Frau Rechtsanwältin D. A. Klüsener aus der Kanzlei Blankestijn & Oortman Advocaten in Hengelo, Niederlande, berichtet der Redaktion über nicht brauchbares Verhalten der ARAG und deren Vertreter in Holland:
In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit (NL-Recht anwendbar) habe ich namens der Mandantin vor mehr als einem Monat um Deckungszusage gebeten. Diese wurde trotz mehrfacher telefonischer Zusage nicht erteilt. Irgendwann hieß es, dass eine „Interiuria“ in den Niederlanden eingeschaltet worden sei, von dort käme in Kürze die Zusage.
Mitnichten: Es folgte nach mehreren Nachfragen der Mandantin mit mehr als einem Monat Abstand ein Brief dieser Organisation, mit dem diverse weitere Informationen erfragt werden, immer noch keine endgültige Deckungszusage. Dieses ist mehr als ärgerlich.
Die ARAG hat in Deutschland bereits einen extrem schlechten Ruf (bekommen), das ist hinreichend bekannt. Aber daß dieser Rechtsschutzverweigerer nun auch im Ausland seine Reputation demontiert, dazu gehört schon fast Mut.
Länger als ein paar Minuten darf es nicht dauern, bis nach einer mündlichen Deckungszusage die schriftliche Bestätigung per Fax oder eMail folgt. Wenn allerdings, wie die Kollegin beschreibt, mehrere Monate vergehen, ist nicht nur die mündliche Zusage dieses Versicherers das Schwarze unter dem Nagel wert.