Die AdvoCard nervt mal wieder mit ihrem ebenso bekannten wie unzutreffenden Textbaustein:
„Für die Verteidigung eines Betroffenen, dem eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, kommen als angemessene Gebühren grundsätzlich nur unterhalb der Mittelgebühr liegende Gebühren in Betracht.“
Per Telefax bitte ich also um Ausgleich des so verbleibenden Fehlbetrages von 71,40 €. Dieser kommt nicht – aber am 23.o9.2014 ein Fax:
Wir haben einen Vorschuss geleistet – bitte informieren Sie und kurz über den aktuellen Sachstand. …
Besagter Vorschuss war gerade 7 (in Worten: sieben) Tage vorher hier eingegangen. Der Fehlbetrag steht bis heute aus.