Wir sind auf das Jagd– und Waffenrecht spezialisiert und kennen einiges.
Das kannten wir noch nicht:
Sehr geehrte Damen und Herren RAe,
wir danken für Ihre Mitteilung.
Hiermit widerrufen wir unsere Kostenzusage vom 00.13.2999.
Diese bezog sich ausdrücklich auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Aus den nun vorliegenden Unterlagen ergibt sich jedoch, dass gegen den Versicherüngsnehmer zwischenzeitlich wegen Mordes ermittelt wurde.
Da es sich hierbei um ein Verbrechen handelt, besteht gemäß § 2i)bb) ARB 2000 insgesamt kein Kostenschutz. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und unabhängig davon, dass der Vorwurf im Laufe des Verfahrens auf fahrlässige Tötung abgeändert wurde.Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir in der gemeldeten Angelegenheit keine Leistung erbringen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz Rechtsschutz-Service GmbH
Der Mandant ist für den Tod eines Menschen verantwortlich. Das ist für ihn schwer erträglich. Freunde wenden sich ab. Ein Verbleib am Arbeitsplatz ist nicht mehr möglich. Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren gegen ihn wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung. Wir beantragen für den Mandanten die Deckungszusage, die auch erteilt wird.
Nun laufen die Ermittlungen irgendwann ins Leere. Da muß es doch einen Hintergrund geben, das kann doch kein Unfall gewesen sein. Also ermitteln die Polizeibeamten nunmehr wegen Mordes im Umfeld des Mandanten. Es bleibt dabei, keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tat. Der Staatsanwalt schreibt seine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, das Gericht läßt die Anklage zu und verurteilt wegen fahrlässiger Tötung. Das Opfer bleibt tot. Der Täter ist ein gebrochener Mann.
Die Verteidigerkosten zahlt die Allianz sowieso nicht, im Versicherungsvertrag ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Zu der gesetzlichen Vergütung kommen die Verfahrenskosten, insbesondere für die zahlreichen Gutachten. Dafür hat er ja schließlich die Rechtsschutzversicherung.
Dachte er.
Nun wird er um Verständnis gebeten. Die Versicherung kann keine Leistungen erbringen. Wahrscheinlich will sie ja, aber sie kann nicht. Oder will sie einfach nicht?
Was ist ein „Vorwurf“ im Sinne der ARB der Allianz? Die Meinung eines durchgeknallten Polizeibeamten, der wegen Mordes ermittelt? Oder ist es die Anklageschrift?
Der Einleitungsvermerk geht von fahrlässiger Tötung aus. Die Anklage und das Urteil auch. Irgendwann ermittelt einer wegen Mordes und das führt dazu, daß die Allianz Versicherungs-AG leistungsfrei wird?
Hier geht es nicht um ein Knöllchen. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Existenzen. Und wir bekommen so einen Schrieb. Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsschutzversicherer: Wundern Sie sich wirklich, warum wir unseren Mandanten von Rechtsschutzversicherungen abraten und im Regelfall auch nicht die Abwicklung übernehmen?
Ich weiß ja nicht, was in den ARB 2000 steht, aber in den hier verlinkten ARB 2009 steht:
bb) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
Da kommt es also eindeutig darauf an, was rechtskräftig festgestellt wurde.
Die Stelle bezieht sich auf die Vorsatz-Fahrlässigkeitsdelikte. Hier argumentiert die Allianz, daß der Vorwurf ein Verbrechen betrifft und daher kein Versicherungsschutz bestünde.
In aller Regel (und sicher so oder so ähnlich auch bei der Allianz) gelten Verbrechen nur sehr selten versichert. Und das auch aus gutem Grund.
Ausnahmen bestehen meist dann, wenn das Verbrechen einem Vergehen gleichgestellt ist. Oft gilt dies, wenn hier ein minderschwerer Fall bzw. eine Minderung vorliegen kann – und wenn somit die vorgesehene Mindeststrafe ein gewisses Maß (meist 1 Jahr) unterschreitet.
Ist dies nicht gegeben, besteht eben keinerlei Anspruch auf Übernahme.
Und Mord (oder zumindest der Vorwurf und die sich daraus ableitenden Ermittlungen) fallen sicher eher nicht unter diese Ausnahme.
@ RA Fuschi:
Wie kommen Sie auf ARB 2000? Zudem geht es dort ausdrücklich nur um Vergehen.
