Die AdvoCard hatte mich um eine Sachstandsmitteilung gebeten, die ich vorerst nicht erteilt habe, weil eine Antwort der Gegenseite trotz Mahnung noch aussteht, die entscheidend ist für das weitere Verfahren und die ich erst noch abwarten will. Nun schreibt mir die Advo-Card:
„Bitte beachten Sie Ihre Auskunftspflicht nach § 17 Abs. 5 b) ARB 2003.“
Meine Auskunftspflicht?
§ 17 Abs. 5 lit. b) der ARB 2003 der AdvoCard lautet: „Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheit zu geben;“
Liebe AdvoCard, bin ich VN? Nein (und auch nicht im Deutschen Anwaltsverein)! 😉
beruhigen zu wissen, das man es bei der advo-card mit kompetenz und geballtes fachwissen zu tun hat.
ähnlich sind auch meine erfahrung bezüglich angeblich verspäteter schadensmeldungen. wahrscheinlich braucht man die meldungen so früh wie möglich, um sie dann wieder so schnell wie möglich, als unberechtigt abzulehnen.
Nur keine Aufregung. Ein bißchen Geduld ist auch mit der Advocard vonnöten.
Sind erst mal die ersten Verträge vermittelt, wird sicherlich alles anders werden.
Auch mich hat dieser Standardtext erreicht.
Ich bin ja durchaus nicht schlecht auf Advocard zu sprechen, auf diese Art zur übersendung von Unterlagen (mein kostenloses Entgegenkommen!) aufgefordert (nicht: darum gebeten) zu werden, verstimmt mich. *Den* Ton mag ich nicht!
Meiner Bitte um Angabe, woraus meine Verpflichtung resultiert, ist man leider bislang nicht nachgekommen. Und ich bin doch so gespannt darauf!! 😉
RAUG