AdvoCard: Anwalts Ärgerling

Die AdvoCard hat sich eigentlich schon längst zu einer Sorte Rechtsschutzversicherer entwickelt, mit denen wir in unserer Kanzlei sowie andere Kollegen eigentlich nicht mehr gern zusammen arbeiten. Der Versicherer vertritt nicht die Interessen seiner Versicherungsnehmer (die ihm das Geld bringen), sondern augenscheinlich nur die eigenen (das Geld behalten und mehren).

Wir hatten den Auftrag in einer OWi-Sache zu verteidigen und dafür bei diesem Versicherer u.a. um einen Vorschuß gebeten. Die bei uns üblichen Gebühren liegen bei 510,40 EUR. Diese Bitte fußte auf einer detaillierten Vorschußrechnung. Auf welchem Niveau die OWi-Sachen bei uns die Bearbeitung erfolgt, ist dem Versicherer seit Jahren bekannt, so daß wir außer dem Bußgeldbescheid keine weiteren Ausführungen mehr zur Begründung geliefert haben. Schließlich möchten wir den Mandanten verteidigen und nicht Romane an den Versicherer schreiben.

Heute erhalten wir dann dieses Fax aus Hamburg, in dem irgendeine

Frau W.
Leistung

freundlich grüßend das Honorar zusammen kürzt auf 150,00 EUR, weil sie diese Höhe für angemessen und ausreichend hält. Es folgt ein Blumenstraus an Textbausteinen.

Liebe AdvoCarden: Nicht der Sachbearbeiter eines Versicherungsunternehmens bestimmt die Angemessenheit des Honorars, sondern der Rechtsanwalt. Ich rege die Lektüre von § 9 RVG an:

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

Genau das werden wir jetzt auch machen: Das Almosen des Versicherers werden wir von unserer Vorschußnote abziehen und den Rest Großteil des Vorschusses beim Mandanten anfordern. Damit ihm deutlich wird, wofür er seine Versicherungsprämien aus dem Fenster wirft.

Künftige Fragen unserer Mandanten nach einem guten Versicherer werden wir entsprechend beantworten. Wenn man sich ärgern will, wählt man AdvoCard.

2 Responses to “AdvoCard: Anwalts Ärgerling”

  1. anonymisiert sagt:

    @Hoenig

    …… und natürlich den Hinweis auf das RSV-Blog nicht vergessen, damit Man(dant) sich auch darüber informieren kann, dass sein Fall nicht nur ein Einzelfall ist.

  2. anonymisiert sagt:

    …. die Frage bleibt, warum eine solche Standard-Owi-Sache überdurchschnittliche Schwierigkeit haben soll.
    M. E. ist dabei zu berücksichtigen, dass eine solche Einstufung auch Rückschlüsse auf den juristischen Bearbeiter zulassen kann.

    VG
    Lionel Huds