Württembergische – Rückfall in die Steinzeit

Ja, liebe Frau R.,

jetzt haben Sie es doch tatsächlich geschafft, mit Ihrer Korrespondenz vom 02.08.2007 das Rad der Zeit wieder bis in die Anfänge des RVG (2004) zurück zu drehen, als es noch Leute gab, die dem Vergütungsgesetz noch einen völlig anderen Lebenshauch einblasen wollten, als vom Gesetzgeber vorgestellt. Herzlichen Glückwunsch.

Zwar ist die Anweisung des von „Ihnen für angemessen“ angesehenen Rechnungsbetrages von 32,13 € nicht einmal wert, den Büro-Drucker für die Anfertigung einer Rückantwort anzuwerfen. Doch besteht aber wiederum Veranlassung -wie leider in vielen anderen Fällen auch- darauf hinzuweisen, dass Sie dort einem Irrtum unterliegen, wonach eine „überwiegende Rechtsprechung“ existiert, welche einen Steigerungsatz (0.9) bestätigen will.

Ich nehme an, dass Sie dies, nämlich Ihre abwegige Auffassung, auch von dem für diesem Fall zuständigen Gericht bestätigt wissen wollen. Na denn, diesen wichtigen Baustein für eine erfreuliche und vor allen Dingen erquickliche Zusammenarbeit mit einem „Treuhänder der Versicherungsbeiträge“, wird sicherlich auch Ihr Kunde mit großer Begeisterung zur Kenntnis nehmen.

One Response to “Württembergische – Rückfall in die Steinzeit”

  1. anonymisiert sagt:

    Alter Textbaustein, gut recycled, wirkt wie neu … 😉

    Ansonsten: Schon peinlich!