Heinz-Ulrich Schwarz, Rechtsanwalt in Chemnitz, hat sich – wie wir meinen – zu Recht geärgert über das Verhalten der Advocard. Er schreibt an seinen Mandanten:
„in o.a. Angelegenheit hat Ihre Rechtsschutzversicherung die für die Klage gegen die „XXX AG“ abgerechneten Anwaltskosten nach dreimaliger Mahnung immer noch nicht ausgeglichen.
Dabei liegt genau für diese Klage eine Deckungsschutzzusage schon seit April vor.
Wir hatten am 21.4. für diese Klage um Deckungsschutz gebeten. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Wir haben mit einem weiteren Schreiben ausführlich erläutert, warum gegen die Firma „XXX AG“ eine Klage eingereicht werden muß. Darauf wurde die Deckungsschutzzusage erteilt.
Wir bitten um Verständnis, wenn wir es leid sind ständig hinter Ihrer Rechtsschutzversicherung herlaufen zu müssen. Diese Arbeit bezahlt uns kein Mensch. Wir waren gerne bereit, Ihnen zu helfen, aber irgendwann sind auch unsere Möglichkeiten erschöpft.
Wir werden daher das Mandat kündigen, wenn der angeforderte Vorschuß nicht bis zum 16.12.2008 bei uns eingegangen sein wird.
Sie sollten wissen, daß Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 – 0
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
über das Verhalten Ihrer Versicherung beschweren können.Ihnen stehen darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen Ihre Rechtsschutzversicherung zu, wenn diese zu Unrecht “ so wie hier “ ihre Mitarbeit verweigert.
Das Verhalten Ihrer Versicherung ist kein Einzelfall. Das ist unserer eigener Eindruck, der auch von nicht wenigen Anwaltskollegen geteilt wird. Das kann man im Internet unter www.rsv-blog.de nachlesen, Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins auch in einem besonderen Forum des DAV.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Aber auch wir sind ein Wirtschaftsunternehmen, das auf ausrei-chende Umsätze achten muß. Wir hoffen, Sie haben für unsere Situation Verständnis. „
So ein Brandbrief an den Mandanten hilft in den meisten Fällen. Denn der Mandant wird sich nun an den Versicherer wenden und sein Recht auf Regulierung einfordern. Hilfreich ist auch, dem Versicherer eine Abschrift dieses Schreibens zu schicken. Auch das führt oft zu erstaunlichen Reaktionen.
Daß es hier die Advocard trifft, ist wirklich kein Einzelfall mehr. Dieser Versicherer hat seine Metamorphose vom Paulus zum Saulus vollständig abgeschlossen.
Wie reagieren die Versicherer eigentlich auf Mahnbescheide? Vor allem in Situationen, in denen sie die Zahlungspflicht ja schon anerkannt haben?
Das kann ich nur bestätigen, was allerdings bei den vielen Mandanten mit diesem Versicherer im Rücken meist großes Erstaunen auslöst.
Mir ist vor allen Dingen nicht klar, weshalb die „AdvoCard“ bekanntermassen -überhaupt- eine sogenannte „Kooperations-Partnerschaft“ mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin eingegangen ist (und übrigens dieser auch umgekehrt mit einer Rechtsschutzversicherung !?).
Hat das noch etwas mit „unparteiischen“ und „unabhängigen“ Rechtsanwälten zu tun, die kraft Gesetzes als „Organe der Rechtspflege“ in Erscheinung treten !?
Ich meine: Nein !
Rechtsanwalt Gunther Marko, D-72172 Sulz am Neckar, 5. Februar 2009
@ Malte S:
Wahrscheinlich fröhlich feixend, jedenfalls dann, wenn nicht akribisch zumindest über die Aktivlegitimation nachgedacht wird.
Hm, die AdvoCard Versicherung war doch jahrelang recht beliebt bei Rechtsanwälten und hat das ja auch werbemäßig im Spruch „Des Anwalts Liebling“ mit prominenter Unterstützung propagiert.
Was ist passiert?
@AlterEgo:
Zum „WAS“ lesen Sie doch mal im Archiv des Blogs nur die Berichte zur Advocard durch. Das ist eine längere Leidensgeschichte.
Noch interessanter ist aber die Frage: „WARUM“?
Ich meine: „kaputtgespart“ – ganz einfach.
Was eigentlich ist so schwer daran, einfach in einem netten freundlichen Telefonat den Sachbearbeiter kurz um rasche überweisung zu bitten? Nach meiner Erfahrung wirkt das – selbst bei Kfz Haftpflichtversicherern – Wunder….es muss doch nicht immer die Drohung mit der BAFin sein. Es kostet vielleicht 10 Min. und einige Cent Telefonkosten, was auch das Wirtschaftsunternehmen „Anwaltskanzlei“ nicht in den Ruin stürzen dürfte. Zudem ist die Angelegenheit ohne weiteren Schriftwechsel geklärt. …dies mal als kleinen Denkanstoß an alle Autoren, da die Sachbearbeiter in der Regel auch keine Unmenschen sind.
