Allianz-Rechtsschutz – Deckungszusage erst nach Klage

Der Kollege Hans-Dietrich Mewes aus Leipzig schilderte uns folgende Geschichte:

Kosten für die Einholung der Deckungszusage – Erst Klage führte zum Ziel

Eine Mandantin bat in einer Mietrechtsangelegenheit um Erteilung der Deckungszusage. Auf Anforderung der Versicherung wurden weitere Unterlagen zur Prüfung übersandt. Als vier Wochen nach Übersendung der angeforderten Unterlagen noch keine Deckungszusage vorlag, erfolgte die Beauftragung des Autors mit der Einholung der Deckungszusage.

Die Versicherung wurde mit anwaltlichem Schreiben gemahnt und um Erteilung der Deckungszusage gebeten. Drei Tage später lehnte die Versicherung die Erteilung der Deckungszusage ab. Daraufhin wurde gegenüber der Versicherung nochmals umfangreich der Anspruch der Mandantin begründet und die Erteilung der Deckungszusage erbeten. Einen Monat und eine weitere Mahnung später erteilte die Rechtsschutzversicherung schließlich die Deckungszusage für die mietrechtliche Angelegenheit.

Gegenüber der Rechtsschutzversicherung wurden jetzt die Kosten von 83,54 € für die Einholung der Deckungszusage geltend gemacht. Wieder einen Monat später lehnte die Versicherung die Begleichung der Kosten ab. Auch die zweite Aufforderung zur Kostenbegleichung wurde einen weiteren Monat später erneut abgelehnt.

Die Mandantin beauftragte daraufhin den Autor, die Kosten für die Einholung der Deckungszusage im Klagewege geltend zu machen. Der Allianz wurde der Klageentwurf übersandt und nochmals Gelegenheit gegeben, die Kosten zu begleichen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Die Klage wurde eingereicht. Nach Zustellung der Klage und Terminsbestimmung, wurden die Kosten für die Einholung der Deckungszusage sowie sämtliche Kosten des eingeleiteten Klageverfahrens durch die Versicherung beglichen, so dass Klagerücknahme erfolgen konnte. Warum nicht gleich so?

In der Tat – Warum nicht gleich so? Muss es immer erst die Brechstange sein? 🙁

5 Responses to “Allianz-Rechtsschutz – Deckungszusage erst nach Klage”

  1. anonymisiert sagt:

    Wir haben ähnliche Erfahren, was den Aufwand für Deckungsschutzzusagen durch die Allianz angeht, sehr viel Arbeit aber bislang wenigstens noch keine Klage. Man ist dort offenbar nach wie vor überfordert. Den „Hit“ hat sich die Allianz in einem Fall geleistet, als sie an das Gericht nicht den geforderten Vorschuss für eine Klage über 1800,- €, sondern den Klagebetrag von 1800,- € als Vorschuss bezahlt hat 😀

  2. anonymisiert sagt:

    Diese Praxis nimmt leider bei vielen Versicherern zu. Aushungern, auf Zeit spielen, keine Kosten übernehmen, verdrehen der Sachverhalte, verdrehen der kausalen Kette, tun als ob man den Fall nicht versteht, behaupten es besteht kein Fall usw.. Den Kunden brim Anwalt maadig machen, damit dieser keinen weiteren Fall annimmt usw. Das Verschleppen der Deckungszusage kann einen Fall recht lange verzögern. Damit kann ggf. Fakten verschleppt werden, da man nicht zeitig reagieren kann usw.

  3. anonymisiert sagt:

    […] ging es um Deckungszusagen der Rechtschutzversicherer. Im RSV-Blog wird berichtet, dass die Anwaltskosten dafür eingeklagt werden können. Dazu können wir […]

  4. anonymisiert sagt:

    Typisch Allianz ist der Reaktionstakt von 4 Wochen. Wobei wir in der Regel gebeten werden, Unterlagen zu übersenden, die lange lange vorliegen.
    Ein chaotischer Haufen ohne jede Ambitionen der Besserung !

  5. anonymisiert sagt:

    […] von Rechtsschutzversicherungen ist wirklich “Anwalts Liebling?” Auf der Internetseite http://www.rsv-blog.de tauschen sich Rechtsanwälte in Deutschland über ihre praktischen Erfahrungen mit den Leistungen […]