Aber immerhin hieß es in § 2 lit. I) bb) der ARB 2000 der AdvoCard schon seinerzeit:
Ähnlich § 2 lit. i) der ARB 2009 der Allianz:
@ RA Jede: „Kostenzusage vom 00.13.2999″? Symbolisch gemeint?
Jedenfalls aber stellt sich mir die Frage, ob man eine auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bezogene definitive Kostenzusage so einfach „widerrufen“ kann. Zudem sind Ermittlungen wegen Mordes „im Umfeld des Mandanten“ sicherlich kein Tatvorwurf gegen den Mandanten selbst im Sinne der ARB – und erst recht nicht, wenn Einleitungsvermerk, Anklage und Urteil von fahrlässiger Tötung ausgehen.
Da dürfte sich eine Deckungsklage durchaus empfehlen.
Kernpunkt ist natürlich die Frage, was die ARB mit „Vorwurf“ meinen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Und Vorwurf ist nicht „Ermittlungen“.
Ich habe keine Zweifel wegen der Deckungsklage. Aber auch hier wieder: Wer bezahlt das? Ich werde mir Gedanken um den Gerichtsstand machen müssen.
OLG Oldenburg, Urteil vom 10. 8. 2005 – 3 U 30/05:
Nach h.M., der sich der Senat anschließt, scheidet die Gewährung von Rechtsschutz im Falle des Vorwurfs eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens auch dann aus, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird (…), weil die Versichertengemeinschaft von vornherein nicht mit Kosten belastet werden soll, die im Zusammenhang mit echt kriminellem Unrecht stehen könnten. Für eine abweichende Handhabung in Fällen, in denen es nicht zu Freispruch oder Einstellung, sondern zu einer Verurteilung wegen eines anderen Delikts kommt, ist keine Rechtfertigung ersichtlich.
@ RA Jede:
1. Eben!
2. Im Ergebnis der Verlierer, also hoffentlich Allianz.
3. Ggf. § 215 VVG.
ARB 2000: „i ) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes aa) […] bb) Eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an;““
Vorwurf ist nach dem Wortlaut jedenfalls nicht das Urteil. Nach dem Kontext kommt es auf die rechtliche Qualifizierung (Vergehen Verbrechen) an, also auf die Strafvorschriften. Für das rechtliche ist die Staatsanwaltschaft zuständig, sie ist Herrin des Ermittlungsverfahrens.
Diese Unterscheidung zeigt sich auch bei der Vernehmung: Gemäß § 163a IV StPO ist es den Polizeibeamten verwehrt bei der Vernehmung verwehrt die Tat (den Lebenssachverhalt) zu qualifizieren, anders als bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft § 136 I 1 StPO. Polizeibeamte dürfen also keinen rechtlichen Vorwurf machen, sondern nur den tatsächlichen Lebenssachverhalt beschreiben. Deshalb kann es auf die Qualifizierung durch Polizeibeamte auch nicht ankommen.
Danke für die vielen Kommentare.
Klar ist, daß kein Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens besteht. Aber was ist mit Vorwurf gemeint? Der Einleitungsvermerk der Staatsanwaltschaft führt zum Versicherungsfall. Wenn sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Vorwurf ändert, läßt das den Versicherungsschutz ex tunc entfallen? Was ist, wenn danach sich wieder der Vorwurf so ändert, daß ein Versicherungsfall gegeben ist?
Im Kern sind es zwei Fragestellungen.
Sicherlich ist nach den jeweiligen Verfahrensstadien zu differenzieren. Die Gebühren des Verteidigers beispielsweise für die Hauptverhandlung richten sich nach dem Anklagevorwurf.
soweit ich den verkürzten Sachverhalt nicht falsch interpretiere, ist die Sache für mich recht eindeutig: Der nach den ARB maßgebliche Vorwurf der Verletzung einer strafrechtlichen Vorschrift muss sich nämlich sowohl auf einen bestimmten Sachverhalt als auch auf die Person des VN beziehen. Wurde gg. den Mdt. konkret wg. Mordes ermittelt? Ein bloßer „Mordverdacht“ eines Ermittlungsbeamten stellt noch keinen konkreten Vorwurf dar.
Und: selbst wenn kurzzeitig wg. Mordes gg. den Mdt. ermittelt worden sein sollte, dann hat mE zumindest eine anteilige Deckung wg. der fahrl. Tötung zu erfolgen, da sodann ein versicherter und ein evtl. nicht versicherter Vorwurf nebeneinander bestehen.