Grundsätzlich ist Ihnen zuzustimmen.
Im konkreten Fall ist dem Kollegen Schwarz aber erst nach „dreimaliger Mahnung“ der Hut hochgegangen.
10 Minuten sind ein Sechstel einer Stunde. Ein qualifizierter EDV-Techniker nimmt 90 Euro pro Stunde. Für ihn haben diese 10 Minuten einen Gegenwert von 15 Euro.
Ich möchte nicht zehn Minuten lang mit einem Sachbearbeiter eines Versicherungsunternehmens über mein Honorar oder die Desorganisation des Versicherers diskutieren.
@ Mister X
Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Leider ist mit den meisten Sachbearbeitern eben nicht eine schnelle telefonische Klärung möglich.
@ alle
…. bei allem berechtigten hin und her. Eines sollte nicht in Vergessenheit geraten. Seit dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (-RVG-) im Jahre 2004 herrscht an dieser Front Krieg.
Und die (leicht dümmlichen) Argumente, dass bei einem Gebührenrahmen von 0,5 – 2,5 Steigerungssätzen zu einer Mittelgebühr von 0,9 Steigerungssatz zu gelangen sei, kamen sicherlich nicht aus dem Kreis der Anwaltschaft.
Diese Haltung zu dieser Thematik hat *zig Prozesse gekostet, bis die Versicherungswirtschaft sich von dieser „Geizkragen-Argumentation“ lösen konnte, weil hierzu *zig Urteile ergingen, die den Denkansatz verwarfen.
Wenn man dann in 2008 (gelegentlich) immer noch auf diese Argumentation stößt, dann fragt man sich auch, was das soll. Seit 2004 ist halt alles anders – und alles andere (frühere) eben nix (mehr). Man gelänge auf dieser Argumentationsschiene problemlos zur Thematik „Schadensmanagement“ – aber dies ist dann noch eine ganz andere Platte, die in einem anderen Forum ebenfalls heftig diskutiert wird
@ Versicherungenversteher
Da muss ich dem Gedächtnis aber ein bißchen nachhelfen: Die Konstuktion der 0,9 Geschäftsgebühr entstammt von …..
RA Braun (DAR 2004, S. 61 ff.)
@ Stefan
…… die Rede war von „aus dem Kreis der Rechtsanwälte“ (da wäre eher an den DAV oder an die BRAK zu denken) und nicht von der Mindermeinung einer Einzelperson…
Zitat:
Insbesondere Madert hat in ZfS 2004, 391 überzeugend dargelegt, dass die ursprünglich von Braun vertretene Mindermeinung, die Mittelgebühr sei mit 0,9 anzusetzen, nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
Zitatende.
…
laut Internet hat RA Anton Braun der Geschäftsführung der BRAK angehört (a. D.).
Dass die vertretene Meinung unrichtig ist, hat sich ja recht schnell herausgestellt. Nichts desto trotz sind die Rechtsschutzversicherungen nicht dafür verantwortlich.
Um die Klarstellung ging es mir.
@ Stefan
… wenn es schon um Klarstellung geht, dann lesen Sie doch mal in den BRAK-MItteilungen Heft 1/2006 (http://www.brak-mitteilungen.de/media/brakmag_2005_01.pdf) auf Seite 10 nach, was die BRAK seinerzeit zu dieser Meinung verlautbarte und dabei niemand Minderes als das Bundesjusitzministerium zitierte (in einem Mustervorschlag für eine Gebührenklage gegen RSVen).
Hallo zusammen,
ich bin etwas verwirrt, ich dachte Advocard wäre einer der besten Rechtschutzversicherungen, habe jetzt etliche Beiträge gelesen, kann aber keine Entscheidung treffen welche RS ich nehmen soll.
Ich benötige eine Rechtschutzversicherung, könnt ihr mir bitte eine Empfehlung geben?
Danke!
@ Enrico
Eine solche „öffentliche Empfehlung“ ist „via Internet“ grundsätzlich NICHT möglich – wie stellen Sie sich das denn bitteschön vor !?
Anmerkung:
Die „Kooperationspartnerschaft“ der „AdvoCard“ mit dem Deutschen Anwaltverein e.V., Berlin besteht Medienberichten zufolge offenbar immernoch … (Dies ist sehr, sehr bedenklich …).
Rechtsanwalt Gunther Marko
D-72172 Sulz am Neckar, Freitag, 21. August 2009, 12 Uhr 34