Allianz – und das „Drei-Affen-Syndrom“

Nun hat wohl auch die Allianz das „Drei-Affen-Syndrom“ ereilt (nichts hören, nichts sehen, nichts sagen) ??

Rechtsschutzanfrage am 01.06.2006 unter Vorlage der Reparaturrechnung eines Autohauses über den stolzen Betrag von 558,77 € .

Antwort der RSV vom 28.07.2006: „….Handelte es sich um einen Kaufvertrag eines Hauses, Pkws, Computers, bei dem der Kaufgegenstand mangelhaft war. Oder handelte es sich um einen Werkvertrag zur Reparatur eine Daches, eines Pkws oä. …“

Nein. Ärgern will ich mich nicht; es ist ja auch jetzt nur Montagmorgen ….

2 Responses to “Allianz – und das „Drei-Affen-Syndrom“”

  1. anonymisiert sagt:

    Es lebe der Textbaustein ! Ist ja auch enfacher, als einen Text zu lesen und konkrete Fragen zu stellen.

  2. anonymisiert sagt:

    *G* Sowas hatte ich letztens mit denen auch (ja, ich kümmere mich da lieber selber drum, als das mein armer Anwalt sich auch noch damit rumschlagen muss) – habe denen das dann nochmal ganz lieb aufgeschlüsselt (z.B. „Angebot (Anlage 2a), „Auftrag (Anlage 2b)“, „Antwort von xyz (Anlage 3). Zwei Tage später war die Deckungszusage da – und über die Höhe der Deckung habe ich mich mit denen noch nicht streiten müssen (okay, habe es aber auch noch nicht sooo oft nutzen müssen.)