ADVOCARD – die Erstberatung

Erstberatung – Familiensache – Unterhalt für ein volljähriges und ein minderjähriges Kind.

Mandant darf sich auf den Wegfall der Unterhaltspflicht für das vollj. Kind freuen. Angelegenheit besprochen und berechnet. Weitere Aktivität nicht abverlangt. Es bleibt bei der Erstberatung (Stand: 01.07.2006). Daraufhin geht die Kostendeckungsanfrage an die RSV. Nun die Antwort der RSV:

Ein Rechtsschutzfall im Sinne unserer ARB liegt durch den Auszug der volljährigen Tochter unseres Mandanten vor. Hinsichtlich der minderjährigen Tochter fehlt es an einem die Rechtslage verändernden Ereignis. Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Höhe hinsichtlich der volljährigen Tochter eine Änderung der Unterhaltsverpflichtung eingetreten ist.“

Das habe ich gerne beantwortet:
„Hierzu darf ich Sie auf den Wortlaut der Düsseldorfer Tabelle hinweisen. Die Düsseldorfer Tabelle geht von einem Standardfall aus, bestehend aus 3 unterhaltsberechtigten Persönlichkeiten. Im vorliegenden Fall liegt bereits eine Abweichung dahingehend vor, dass mein Mandant nur 2 Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Dies führt zu einer Höherstufung um eine Klasse. Durch den Wegfall der bereits volljährigen Tochter wird mein Mandant nur noch einer Person gegenüber unterhaltspflichtig, weshalb sich die Abweichung von dem Grundfall der Düsseldorfer Tabelle noch verschärft. In diesem Falle ist eine Erhöhung um zwei Klassen vorgesehen. Von daher verändert sich mit dem Auszug der volljährigen Tochter auch die unterhaltsrechtliche Lage hinsichtlich der minderjährigen Tochter.

Hinsichtlich der volljährigen Tochter ist davon auszugehen, dass der Unterhaltsanspruch völlig entfällt. Hinsichtlich der minderjährigen Tochter wird sich eine geringfügige Anhebung ergeben, da auch das Einkommen meines Mandanten sich verschlechtert hat. Die Verschlechterung beruht auf einer derzeitigen längerfristigen Erkrankung.“

Nun bin ich gespannt, ob dieses Unternehmen wegen der abgerechneten Erstberatungsgebühr (Nr. 2102 VV/RVG – die aber wegen der Novelle 01.07.06 nicht mehr gilt) von 190,- € weiter bosselt.

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