Ansonsten wäre mE auch zwingend eine Differenzierung der Verfahrensstadien vorzunehmen. Sprich: Verteidigung im Ermittlungsverfahren wg. Mordes/fahrl. Tötung: Deckung evtl. nein, oder anteilig, s.o.; ab Zwischenverfahren und Eröffnung der Hauptverhandlung allein wg. fahrl. Tötung: Deckung ja und v.a. vollständig.
Die zitierte ARB-Fundstelle hinsichtlich des Verbrechens passt mE. nur für den Fall, dass wg. Mordes ermittelt, angeklagt und eine Hauptverhandlung durchgeführt wird (Ausgang egal); dies ist hier aber nicht der Fall.
>> Deckung wäre also zu erteilen.
Wer meckert, sollte auch vollständig berichten:
Mich ereilte heute der Anruf einer Kollegin der Allianz. Mir schwante ein Feilschen um die Gebührenhöhe. Komisch, diese Vorurteile 😉
Weit gefehlt. Die Kollegin hat mit mir in einer sehr sachlichen und freundlichen Art und Weise den umfangreichen Sachverhalt erörtert und den rechtlichen Standpunkt der Versicherung dargelegt. Die unterschiedlichen Standpunkte wurden wertfrei besprochen. Ich habe nun verstanden warum die Versicherung „auf die (aus meiner Sicht) falsche Schiene“ geriet. Ein paar Zeilen mehr von uns und der ganze Ärger wäre nicht in die Welt gekommen. 10 Minuten Gespräch haben uns ellenlange Schreibereien erspart. Diese Form der Abwicklung eines Schadenfalles ist natürlich nicht massentauglich, jedoch für derartige Fallgestaltungen das Mittel der Wahl.
Die Allianz reguliert antragsgemäß und in einem Punkt auch großzügig. Leider habe ich keine Durchwahl für künftige Fälle. Auf diesem Wege nochmals: Frohe Festtage und einen guten Rutsch.
Immer wieder interessant Sachverhalte zu lesen. Unglaublich wieviel Zeit von den Usern aufgebracht wird. All das verpufft und gerät in Vergessenheit beim Öffnen der nächsten Website. Zunächst freue ich mich über den Beitrag von RA Jede. Auch meine Erfahrungen zeigen in meiner täglichen Praxis, dass ein Telefonat viel mehr bringt als die ganze Schreiberei. Ich selbst finde das das Produkt Rechtsschutzversicherung verboten werden sollte. Diese Form der Absicherung ist der reinste Selbstbedienungsladen und ist ein Betrug an der Versichertengemeinschaft insgesamt. Also weg damit und schon haben wir alle mehr Ruhe. Zu dem o.g. Sachverhalt kann man ohne nähere Prüfung garkeine treffende Aussaage abgeben. Bei den ARB die es derzeit auf dem Markt gibt, ist es verrückt auch nur ansatzweise einen Überblick zu behalten. So werfen Versicherer stellenweise zwei neue ARB’s im Jahr auf den Markt. Dann die unterscheidlichen Absicherungsformen wie Optimal, Optimal, Basis, u.u.u. Meine Erfahrung hat gezeigt, das selbst Juristen es schwer haben in diesem Dschungel durchzusehen. Aber nein. Generell kann man sagen, dass bereits der Versicherungsschutz weg ist beim einfachen Vorwurf einer vorsätzlichen begangenen Straftat. Der Versicherungsschutz erlischt auch dann bei bereits erteilter Deckungszusage, wenn sich im Verlauf der Ermittlungen oder im Verlauf des Verfahrens sich ein solcher Sachverhalt darstellt der auf eine Vorsatztat hindeutet. Dann besteht auch ein Rückforderungsrecht des Versicherers auch der dann bereits ausgekehrten Leistungen. Hierzu gibt es aber zusätzliche Bausteine die dieses Risiko in Teilen decken und erst dann bei einer entsprechenden Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat aussteigen. Dann gibt es Absicherungen die bei einer Einstellung gegen Auflagen noch mmer keine Deckung gewähren andere Versicherer jedoch schon. Dann gibt es derzeit einen Versicherer der erst bei einer Verurteilung einer Vorsatztat seine Deckung beendet dann aber von einer Rückforerung keinen Gerauch macht. Ich persönlich denke, dass hier zwei extreme Welten aufeinander prallen ( Juristerei und Versicherung ) die garnicht miteinander harmoniseren. Denn, jedes Versicherungsprodukt wird in der Geburt in Zsammenarbeit mit Juristen und Versicherern und Rückversicherern gebaut konzipiert und in den Markt gebracht. Tolles Spiel! Manchmal denke ich alle Versicherungen solltenabgeschafft werden. Hier kommen wir dem sozialistischen Gedanken ein Stückchen näher. Und alle werden gleich behandelt. Keine Prozesskostenbeihilfe mehr. Keine, keine, keine. Tolles 2016.
