ADAC Rechtsschutz – verwirrte Engel (I)

Was schreibt mir der ADAC-Rechtsschutz?

Wir weisen auf § [folgt Paragraphengewirr] hin (Mehrkosten durch Ortsverschiedenheit).

Ortsverschiedenheit, klar. Die Mandatin wohnt in der F.-Straße, vielleicht eineinhalb Kilometer von der Kanzlei, der Gegner im W.-Weg, das ist immerhin noch einmal 500 Meter weiter, und der Unfall war ziemlich genau in der Mitte zwischen den beiden. Zum Gericht sind es von hier aus sogar 3 bis 4 Minuten Fußweg. Physikalisch betrachtet sind das alles verschiedene Orte.

Aber Moment. Zum Gericht? Wieso Gericht? Was schreibt mir der ADAC Rechtsschutz??

… übernehmen wir für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für die erste Instanz …

Ist ja nett gemeint. War aber überhaupt nicht angefragt, ich wollte den Schaden der Mandantin eigentlich außergerichtlich reguliert bekommen. Und außerdem deckt das, was man mir überwiesen hat, nicht einmal den bei Einreichung der Klage einzuzahlenden Vorschuß auf die Gerichtskosten. Da werd‘ ich mal bei der ADAC-Bank nachfragen müssen, ob man mir den Prozeß, den ich eigentlich gar nicht führen will, gegen bankübliche Dispo-Zinsen vorfinanziert, oder ob es da auch günstigere Konditionen gibt. Vielleicht gegen Grundschuld als Sicherheit?

Wie, es gibt keine ADAC-Bank? Das kann doch nur ein Versehen sein.

Fortsetzung folgt

2 Responses to “ADAC Rechtsschutz – verwirrte Engel (I)”

  1. anonymisiert sagt:

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