Dem Mandanten (GmbH-Geschäftsführer) wird aufgrund einer Kennzeichenanzeige (PKW auf GmbH zugelassen) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Nach entsprechender Akteneinsicht informiere ich seine Allianz-Rechtsschutzversicherung hiervon und übersende meine Vorschussnote.
Gezahlt wird natürlich nicht, sondern um „eine Kopie des behördlichen Beschuldigungsschreibens gebeten, welches sich ganz konkret an unseren VN richtet“. Also erkläre ich der Allianz, dass ein solches Schreiben nicht existiert, die Ermittlungen sich jedoch ausschließlich gegen den Geschäftsführer richten (hatte ich doch schon gesagt, oder?).
Nun schweigt Allianz nachhaltig – also Mandanten entsprechend informiert und Rechnung beigefügt, zwecks Veranlassung einer Zahlung durch Allianz. Und siehe da: Allianz erteilt Kostendeckungszusage und kündigt Zahlung an. Geht doch, man muss nur wollen. 😉