WGV – die Bockige

Nachdem ich nun zur Schonung meiner Nerven und gleichzeitigen Beendigung einer nervtötenden Korrespondenz den Wurfanker „gerichtliches Mahnverfahren“ geworfen hatte und der Mahnbescheid des AG Stuttgart zugestellt war, erhalte ich nun schon wieder (trotzige und rechtsirrige) Korrespondenz:

“ ….. haben wir auf Ihr Konto den Betrag in Höhe von EUR 185,06 angewiesen. Die Auslagenpauschale in Bußgeldverfahren beträgt EUR 20,00 und nicht EUR 40,00. Dies haben wir berücksichtigt. Informativ weisen wir darauf hin, dass in einem Verfahren nur eine Auslagenpauschale angesetzt werden (vgl. Madert, RVG, 16. Aufl., Nr. 7002 Rdnr. 29).“

So schön so gut. Jeder darf eine eigene Meinung haben.

Aber dass in dieser Auseinandersetzung (die ja das gesamte restliche Honorar blockiert hatte) jetzt schon wieder Kosten angefallen sind, die den heftig geführten Kampf (Intensität wohl nur knapp diejenige der Marne-Schlacht verfehlend) bezüglich eines minimalen Kostenteiles um ein Mehrfaches übersteigen, das läßt sich nicht mehr als Schönheitsfehler beschreiben. Das ist einfach nur Starrsinn, wobei mir noch deftigeres einfliele …….

5 Responses to “WGV – die Bockige”

  1. anonymisiert sagt:

    Und der Versicherungsnehmer, der treu und brav seine Prämien zahlt, sieht leider nicht, wie diese dann in solchen Fällen sinnlos verpulvert werden! Oder sollte das Verhalten der RSV letztlich doch wirtschaftlich gesehen sinnvoll sein? Wer hat schon einmal nachgerechnet, was an Zinsen gespart wird, wenn man uns so lange wie möglich die geschuldete Vergütung vorenthält?

  2. anonymisiert sagt:

    […] WGV- die Bockige (Nachschlag zum Beitrag v. 21.11.2006) 5. Dezember 2006, 18:13 Uhr — geschrieben von: RA Witopil                  Artikel drucken […]

  3. anonymisiert sagt:

    […] RSV-Blog Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer « WGV- die Bockige (Nachschlag zum Beitrag v. 21.11.2006) […]

  4. anonymisiert sagt:

    Auch wenn die WGV bei der Stiftung Warentest aufgrund ihres Preis-Leistungs!-Verhältnisses immer wieder gut abschneidet, so sieht die Realität für Anwälte(!) ganz anders aus. Bei allen Deckungsanfragen will die WGV den Rechtstreit schon komplett im Vorfeld ausfechten (genaue Schadenspositionen und Höhe, Beweismittel etc.), bevor sie irgendwann dann eine Deckungszusage gibt. Sehr nervig! Man sollte daher um die kleinen RSV lieber einen großen Bogen machen!!!