@ Makler:
Der Kollege Jede spricht hier sicherlich ein schwieriges Problem an. Aber Thesen wie „das Produkt Rechtsschutzversicherung sollte verboten“ oder „alle Versicherungen sollten abgeschafft“ werden – und dazu noch von einem Versicherungsmakler – sind schlicht purer Unsinn! Jedenfalls im Verkehrsbereich ist eine Rechtsschutzversicherung sogar unverzichtbar.
Auch die Forderung „keine Prozesskostenbeihilfe mehr“ sichert keine Gleichbehandlung, sondern genau das Gegenteil.
In einem perfekten Rechtsstaat wäre es nun einmal so, dass die Absicherung gegen juristische Unwägbarkeiten des Lebens genauso solidarisch getragen würde, wie gegen gesundheitliche Unwägbarkeiten. Ärzte sind ebenso Freiberufler, Ärzte verdienen in Klinik und Praxis insgesamt als Berufsgruppe im gesellschaftlichen Vergleich ordentliches Geld. Und zwar mit der Masse der Solidarsystemversicherten, die PKV Luxuspatienten mögen einen netten Bonus einbringen, aber die Grundkosten, der Grundumsatz, das kommt aus dem GKV System, Ärzte die ihre Kassenzulassung zurückgeben – was sie ja müssten, wenn sie tatsächlich so um ihr verdientes Entgelt gebracht würden, wie man immer wieder hört – sind exotische Einzelfälle. Insgesamt funktioniert das Solidarsystem im Bereich der Grundversorgung anständig.
So sollte es auch bei Rechtsberatung sein. Ein von der Solidargemeinschaft finanziertes System, in dem jeder Bürger in festgelegten Fallgruppen (vgl. „Leistungskatalog“ in der Medizin) einen Anwalt seiner Wahl (vgl. freie Arztwahl, funktioniert ja auch) aufsuchen kann, der dann nach Standardsätzen mit der Solidarkasse abrechnet. Extrawürste analog zum Gesundheitssystem dann per Zuzahlung oder auf Privatrechnung. Aber das Geschachere hätte ein Ende und zu seinem Recht zu kommen wäre nicht mehr auf solch grundlegende Art und Weise, wie derzeit, eine Frage des Geldbeutels.
Selbst eine Rechtsschutzversicherung muss man sich erst einmal leisten können, das ist ja nicht die einzige Versicherung die man so als Privatmann gut gebrauchen kann und wenn man alles, was in der Priorität davor kommt (Haftpflicht, Zahnzusatz als GKV Versicherter, Hausrat, Unfall- oder Berufsunfähigkeit) abgesichert hat, dann zahlt man da bereits einiges an die Versicherungswirtschaft und ob man dann nochmal 400 € zusätzlich im Jahr für eine anständige RSV ausgeben will/kann, das müssen sich viele Haushalte doppelt und dreifach überlegen, daher leben viele Leute mit dem Prinzip Hoffnung, wird schon nichts passieren, bzw. geben im Konfliktfall klein bei, obwohl sie im Recht sind, weil sie sich schlicht keinen Prozess, ja nicht einmal eine vollumfängliche Rechtsberatung, leisten können – selbst wenn der Fall so glasklar ist, dass er gar nicht schiefgehen kann, bis dahin muss man ja erstmal die Anwaltskosten auslegen. Sehr viele Haushalte haben dafür schlicht nicht die Barmittel mal so eben auf der Seite zur Verfügung.
Die Leistungsmoral der RSVen ist also ohnehin eher nur ein Problem der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht. Mio. Bürger haben nämlich von vorneherein zu wenig Geld, um sich anständige Rechtsberatung leisten zu können, aber zuviel Geld für die PKH. Das ist die Realität. Und ob solch ein Vorschlag wie von mir, der ja nur ein Denkanstoß sein soll und kein fertiges Konzept, oder was ganz anderes, hier müsste definitiv etwas passieren. Eins kann sicher auch nicht die Lösung sein, eine weitere Öffnung der Rechtsberatung durch Nichtvolljuristen, dafür zu einem billigeren Preis (inzwischen ist ja sogar schon ein juristischer „Crashkurs“ Bestandteil des Studienganges „Soziale Arbeit“, die Absolventen sollen später die sozial Schwache Klientel auch zu Rechtsfragen beraten…). Was ja zu dem fatalen Ergebnis führt, dass inzwischen sogar vermehrt PKH für die Beratung bei einem richtigen Anwalt mit dem Verweis auf diese billigeren Beratungsangebote durch die für Nichtjuristen geöffnete Rechtsberatung abgelehnt wird. Diese gut gemeinten Angebote vieler Beratungsstellen verschlimmern die Lage also sogar noch weiter, sein gutes Recht zu bekommen ist aktuell für mehr Bundesbürger denn je eine Frage des eigenen Geldbeutels. Das ist für einen Rechtsstaat eigentlich ein untragbarer Zustand.
