Advocard und der Anwaltsverein

Bekanntlich hat sich der DeutscheAnwaltVerein (DAV) mit der Advocard auf eine so genannte Empfehlungspartnerschaft geeinigt:

Der Deutsche Anwaltverein und die Advocard Rechtsschutzversicherung AG kooperieren im Rahmen einer exklusiven Empfehlungspartnerschaft. Ziel der Empfehlungsvereinbarung ist es, die vielfältigen Kompetenzfelder und die hohe Qualität der Dienstleistungen des DAV, seiner Anwälte sowie der Advocard noch bekannter zu machen.

Quelle: DeutscheAnwaltVerein

Ein geschicktes Marketing des Versicherers, dem es gelungen ist, die größte deutsche Vereinigung von Anwälten von seinen Karren zu spannen. Der Verein gibt sich auf seiner eigenen Website noch nicht einmal die Mühe, diese wundersame Werbegemeinschaft zu erläutern, sondern verlinkt direkt auf die Werbebotschaften des Versicherers.

Vermittelt ein Rechtsanwalt dem Versicherer einen neuen Kunden, gibt es 50 Euro Provision, gezahlt an den Mandanten. Nichts gegen die vielen ehrlichen Versicherungsvertreter und -makler, aber das ist nicht der Job eines Rechtsanwalts.

Was sich der Vorstand des Vereins dabei gedacht hat, konnte man in einer Rechtfertigungsschrift des Kollegen van Bühren im Anwaltsblatt nachlesen – auf zwei Seiten eine weitere kostenlose Werbeverkaufsmaßnahme des Versicherers.

Mit Recht ärgert sich der Chemnitzer Kollege Heinz-Ulrich Schwarz über diese unselige „Allianz“:

Offenbar ist der Druck auf die Kooperation des DAV mit der Advocard jetzt so groß geworden, daß die Oberen des DAV zum großen Gegenangriff geblasen zu haben scheinen.

In Heft 11 bekommt der Kollege van Bühren die Gelegenheit, auf zwei ganzen Seiten die Vorzüge dieses Nicht-Versicherers zu loben. Dieser Kollege wurde im Forum schon einmal damit zitiert, daß man sich bei Problemen an ihn wenden könne. Der Autor damals hatte den Eindruck, daß Bühren so oder so was mit der Advocard zu schaffen hat.

Ich will mich (das wäre in diesem Jahr schon zum zweiten Mal) aber nicht an irgendeine Clearingstelle oder den Kollegen Buehren wenden müssen, sondern erwarte eine zeitnahe sachgerechte Prüfung meiner Deckungsschutzanfrage und nicht erst auf eine zweite oder dritte Mahnung.

Hinweis: Auch im RSV-Blog kommt die Advocard nicht gut weg.

P.S. Na ja, so doll findet Bühren die Advocard vielleicht auch nicht: Wenn nicht „Anwalts Liebling“, dann doch „Anwalts Beste“ soll sie sein. Da geht mir das Messer in der Tasche auf, wenn ich so einen Mist lese!

Man muß ja nicht gleich an einen Austritt aus dem Verein denken …

4 Responses to “Advocard und der Anwaltsverein”

  1. anonymisiert sagt:

    @ Redaktion

    Zitat:
    Man muß ja nicht gleich an einen Austritt aus dem Verein denken …
    Zitende

    ….. und wenn dann doch….. ?

  2. anonymisiert sagt:

    Man wundert sich auch nicht mehr über das Schweigen der Anwaltsfunktionäre zu den epidemieartig die Anwaltschaft ergreifenden Rationalisierungsabkommen und die systematisch schikanöse Behandlung von Nochnichtunterzeichnern. Der Rechtsschutzversicherer wird sicher bald die Mitgliedschaft im DAV im Paket anbieten, als Goodie für die Unterzeichnung eines Rationalisierungsabkommens die kostenlose VIP Mitgliedschaft im DAV, zwei Arbeitsgemeinschaften frei. Natürlich nur wegen der damit verbundenen Qualifizierung der freien Mitarbe… ähem, Vertrauensanwälte.

  3. anonymisiert sagt:

    @ VersicherersLiebling

    …. und da fällt mir doch gleich auch noch die Zertifizierung durch die DEKRA ein (die unlängst eine Abfuhr bei Gericht erfahren hat – auf die Klage zweier Rechtsanwälte hin).

  4. anonymisiert sagt:

    […] und wie berichtet endete? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus, auch wenn ich nicht im DAV […]