Der Mandant hat über eine Fa. C. in D. für 10.600 EUR amerikanische Aktien geordert. Der Betrag ist längst überwiesen, die Aktien sind ebenso lange überfällig. Ich soll dem Mandanten zu Aktien oder seinem Geld verhelfen, meine Vergütung wird die Allianz ja übernehmen.
Tut sie aber nicht: der Kauf von Aktien hat für sie „Glücksspielcharakter“ und deshalb ist Rechtsschutz hier nach § 4 Abs. 1 c ARB 75 ausgeschlossen. Sagt die Allianz.
Getreu der neuen Strategie erhält der Mandant Kopie der Deckungsverweigerung und eine Auflistung einschlägiger Urteile mit der Bitte, seinem Rechtschutzversicherer klar zu machen, was er als pünktlicher Prämienzahler von einem Vertragspartner hält, der ihm mit windigen Argumenten seine Gegenleistung verweigert. Er wird bei seinem Telefonat gebeten, ich solle mich zur Rechtslage kurz äußern. Nach Abschluss der Angelegenheit sei eine Kulanzregelung denkbar.
Ich habe Kopie meines an den Mandanten gerichteten Schreibens der Allianz zukommen lassen mit der Aufforderung, jetzt sofort die geschuldete Deckungszusage zu erteilen, mit vagen Zusagen werde der Mandant sich nicht zufrieden geben. Heute abend ging diese uneingeschränkte Deckungszusage ein.
Wen es interessiert: z.B. das LG München (wo ist nochmal der Firmensitz der Allianz?) hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass „die Kursentwicklung einer Aktie in turbulenten Börsenzeiten teilweise mehr oder minder zufällig erscheinen“ möge, dass deswegen aber „der Kauf von Wertpapieren“ noch lange nicht ein Spekulationsgeschäft darstelle, bei welchem der „Erfolg für die eine oder andere Seite oder überwiegend vom Zufall abhängt.“
Der Abschluss eines Rechtschutzversicherungvertrags und die Erteilung der Deckungszusage eines Rechtschutzversicherers scheinen dagegen nicht selten Glücksspielcharakter zu haben.
Rechtsschutz: Allianz-Aktien sind Glücksspiel…
Boah! Für die Rechtschutz-Sparte der Allianz AG, jawohl genau dieses DAX-Schwergewicht meine ich, ist der Kauf von Aktien ein Glücksspiel. Was wohl die Allianz-Aktionäre nach dieser schallenden Ohrfeige dazu sagen?…
Boah! Für die Rechtschutz-Sparte der Allianz AG, jawohl genau dieses DAX-Schwergewicht meine ich, ist der Kauf von Aktien ein Glücksspiel. Was wohl die Allianz-Aktionäre nach dieser schallenden Ohrfeige dazu sagen?
Trackback funzt ni, daher manuell. 😉
Man solltesich eben über die Rechtslage bei allen Geschäften die man tätigt informieren und nicht blauäugig draufloskaufen.
Zur Ifo.- Alle Rechtsschutzversicherer lehnen solche Deckungszusagen ab.
Also – erst Prüfen, dann handeln.
@ Lutz
Ein unheimlich informativer Kommentar!
Nun lesen Sie in aller Ruhe – und gründlich – nochmals meinen Beitrag. Sie werden dann feststellen, dass die Allianz letztlich die Deckungszusage erteilt hat.
Und noch eines: Quantität (“ … Alle Rechtsschutzversicherer … „) bedeutet nicht unbedingt Qualität: die Deckungsablehnung mit *dieser* Begründung ist schlichtweg falsch!
RAUG
ich frage mich echt was wohl die Allianz-Aktionäre nach dieser schallenden Ohrfeige dazu sagen hat?…
Was wohl die Allianz-Aktionäre eigentlich nach dieser schallenden Ohrfeige dazu sagen?…
Boah! Für die Rechtschutz-Sparte der Allianz AG, jawohl genau dieses DAX-Schwergewicht meine ich, ist der Kauf von Aktien ein Glücksspiel
Gerade der Rechtsbereich „Handel mit Aktien“, wird von vielen Rechtsschutzversicherern verschieden beurteilt, hier empfiehlt sich vor Abschluss der Police genau die Versicherungsbedingungen zu studieren!
[…] ersten Quartal des vergangenen Jahres wo sie noch bei 161 Prozent lag, dennoch muss sich auch die Allianz SE zugestehen, dass die Zeiten nicht mehr so rosig sind, wie sie einmal […]
Leider kann man es als Glücksspiel bezeichnen!
[…] die Rechtschutz-Sparte der Allianz AG, jawohl genau dieses DAX-Schwergewicht meine ich, ist der Kauf von Aktien ein Glücksspiel. Was wohl die Allianz-Aktionäre nach dieser schallenden Ohrfeige dazu […]