… wirft ein Kollege dem ADAC in einem Posting vom 25.08.06 vor. Folgender Fall zeigt, wie recht er hat:
Der ADAC hatte Deckungszusage für die Klage eines Mandanten erteilt, die leider abgewiesen wurde. Den eingehenden Kostenfestsetzungsbeschluss hatte ich postwendend dem ADAC mit der Bitte zugeleitet, für den Mandanten umgehend Zahlung an die Gegnervertreter zu leisten. Hierauf forderte der ADAC mich auf, ihm die ergangene Entscheidung zukommen zu lassen, obwohl ich bereits in meiner Deckungsanfrage in Fettschrift darauf hingewiesen hatte, dass derartige Tätigkeiten *nicht* Gegenstand meines Mandats seien. Ich bat deswegen, man möge sich die Entscheidung vom VN übersenden lassen.
Wochen später forderten die Gegnervertreter über mich den Mandanten zur Zahlung des Erstattungsbetrags auf. Ich verwies darauf, dass ich den ADAC längst zum Ausgleich aufgefordert hatte und leitete die Zahlungsaufforderung gleichzeitig an den ADAC weiter. Die Gegnervertreter haben mir nun mitgeteilt, der ADAC habe die Forderung bis auf ihre Zwangsvollstreckungsgebühr bezahlt und weitere Zahlungen mit der Begründung abgelehnt, ihn treffe an der verspäteten Zahlung keine Schuld. Verantwortlich sei vielmehr ich, da ich mich geweigert hätte, das Urteil herauszugeben.
Man fasst es nicht!
Da hilft nur eins. Den ADAC verklagen. Ist zwar ärgerlich bei so einem Streitwert, aber anders werden die es nie lernen.
Das einzige Problem könnte sein, daß Ihr Mandant in Vertragsangelegenheiten nicht rechtsschutzversichert ist.
Stimmt, man fasst es wirklich nicht und da hilft auch garantiert nur eines: Der Mandant sollte zukünftig lieber einen anderen Kollegen beauftragen.
Der ist dann vielleicht auch nicht stur und arrogant, sondern sieht sich eventuell in der Lage, dem RSV das Urteil einfach zeitnah zuzufaxen – dauert nichtmal 5 Minuten, erspart massenhaft weitere Korrespondenz für den Mandanten, die Gegenseite und den RSV und ist im übrigen ohnehin angezeigt, wenn man sich bemüßigt fühlt, mit dem Versicherer direkt abzurechnen.
Man braucht nur den Kommentar selbst zu lesen, um zu wissen, aus welcher Ecke er kommt. Die Rechtsprechung zu dem, was der RA *kostenlos* für den Mandanten zu leisten hat, scheint dem Kollegen Ahrens nicht geläufig. Lasse Sie es getrost *meine* Sache sein, bei welchem RSV ich kulant bin und bei welchem nicht! Die Gründe, warum ich es beim ADAC *nicht* bin, wollen Sie sich in der Seitenleiste unter ADAC heraussuchen.