Der Ärger über die ARAG zieht sich durch die ganze Republik. Rechtsanwalt Tobias Hirsch aus der Kanzlei Böhm & Hirsch in Tübingen berichtet über die billige Art der ARAG, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen:
Die ARAG gibt wieder einmal Anlass zur Kritik:
Wir hatten für insgesamt zwei Geschädigte einer Körperverletzung Ansprüche gegenüber jeweils 5 (!) Schädigern geltend gemacht. Aufgrund des dadurch überdurchschnittlichen Umfangs brachten wir dann jeweils eine 1,5-Geschäftsgebühr in Ansatz und übersandten der eintrittspflichtigen ARAG jeweils die entsprechende Kostennote vom 20.03.2015 am selben Tag unter Hinweis auf den Umfang mit der Bitte um Ausgleich.
Auf eine davon erfolgte dann immerhin am 17.04.2015 – nach Abzug der Selbstbeteiligung – vollständige Zahlung ohne Kürzung der Geschäftsgebühr. Die zweite Kostennote blieb dann monatelang, trotz mehrfacher Mahnung, unberücksichtigt. Teilweise drängte sich der Verdacht auf, dass unsere Schreiben überhaupt nicht gelesen werden, da mehrfach auf die bereits erfolgte Zahlung auf die ANDERE Kostennote verwiesen wurde.
Nunmehr, nach letztmaliger Fristsetzung, wird mit Schreiben vom 01.12.2015 Zahlung angekündigt, allerdings nur in Höhe einer 1,3-Geschäftsgebühr, da „keine besondere Schwierigkeit oder Umfang erkennbar war“ …
In solchen Fällen hilft Folgendes:
- Die Differenz aus der Rechnung muß vom Mandant gefordert werden (obwohl er sich eigentlich genau dagegen bei der ARAG versichert hat). Dann kann der Mandant zum einen den Versicherer auf Zahlung der (oder auf Freistellung von) dieser zu Unrecht verweigerten Leistung verklagen.
- Und zum anderen sollte die Kündigung des Versicherungsvertrages erfolgen und den Weg zu einem fairen und seriösen Versicherer gehen.
Immer mehr Kanzleien rechnen schon gar nicht mehr mit der ARAG direkt ab, weil mit diesem Versicherer der Abrechnungsaufwand (und das Schreiben von Berichten an das Redaktionsteam des RSV-Blog) einfach zu groß ist. Versicherungsnehmer der ARAG müssen dann die Regulierung ihres Rechtsschutzversicherungsfalls selbst übernehmen. Bei den allermeisten anderen Versicherern erledigt das – ohne Berechnung – der beauftragte Anwalt.
Ich muss erschreckender Weise sagen, das ich bis gerade eben noch nie etwas schlechtes über die ARAG gehört habe. Aber das klingt ja nicht so gut, was ihr hier so aufzeigt. Ich wollte die Private-Haftpflicht zur ARAG wechseln. Hm… Danke für die ausführlichen Berichte, dann werde ich mich doch mal weiter umschauen, damit ich rechtlich abgesichert bin.
Beste Grüße!
Der nächste Akt:
Mit Schreiben vom 10.12.2015 teilt die ARAG mit, dass sie eine 1,3-Geschäftsgebühr weiterhin für angemessen halte, da bei den Anspruchsschreiben nur der Name und die Adresse des jeweiligen Schädigers hätte ausgetauscht werden müssen. Die 1,5-Geschäftsgebühr in der Parallelangelegenheit sei nur deshalb akzeptiert worden, um zu honorieren, dass wir zwei Geschädigte vertreten.
Solch eine blödsinnige Argumentation kann wahrlich nur von der ARAG kommen, die wohl meint, Angelegenheiten seien nach dem ersten Anspruchsschreiben erledigt. Dass jeder einzelne Schädiger auf das Schreiben unterschiedlich reagiert und individuelles Vorgehen erforderlich macht, scheint dort niemandem in den Sinn zu kommen.
Ich habe die Gebührendifferenz jetzt beim Mandanten eingefordert…
Dritter Akt:
Die Versicherungsnehmerin ruft bei der ARAG an, um zu klären, weshalb unsere Rechnung nicht vollständig ausgeglichen wird.
