In einer sehr eiligen sozialrechtlichen Angelegenheit musste ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen.
Nach telefonischer Sachverhaltsdarstellung erteilte die Württembergische RSV sofort Deckungszusage, die schriftliche Sachverhaltsdarstellung schickte ich absprachegemäß hinterher.
Nach Abschluss der Angelegenheit setzte ich die Gebühren aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für den Mandanten um 20% oberhalb der Mittelgebühr an.
Nur eine Woche nach Rechnungseingang ist das Honorar schon auf dem Kanzleikonto eingegangen – ohne jegliche Diskussionen über die erhöhte Gebühr.
So schnell und unkompliziert kann es gehen.
genau so! sollte es immer sein 😉
leider ist das heute scheinbar nicht immer so… aber ich hoffe doch das wir bald eine lösung dafür haben 😉