Die Frau Schmidt von der ARAG

Die Finger reichen nicht mehr, um zu zählen, wie oft ich die ARAG gebeten habe, unser Aktenzeichen vollständig anzugeben. Die Mitarbeiter bei diesem Versicherer scheinen damit völlig überfordert zu sein.

Und die Herrschaften der Leitung, Herr ppa. Richter und Herr ppa. Ruzas, bekommen es offensichtlich auch nicht in den Griff, die Daten-Erfasser in ihrem Hause dazu zu bringen, ein paar Ziffern sauber abzutippen.

Aber die Frau Schmidt von der ARAG, die macht es nun richtig: Sie gibt sich gar nicht mehr mit unserem Aktenzeichen ab. Die Frau Schmidt von der ARAG läßt es gleich vollständig weg.

Und wo die Frau Schmidt von der ARAG gerade beim Weglassen ist, spart sie sich dann auch noch den Namen unserer Kanzlei bzw. meinen Vornamen. Alles überflüssiges Zeug. Wer braucht das schon.

Und das Kürzen der Vergütung mit der ARAG-üblichen Arroganz, das hat die Frau Schmidt von der ARAG auch richtig gut drauf.

Kein Problem, liebe Frau Frau Schmidt, wir rechnen das dann mit dem Mandanten ab und zeigen ihm anschließend Wege auf, wie er sich von diesem Chaosladen Versicherer trennen kann.

Denn von Versicherern, die mit Zahlen nicht umgehen können, sollte man sich besser fernhalten.

11 Responses to “Die Frau Schmidt von der ARAG”

  1. anonymisiert sagt:

    Bitte bei jeder Korrespondenz die Schaden-Nummer angeben!

  2. anonymisiert sagt:

    ARAG eben – Kürzungen auf der ganzen Linie. Und den Adressaten des § 14 RVG hat ARAG eben immer noch nicht erkannt.

  3. anonymisiert sagt:

    Zur Abrechnung mit dem Mandanten:
    Wie verfahren Sie für gewöhnlich? Verrechnen Sie die Zahlung der RSV oder ist es sinnvoll, die Entgegennahme vollständig zu verweigern (§ 266 BGB), um allein mit dem Mandanten abzurechnen?

  4. anonymisiert sagt:

    Wahnsinn, über ihre Gebührenrechnung betreffend diesen Fall und diesen Mandanten haben schon 5(!) Landgerichte entschieden. Na da hat man dann wohl echt keine Chance mehr 😉

  5. anonymisiert sagt:

    Wer mit der ARAG die Direktabrecnung praktiziert, der ärgert sich eben über solche Rechtsprechungsnachweise 🙂 … ich wünschte, mehr Kollegen würden den Mut aufbringen, dem Mandanten den Ärger mit SEINEM 🙂 Versicherer zu überlassen.

    Wir haben übrigens noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

    Schönes Wochenende!

  6. anonymisiert sagt:

    Bei der ARAG nur gegen kompletten Vorschuß aller eventuell anfallender Gebühren.

  7. anonymisiert sagt:

    Oje, die ARAG würde besser mal ein bisschen in die Mitarbeiter-Schulung investieren. Ein so grosser Aufwand wäre es ja wohl nicht, die Mitarbeiter darauf zu schulen, die Aktenzeichen vollständig anzugeben – und alle die darauf angewiesen wären, hätten einen positiven Eindruck von der ARAG und würden sie weiter empfehlen. Naja, manchmal scheint auch das Einfache und Naheligende sehr, sehr schwierig zu sein…

  8. anonymisiert sagt:

    eine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt oder kürzen will… als Laie hat man davon sowieso keine Ahnung… ist definitiv die falsche Versicherung.

  9. anonymisiert sagt:

    @Peach: Die Mitarbeiter der ARAG werden offensichtlich geschult. Soviel Unbeholfenheit in geschäftlichen Umgangsformen können jedenfalls nur Vorsatz und das Ergebnis eines umfassenden Trainings sein.
    Mein Ex-Schwiegervater, freier Versicherungsmakler, sagte mal, dass Versicherungen Firmen seien, deren Geschäftszweck darin besteht, von den Kunden Geld dafür zu verlangen, dass sie im Schadensfall Anspruch darauf haben, kompliziert erlärt zu bekommen, warum sie kein Geld erhalten.

  10. anonymisiert sagt:

    […] einem Kommentar im RSV-Blog: Ein freier Versicherungsmakler sagte mal, dass Versicherungen Firmen seien, deren Geschäftszweck […]

  11. anonymisiert sagt:

    Auch ich habe genau das gleiche Schreiben mit den gleichen Kürzungen heute erhalten und meinem mandanten empfohlen seine Versicherung zu wechseln, echt unverschämt! Wozu nimmt das RVG die Einstufung nach Bußgeldhöhe vor?