Rechtsschutzversicherer langen zu

Die Anbieter von Rechts­schutz­ver­sich­erun­gen haben deutlich zugelangt: Allein in den vergangenen vier Jahren haben sich die Preise vieler Policen mehr als verdoppelt. Wer sich trotzdem gegen Rechts­streitig­kei­ten wappnen möchte, kann sich aus den getesteten Angeboten von 31 Versicherern die günstigsten heraussuchen. FINANZtest sagt darüber hinaus, was Kunden noch tun können, um den Schutz nicht zu teuer werden zu lassen und wann die Absicherung überhaupt sinnvoll ist.

Quelle: Aktueller Newsletter der Stiftung Warentest

Zum vollständigen Test geht’s hier lang.

Vorsicht dabei: Nicht alles, was billig ist, taugt im Versicherungsfall auch etwas. Wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer im Regen stehen läßt, ist billig eben nicht preis-wert.

3 Responses to “Rechtsschutzversicherer langen zu”

  1. anonymisiert sagt:

    @RA Hoenig

    … apropos: heute morgen im Radio mitgehört, Werbeslogan der WGV (sinngemäß): „Wenn doch die Leistung Ihres Versicherers überall gleich ist, wieso dann nicht die Billigere – warum nicht zur WGV ?“

    Ich fürchte, wenn ich die Columne rechts ansehe, dass da ein größerer Nachbesserungsbedarf besteht.

  2. anonymisiert sagt:

    RA Hoenig schrieb: „Nicht alles, was billig ist, taugt im Versicherungsfall auch etwas. Wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer im Regen stehen läßt, ist billig eben nicht preis-wert.“

    Deshalb hat Finanztest übrigens auch über 10000 Anwälte zum Deckungsverhalten der Versicherer befragt. Die Geschichte dazu finden Sie im neuen FINANZtestheft im Anschluss an die aktuelle RSV-Untersuchung.

    Gruß, Lutz Wilde

    PS: Sie enthält übrigens auch einen Hinweis auf das RSV-Blog…;-)

  3. anonymisiert sagt:

    @Lutz Wilde

    …. wenn ich den Artikel im „FT“ richtig verstehe, dann ist das Hauptargument der befragten RSV, dass die RVG-bedingt gestiegenen Anwaltsgebühren für die Beitragssteigerung verantwortlich seien. Na gut, lassen wir dieses Argument mal stehen.

    Aber warum will dann dem angeblich so bedeutungsvollen Argument, immer dann wenn der Leistungsfall eingetreten ist und es um die Abwicklung der Anwaltsgebühren geht, auf der „Kostenseite“ (der RSV) nicht entsprochen werden ?

    N.B.: diese Problematik betrifft übrigens nicht nur die Anwaltschaft, sondern auch die Branche der Sachverständigen, z.B. im verkehrsrechtlichen Bereich.