1. anonymisiert sagt:

    Das kann ich bestätigen. Nachdem ich mit dem ADAC regelmäßig recht heftig korrespondiert habe, werden in letzter Zeit (wenn denn begründet) auch über den Mittelgebühren liegende Vorschüsse kommentarlos und ungekürzt gezahlt.
    In Bußgeldsachen arbeite ich daher entgegen früherer Erfahrungen sehr gern mit dem ADAC.

  2. anonymisiert sagt:

    @ RA Groß

    ….. na wenn das so ist, dann könnte man ja mal überlegen, ob man mit geeigneten RSVen wieder zu den früheren Usancen zurück kehren kann, d.h. auf die Vorschussfrage zugunsten der Schlussrechnungsfrage zu verzichten. Auch darin steckt Arbeitserleichterung !

    Solange ich aber feststellen muß – und dies wiederholt und in Folge – (vgl. meinen vorhergehenden Beitrag zur „Württembergischen“), wo man mit alberner Korrespondenz konfrontiert wird sobald es um’s Zahlen geht, werde ich jedenfalls ohne Schuß nichts mehr unternehmen – oder aber die Interessenvertretung grundsätzlich ablehnen.