ADVOCARD – Empfehlungen zu § 34 RVG (Wegfall der gesetzl. Gebühr)

Hierauf habe ich eigentlich schon längst mit Spannung gewartet.

Bislang sah es in der Beratungspraxis so aus, als hätte niemand davon Kenntnis genommen, dass die Gesetzesänderung zum 01.07.2006 im Bereich der Nr.: 2100 ff VV/RVG mehr Probleme schuf als Lösungen (zumindest was die RSVen anlangt, die bei dieser Problematik aber ja doch ein nicht unbedeutendes -wenn auch mit restriktiver Tendenz- Wörtchen mitreden).

Auslöser hierzu war der unter „ADVOCARD – Erstberatung“ referierte Sachverhalt. Hier wurde dem Unterzeichner folgende Anwort zu der Behandlung der Ratstätigkeit übermittelt (man beachte die ersten beiden Absätze und die brilliante Schärfe der Bewertung der tatsächlich gegebenen rechtlichen Situation – die ich übrigens teile) :
<meta name="GENERATOR" content="OpenOffice.org 2.0 (Linux)" /><meta name="CREATED" content="20061121;17551000" /><meta name="CHANGED" content="16010101;0" /> </p> <style> <!-- @page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } --> </style> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm">„<em>Wir tragen gem. § 2 Abs. 1a ARB die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes. Von einer gesetzlichen Gebühr ist immer dann auszugehen, wenn deren Höhe anhand von Kriterien ermittelt werden kann, die vom Gesetzgeber selbst vorgegeben werden.</em></p> <blockquote> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><strong>(Anm.: Manche behaupten nämlich, wir Anwälte hätten jetzt eine neue gesetzliche Gebühr, nämlich den § 612 BGB; wer wohl darauf gekommen ist ….. ?) </strong></p> </blockquote> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><em>Für Beratungsaufträge, die nach dem 30.06.2006 erteilt werden, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aber keine der Höhe nach bestimmbare Gebühr mehr vor und damit auch keine gesetzliche Beratungsgebühr im Sinne der ARB (Anwk-RVG/Rick, 3. Auflage 2006, § 34 Rn. 26; Hansens, RVGreport 06, S. 121 ff, 124).</em></p> <blockquote> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><strong>(Anm. : Was die nun folgende <em>„Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft“</em> anlangt, die mir noch niemand volltxtlich präsentiert hat, geschweige denn eine unserer Standesorganisationen, habe ich ein Fragezeichen anzubringen).</strong></p> </blockquote> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><em>Die Advocard hat deshalb bereits ab den ARB 2005 auf der Grundlage einer Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft Regelungen zum Umfang der versicherten Beratungskosten in den ARB aufgenommen. So tragen wir gemäß Â§ 5 Abs. 1a) S. 3 ARB 2005 in den Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung) – die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt – keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, folgende Gebühren: </em></p> <ul> <li> <p style="margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><em>in Angelegenheiten, in denen bei einer anwaltlichen Vertretung die Gebühren nach Gegenstandswert berechnet werden, die angemessene Vergütung bis zur Höhe einer 1,0 Gebühr, höchstens jedoch 250 €,</em></p> </li> <li> <p style="margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><em>in allen anderen Fällen die angemessene Vergütung, höchstens jedoch 250 €, </em></p> </li> <li> <p style="margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><em>für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 €.</em></p> </li> </ul> <blockquote> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><strong>(Anm: Und anläßlich der nun folgenden Passage sah ich mich doch tatsächlich veranlaßt, die Augen zu reiben, ob nicht ein Schleier den Blick trübe …; aber es ist wahr, man spricht doch tatsächlich von Gleichbehandlung – auf welcher Rechtsgrundlage ?<br /> §§ 313, 314 BGB ? Und ohne den VN zu fragen, weshalb er für ein Weniger an Leistung ein Gleiches an Beiträgen zu zahlen habe – eben wie früher, vor der Novelle des RVG zum 01.07.2006 ? )</strong></p> </blockquote> <p style="margin-left: 1.5cm; margin-right: 2cm; margin-bottom: 0cm"><em>Diese Bestimmung ist allerdings nicht Bestandteil der hier maßgeblichen ARB. Da nach unserem Verständnis aber Versicherte mit ARB bis zu den ARB 2004 nur aufgrund einer gebührenrechtlichen Rechtslagenänderung nicht schlechter gestellt sein sollten als Versicherte mit neuen ARB, werden wir ohne Anerkennung einer Rechts- und Zahlungsverpflichtung Beratungskosten in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1a) S. 3 ARB 2005 übernehmen.“</em></p> <p class="postmetadata alt"> <small> This entry was posted on Dienstag, November 21st, 2006 at 18:43 Uhr and is filed under <a href="https://rsv-blog.de/category/advocard" rel="category tag">ADVOCARD</a>. 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November 2006 um 19:14 Uhr Uhr</a> </div> <p>Sie haben es der Advocard ja einfach gemacht und nur eine Erstbeartung zu € 190,00 abgerechnet.<br /> Richtig interessant wird die Sache erst, wenn es sich um eine familienrechtliche Beratung handelt, die über eine Erstberatung hinausgeht und sie für diesen Fall eine Stundenvereinbarung abgeschlossen haben.<br /> Einer RSV dann zu erklären, daß eine Stundenvereinbarung ein übliches Honorar darstellt und daß bei umfangreichen Beratungen € 190,00 deutlich zu wenig sind, ist dann nämlich richtig interessant.<br /> Meine Erfahrungen dazu finden Sie unter<br /> <a href="https://rsv-blog.de/lvm-oder-der-lange-weg-zur-beratungsgebuhr" rel="ugc">https://rsv-blog.de/lvm-oder-der-lange-weg-zur-beratungsgebuhr</a><br /> ebenfalls in diesem Blog zu finden.<br /> Sie können sich sicher vorstellen, daß die RSVen bei Gebühren die die € 190,00 für Erstberatungen übersteigen nicht besonders kooperativ sind.</p> </div> </li><!-- #comment-## --> </ol> <div class="navigation"> <div class="alignleft"></div> <div class="alignright"></div> </div> </div> <hr /> <div id="footer" role="contentinfo"> <!-- If you'd like to support WordPress, having the "powered by" link somewhere on your blog is the best way; it's our only promotion or advertising. --> <p> RSV-Blog is proudly powered by <a href="http://wordpress.org/">WordPress</a> <br /><a href="https://rsv-blog.de/feed">Entries (RSS)</a> and <a href="https://rsv-blog.de/comments/feed">Comments (RSS)</a>. <!-- 64 queries. 0,069 seconds. --> </p> </div> </div> <!-- Gorgeous design by Michael Heilemann - http://binarybonsai.com/kubrick/ --> <script type="text/javascript" src="https://rsv-blog.de/wp-includes/js/comment-reply.min.js" id="comment-reply-js" async="async" data-wp-strategy="async"></script> </body> </html>