schreibt Alexander Tanner auf LexisNexis
Das Neugeschäft ist schwach, die Gebühren für Gerichts- und Anwaltskosten sind gestiegen. Die Rechtsschutzversicherer stehen vor einem grundlegenden Strategiewechsel.
In Zukunft werden die Assekuranzen mehr als nur ein Kostenerstatter sein – heißt es zumindest aus den Kreisen einiger Rechtsschutzanbieter. Der Trend geht zur Rechtsdienstleistung. Die telefonische Rechtsberatung durch Anwaltsnetze, die Empfehlung von versierten Anwälten im Falle eines Rechtsstreits und die Mediation sollen stärker in die Angebote integriert werden. Der Grund für diese Neuorientierung liegt auf der Hand. 2005 verzeichnete nur eine Versicherungsbranche ein Minus – die Rechtsschutzversicherung. Hintergrund ist nach Meinung vieler Experten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 1. Juli 2004 erlassen wurde. Der technische Verlust lag 2005 bei 150 Millionen EUR. Das größte Problem der Branche ist aber die Kundendichte. Gerade einmal 43 % der deutschen Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung, viele schließen nur noch sehr beschränkte Schutzpakete ab.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geht für das Jahr 2006 von einer Stagnation der Geschäftsergebnisse aus. 19,4 Millionen Verträge haben derzeit Bestand, die gebuchte Prämie wird aller Voraussicht nach wie der Schadenaufwand nur um 2 % steigen. Die Versicherungsunternehmen versuchen auf diese Entwicklung zu reagieren. Neben dem telefonischen Kontakt steht vor allem das Angebot von Versicherungspaketen im Fokus der Branche. So gewähren einige Versicherer ihren Kunden zusätzliche Leistungen wie einen Online-Rechtsservice, der die problemlose Klärung von Rechtsfragen möglich machen soll. Aktuell im Vordergrund steht aber auch die telefonische, juristische Beratung, die bei vielen Anbietern kostenlos und auch für Nicht-Kunden bereitgestellt wird. Das Streben nach einer Neupositionierung der verschiedenen Anbieter ist auf dem Markt deutlich zu spüren.
Es wird auch in diesem Beitrag ganz deutlich, worum es den Versicherern geht. Mit Sicherheit nicht um eine unabhängige Rechtsberatung. Vorsicht ist da angesagt.
Das wirklich Erschreckende ist, dass den Mandanten, die den Rechtsschutzversicherer anrufen, häufig gesagt wird, die Rechtsverfolgung habe keinen Sinn, man brauche gar keinen Anwalt – und das in Fällen, in denen ein Klageerfolg nicht nur sehr wahrscheinlich war, sondern in denen später (weil der Mandant trotzdem zum Anwalt gegangen ist) tatsächlich ein Erfolg eintrat.
vielleicht sollte man unterscheiden zwischen den Rechtsschutzversicherer die unabhängige Anwälte diese „Hotlines“ darstellen lassen oder die Rechtsschutzversicherer die „angestellte Juristen“ als Hotline ausgeben und sogar Beschränkungen in der Anzahl der Anrufe machen.
Des weiteren ist der RS-Markt ein Verteilungskampf zwischen den Anbietern geworden und nicht immer ist billge besser oder das teurer Produkt da einzig Wahre. Gerade mit dem Hintergrund, dass mal wieder eine Beitragsanpassung in Haus steht. Vergleichen der ARB lohnt und da ist der Vermittler gefragt. Besonders ab 2007 wenn der Vermittler noch mehr in Haftung genommen werden kann.