RSV-Blog

Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Itzehoer – kneift und schweigt

Über das merkwürdige Verständnis der Itzehoer bezüglich ihrer Selbstbeteiligung war bereits berichtet worden.

Zwischenzeitlich beschäftigt sich nicht nur die BaFin mit dieser Frage, die Itzehoer hat auch „klammheimlich“ die zunächst einbehaltene Selbstbeteiligung von 75.- € überwiesen – natürlich ohne jeden Kommentar und ohne jede Begründung.

Eigene Fehler einzugestehen, wäre aber auch zu viel verlangt – jedenfalls von der Itzehoer.

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