Recht billig: Die ARAG

Aus einer Pressemitteilung der ARAG von vorgestern:

„Wie jede andere Haushaltsware wird der ARAG Rat & Tat-Rechtsschutz in eigenen Verkaufsregalen in den Penny-Märkten zu finden sein. […].
Der Kauf der Versicherungspolice ist unkomliziert. In einer Verkaufsbox sind der Versicherungsschein, die Leistungsbeschreibung und die Versicherungsbedingungen des ARAG Rat&Tat Rechtsschutzes verpackt. Der Kunde nimmt die Box mit zur Kasse und erhält mit seinem Kassenbon eine persönliche PIN-Nummer. Von zu Hause aus kann er seinen neuen Versicherungsschutz per Post, Fax oder Internet bei der ARAG aktivieren. Bereits einen Tag nach der Registrierung ist der Rechtsschutz wirksam.”

Wie schön. Damit wird zumindest deutlich, wieviel Wert die Versicherer selbst auf eine kompetente Beratung ihrer zahlenden Kundschaft vor – und vor allem auch nach – Vertragsabschluß legen…

Wer sich einen vertiefenden Eindruck von der Kampagne unter dem Motto „Geiz ist geil – und Recht ist billig“ verschaffen will, wird hier fündig.

Zum Thema – und den naheliegenden Motiven für den auch andernorts momentan zu beobachtenden Kunden-Fischzug der Rechtsschutzversicherer äußert sich auch die „Süddeutsche Zeitung„:

„Verbraucher sollten sich beim Kauf von Versicherungen ausführlich beraten lassen, sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin beim Bund der Versicherten. Ihr komme diese Verkaufsaktion der Arag wie ein Ramschverkauf von Policen vor Inkrafttreten der neuen Beratungspflichten vor.

Im Verlaufe des nächsten Jahres werden mit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie neue Pflichten für Versicherungsverkäufer eingeführt, dazu zählt die Anfertigung von Beratungsprotokollen. „

Und spätestens dann werden wohl die 400-Euro-Kräfte an der Kasse mal zur Nachschulung müssen…

10 Responses to “Recht billig: Die ARAG”

  1. anonymisiert sagt:

    Man beachte hierzu die Werbung aus dem aktuellen PENNY-Prospekt:

    „Telefonische Erstberatung durch Anwälte in allen Lebensbereichen und Rechtsfragen zu deutschem Recht – und das auch in nicht versicherten Fällen. Laut TüV sind die Kunden damit hoch zufrieden. Ein einzigartiges Testat für diese Leistung.Europaweit zahlen wir Prozesskosten bis zu 1 Million Euro je Rechtsschutzfall. Für den Anwalt, der Sie vor Gericht vertritt, für das Gericht und für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige, bei 250 Euro Selbstbeteiligung. Ein sicheres Polster durch alle Instanzen.Weltweit bis zu 100.000 Euro für Prozesskosten auf bis zu 12-wöchigen Auslandsreisen.

    Der Online Rechts-Service bietet eine juristische Datenbank mit Infos zu vielen Rechtsbereichen sowie Downloads von rechtlichen Standardschreiben und Musterverträgen. So können Sie auch ohne Anwalt für Ihr Recht aktiv werden.

    Durch unsere Empfehlung von spezialisierten Anwälten und Fach-Anwälten finden Sie immer den Richtigen für Ihren Fall.“

    Oh, auch noch ein Do-it-Yourself-Paket! Man darf schon jetzt die Kollegen bedauern, die später das von juristischen Hobbybastlern angerichtete Chaos wieder aufräumen dürfen und dazu noch den Mandanten um 250.- Teuro Selbstbeteiligung erleichtern müssen.

  2. anonymisiert sagt:

    „Bereits einen Tag nach der Registrierung ist der Rechtsschutz wirksam“ lese ich da. Da dürfte sich der Pennykunde aber wundern und sich fragen, warum ihm das niemand vorher gesagt hat, wenn ihm bei einem Versicherungsfall Kostendeckung wegen noch nicht abgelaufener Wartezeit verweigert wird.