Zunächst wird behauptet, dass unser Schreiben gar nicht vorläge. Dann wird die Auffassung vertreten, die von uns abgerechnete Gebühr sei zu hoch; der Unterschied zum von der ARAG regulierten Betrag liegt wohlgemerkt bei nicht einmal 48 € für den Mehraufwand mit vier weiteren Schädigern.
Schließlich wird der denkwürdige Ratschlag erteilt, sich einen anderen Anwalt zu nehmen…
@ RA Hirsch:
…sich einen anderen Anwalt zu nehmen – den die ARAG dann auch noch (wenn auch voraussichtlich wiederum unzureichend) Bezahlt ? 😉
Genau! 😀
Hallo!
Ich habe mir auch eine Versicherung bei ARAG eingebockt! Mein Makler hat mir eine Versicherung für Reisebürotätigkeit bei ARAG abgeschlossen, wo ich doch gar kein Reisebüro habe. Ich komme nicht raus vor 2026. Bis dann muss ich Zahlen. ARAG hat versucht mich einzuschüchtern. Erst haben Sie mir Persönlich Hand darauf gegeben, dass Sie sich der Sache annehmen und gesagt es sei eine klare Sache, dass es falsch ist. Nachher drohen sie mit Anwalt.
Ich denke, dies ist eine ausgeklügelte Taktik der Versicherungsgesellschaft; Immer verschieden Leute im Wechsel als Mauer gegen den Mandanten aufzustellen und dann mit allen möglichen verschiedenen Mitteln den Mandanten auf Dauer psychisch fertig zu machen, so dass er einfach aufgibt.
Die Sturheit und der idiotische Mangel an Menschlichkeit bei ARAG gehört meines Erachtens zu einem offensichtlichen vermittlungsmäßigen Betrug und geplanter Bauernfängerei seitens ARAG. Das geht offensichtlich ganz gut und planmäßig Hand in Hand.
Bis jetzt war es mir zu blöd, aber ich werde mit monatlichen Rechnungen von ARAG für die beschissene Versicherung immer daran erinnert, dass die Chefs von ARAG für mich wie eine Bande Betrüger agieren.
Ich habe in verschiedenen Medien recherchiert. Es gibt relativ viele Foren, wo man sich äussern kann. Und ich muss sagen; ARAG hat recht viel negative Kritik wo behauptet wird, dass ARAG „systematisch NICHT-DECKUNG“ betreibt. Ich bin der lebendige Beweis, dass ARAG in Wirklichkeit noch VIEL SCHLIMMER ist!
Billig ist sie, günstig aber bestimmt nicht, denn ich bezahle jährlich um die 315€ und dabei ist nicht einmal die Verkehrsrechtsschutz.
In fast 4 Jahren habe ich gerade zwei Fälle gehabt, beide im Jahr 2015 angefangen, so wie das Schicksal manchmal will, beantragt.Ein Fall wurde davon von mir mit viel Selbstbeteiligungskosten finanziert, denn früher hatte ich kein Premium-Versicherung.
Als Neues Jahr Begrüßung kam mir schon die Warnung per Brief, dass ich anscheinend zu streitsüchtig sei… Sie wollen die Konditionen anpassen.
Folgendermassen wollte ich kündigen und verlangte dafür eine Schadensregulierungsliste und da kam die Überraschung! ARAG amputiert buchstäblich die Beine, denn als Schadenmeldungen werden in der Liste sogar die online telefonische Beratungen aufgenommen. In fast 4 Jahren habe ich dieses Service fast 30 Mal in Anspruch genommen, aber dadurch kam ich doch nicht vor Gericht, dadurch mussten mir man keine Prozesskosten, Gegenseitenkosten usw.
Ich dachte „Wissen ist Macht“ und schon dadurch wird eine Streit vor Gericht vermieden. ARAG denkt nicht so. Am Bestens soll man 40 Jahren nur bezahlen ohne dafür die Leistung von denen in Anspruch zu nehmen.
Ich werde die Versicherung kündigen, Gott sei Dank, schon dieses Jahr, aber welche RSV wird mir einen neue Vertrag machen, wenn die ARAG die heuchlerische Summe von 32 Schadenmeldung-Fälle vorliegt?
Genau! Keine.