Was schreibt der ADAC-Rechtsschutz der Mandantin?
Kostenschutz besteht für € 1.500,00 Schmerzensgeld.
Gut, daß das in der Deckungszusage an mich nicht drin stand. Sonst hätte ich mich gestern mit der gegnerischen Versicherung nicht auf € 2.000,00 nebst Vorbehalt für künftige Schäden einigen können.
Die Mandantin (dieselbe wie im ersten Teil des Beitrags, ist ja auch derselbe Fall
) war ziemlich ungehalten über den ADAC, weil die Deckung nur für das Schmerzensgeld erteilt wurde. Denn viel wichtiger als 500 Euro Schmerzensgeld hin oder her war ihr, daß auch spätere Zahnbehandlungskosten aus dem Unfall bezahlt würden, und genau dies hatte ich in der Deckungsanfrage ausdrücklich als ihre „größte Sorge“ dargestellt.
Liebe Engel, Lesen bildet nicht nur, es erspart auch Schwierigkeiten mit dem Kunden.