Leider kommen aus der Juristenschaft dahingehend keinerlei Impulse. Die politische Vernetzung um Gehör zu finden hätte man ja durchaus. Aber da kommt wohl die „Erziehung“ der Juristen, schon im Rahmen des Jurastudiums, zu konservativen Vertretern des Status Quo ins Spiel. Man soll geltendes Recht ja nur anwenden und es nicht ständig hinterfragen. Diese Akzeptanz des Status Quo schützt den Juristen im Arbeitsalltag zwar vor manchem Frust, muss er doch mehr als alle anderen die Schwächen geltenden Rechts erkennen, aber es macht ihn eben auch resignativ und stumm.
Herr Melchior, Herr Eric, vielen Dank für Ihren Beitrag. Und Sie haben soooo recht. Übrigens jeder der hier von sich Wiedergebenden hat recht mit dem was er sagt, meint, denkt oder tut. Eben aber Zündstoff bietet für Metadiskussionen. Praktisch hier nicht durchführbar. Ich bin kurz vor meiner Abreise in die USA. Ich werde mal schauen ob die Menschen die ich da in unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten treffe, eine Rechtsschutzversicherung eine BU Absicherung oder alle Absicherungen die wir als selbstverständlich hinnehmen, dort für sich vereinbart haben. Die Antwort könnte ich jetzt schon geben.
Ich finde aber für eine ausgleichende Gerechtigkeit, warum soll nicht jeder Rechtsberatungen durchführen sollen? Anders als Erich seine Befürchtungen hegt. Jeder soll alles machen dürfen! Der klardenkende Bürger erkundigt sich sowieso im Internet. Also nicht traurig sein, wenn sich Veränderungen anbahnen. Wenn ich sehe wieviele Menschen auf leistungen verzichten oder sich nicht einholen weile Google und Co keine ausreichende oder weiterführende Antwort geben konnte.
Als Hinweis:
Die Herrschaften die in der Versicherung täglich Anfragen stellen um Versicherungsschutz zu besorgen, bekommen keine Entschädigung für ein anzufragendes Risiko. ( Gebühr für Deckungsanfrage d. RA. ) Ich wünsche allen Anwesenden eine Superzeit. Weiter so beim Schönreden der Gesamtumstände, da zähle ich mich mit meinen Finanzdienstleistungen dazu, nur zu lange schön reden kann dazuführen, dass uns die Gefahrumstände irgendwann anstubbsen. Spätestens dann muss gehandelt werden. Es gibt vielmehr Worte und Gedanken die ich einbringen könnte, jedoch versuche ich weitestgehendst kein Internetzombie zu werden wie einige Bevölkerungsschichten.
Man schaue nur einmal zum Mehmet Göker http://www.stern.de/tv/mehmet-goeker-macht-weiter-die-gier-eines-versicherungsvertreters-6462420.html
Die Nummer 1 in de Versicherung. Einer der zeigte und zeigt wie es richtig angegangen wird.
Ein mit Haftbefehl gesuchter Mensch betreibt sein Versicherungsgeschäft weiter mit deutschen Versicherern. Wo bleiben da die Hilfeschreie. Werden da womöglich schon wieder wie damals Versicherungsgelder ( Ihr Geld, mein Geld ) verbrannt? Kann da eventuell betrug im Spiel sein? Nunja, ein schelm wer böses dabei denkt. und so geht die Geschichte weiter. Ich persönlich denke und vertrete die Meinung, nicht nur die Rechtsschutzversicherung sollte weg, sondern alle Arten und Formen von Versicherungen. Ich richte da ganz sicher das Einkommensschwert auch gegen mich, aber es ist eine Möglichkeit alle wieder ruhiger werden zu lassen und das Miteinander zu fördern. Es könnte das Ende der Jammerei und Klagerei sein.