  3. anonymisiert sagt:

    @ RA Melchior
    Mich stört bei dem nachfolgenden Zitat:

    „Durch unsere Empfehlung von spezialisierten Anwälten und Fach-Anwälten finden Sie immer den Richtigen für Ihren Fall.”

    das Prädikat „unsere Empfehlung“. Wer hat von meinem Tellerchen gegessen und wer hat aus meinem Gläslein getrunken. Tja, die sieben Zwerge sind sicher die, die bei dem kleinen Spielchen der ARAG mitspielen, genannt „Gebührenvereinbarung“.

  4. anonymisiert sagt:

    „Mein Anwalt will erst einmal einen Brief schreiben, übernehmen Sie diese Kosten auch?
    Nein, die ARAG übernimmt die telefonische Erstberatung durch einen Anwalt und sie gewährt Kostenschutz, wenn es zum Prozess kommt. Dann natürlich auch die Kosten Ihres Anwalts.“ lautet es in der FAQ. Beim Lesen der Versicherungsbedingungen ARB 10.2006 steht es dann auch ganz deutlich „Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor Gerichten“.
    Ich denke mir gerade in Owi-Angelegenheiten und Verkehrsstrafsachen sehr interessant, denn viele Verfahren lassen sich außergerichtlich erledigen.
    „Tut mir leid Herr Vorsitzender, dass wir außergerichtlich nichts unternommen haben, aber dafür hätte meine RSV nicht gezahlt“ – ich freue mich auf die Reaktion des Richters und der StA

  5. anonymisiert sagt:

    mich würde einmal interessier was der TüV da angeblich getestet hat?? Dann auch noch de Aussage“Ein einzigartiges Testat für diese Leistung“ !! Für dieses Paket würde ich nicht einmal das Wort Rechtsschutz gebrauchen.

  6. anonymisiert sagt:

    Aber was genau unterscheidet dieses Paket von den üblichen Standardpaketen für rund 200€ pro Jahr ?
    Stimmt nicht sogar das Preis-/Leistungs-Verhältnis ? ( wenn man mal von der grundsätzlichen Art und Weise absieht….)

  7. anonymisiert sagt:

    Das Schöne ist, dass der Versicherungsumfang sehr begrenzt ist. Die telefonische Beratung kann zwar für fast alle genutzt werden, Prozessfinanzierung ist jedoch nur in einem seeeeehr engen Bereich gegeben. Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen sind z.B. nicht gedeckt.
    Tja, und dann noch das Sonderkündigungsrecht der ARAG, wenn man tatsächlich mal die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen sollte …

    Vor dem Angebot kann man eigentlich nur warnen.

  8. anonymisiert sagt:

    Tja, wenn es die Supermarkt – Anwälte gibt, warum nicht auch den Supermarkt – Rechtsschutz. Richter, die auf diesem Niveau urteilen, haben wir auch schon.

  9. anonymisiert sagt:

    @ Jens
    …muß ja nicht der TüV sein, der Halter von Fahrzeug trennt.
    TüV könnte ja auch was ganz andres heißen (mit fiele da schon irgendwas ein, aber mit Rücksicht auf den Persönlichkeits- und Namensschutz erspare ich mir den Rest des Kommentars auf.

    @Sami Negm
    …… na, na! Supermarkt heißt doch nicht, dass alles billiger sein müßte. Die Frage lautet doch eher: Supermark = Service.
    Wenn der RSV-Vertrag aus dem Automaten kommt, dann leistet keiner Service; wer erwartet schon von einem Zigaretten-Automaten eine Beratung. Und wer den Fahrschein-Automaten der DB AG kennt, der schätzt auch ganz bestimmt diesen Service.
    Inwieweit Richter Automaten-Urteile fällen, was die beschriebene Erfahrung anlangt, würde mich in diesem Falle auch mal interessieren. Die nächste Steigerung wäre dann ein Supermarkt-Gericht, mit einem Urteilsautomaten – da könnte sich der Staat einen ganz schönen Batzen Geldes einsparen (und ein Heer arbeitsloser Richter würde Taxi fahren, etc.)