ADAC – unterdurchschnittliche Leistung

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls, mit der uns die Motorradfahrerin beauftragt hatte, erscheint dem Herr L., Sachbearbeiter beim ADAC Rechtsschutz, für unterdurchschnittlich. Obwohl der Herr L. weiß, daß es nicht nur um den Sachschaden, sondern auch um einen recht heftigen Personenschaden geht, den es zu regulieren gilt und zudem der Unfallhergang auch nicht ganz so eindeutig ist, meint er, eine 1,0 Gebühr sei genug. Wir hatten eine 1,8 Gebühr angefordert.

Es ist die Leistung des ADAC und seines Sachbearbeiters, die hier unterdurchschnittlich sind. Der Regulierungsaufwand jedenfalls wird weit über dem Durchschnitt liegen. Aber vielleicht wird der Herr L. vom ADAC auch nur unterdurchschnittlich bezahlt, weswegen er auch nur unterdurchschnittlich nachdenkt.

2 Responses to “ADAC – unterdurchschnittliche Leistung”

  1. anonymisiert sagt:

    Die Linie zieht sich doch konsequent durch beim ADAC. Sie probieren es jedesmal wieder. Wahrscheinlich funktioniert es bei vielen Anwälten und es rechnet sich unterm Strich doch? Die Vermutung liegt jedenfalls nahe.

    Gruß
    RA Winkler

  2. anonymisiert sagt:

    @RA Hoenig
    …… Pesonenschaden ?! Da ist doch der Abrechnungsweg von 2.1 aufgezeigt; von wegen 1,5 oder gar die (hirnamputierten) 1.0