ARAG – außen vor

Mit den hinlänglich bekannten Textbausteinen teilte uns die ARAG einmal mehr mit, was der Sachbearbeiter für angemessen hält und kürzte das Honorar auf eine ihm genehme Höhe.

Ich habe den Mandanten mit deutlichen Worten auf das – nicht nur in unserer Kanzlei – bekannte Verhalten der ARAG hingewiesen und ihm meine Hilfe bei der Kündigung des Versicherungsvertrages angeboten. überzeugt hat ihn u.a. mein Hinweis:

Anhand der relativ geringen Höhe der Kürzung werden Sie unschwer erkennen können, welche Strategie das Unternehmen verfolgt. Stellen Sie sich bitte vor, wie sich dieser Versicherer verhalten wird, wenn Sie seine Leistung einmal in einer wirklich ernsthaften Höhe benötigen.

Ich habe den Mandanten dann aufgefordert, die Differenz zwischen unserer Rechnung und der Zahlung der ARAG auszugleichen. Und, damit er nicht auf der verweigerten Versicherungsleistung sitzen bleibt, habe ich ihn um Erteilung der Vollmacht für die Klage gegen die ARAG auf Erstattung dieser verweigerten Versicherungsleistung gebeten.

Die Abschrift dieses Schreibens an den Mandanten hat dann auch die ARAG zur Lektüre bekommen. Ein paar Tage später traf dann die Differenzzahlung ein. Die ARAG hat plötzlich doch noch das geleistet, was wir für angemessen hielten.

Allerdings verband der Versicherer seine Zahlung mit einer netten Bitte:

… wir haben heute ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag von 175,98 Euro gezahlt. Wir möchten Sie jedoch bitten, zukünftig unsere Versicherungsnehmer bei den Gebührenstreitigkeiten außen vor zu lassen. Vielen Dank.

Dies hat die ARAG auch dem Mandanten mitgeteilt.

Liebe Leute von der ARAG, selbstverständlich werden wir auch künftig unsere Mandanten – und auch immer wieder hier im RSV-Blog – ganz deutlich darauf hinweisen, welche Leistungen er von Ihnen nicht erwarten kann und welche Leistungen er von anderen Versicherungsunternehmen bekommt – für das selbe Geld.

30 Responses to “ARAG – außen vor”

  1. anonymisiert sagt:

    Da hilft nur noch – wie in der privaten KV- gegenüber dem Mandanten voll abrechnen und die Erstattung durch die RSV an diesen veranlassen mit dem Hinweis:

    Wir möchten Sie jedoch bitten, zukünftig uns bei den Gebührenstreitigkeiten zwischen Ihnen und ihrem Versicherungsnehmer außen vor zu lassen.
    Vielen Dank.

  2. anonymisiert sagt:

    Interessant nicht nur die fragwürdige Rechtschreibung („außenvor“ in einem Wort), sondern auch die rechtliche Seite: Tatsache ist doch, das der Gebührenanspruch des Anwalts eben nur gegenüber dem Mandanten besteht und mangels direkten Vertragsverhältnisses gerade nicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung.

    An wen bitte soll der Anwalt sich also halten? Einer Klage direkt gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Zahlung des Differenzbetrages würde auch und gerade die ARAG mit Sicherheit mit eben vorstehendem Argument begegnen.

  3. anonymisiert sagt:

    Na ja, dieser Satz bestätigt doch dass man durch Einbeziehung des Mandanten bei RSVs einen wunden Punkt getroffen hat.

  4. anonymisiert sagt:

    Wenn eine Versicherung eine Bitte äußert, ist das nichts weiter als das Eingeständnis, keinen Anspruch zu haben.

  5. anonymisiert sagt:

    Ist denn einer von den Herrschaften, die sich hier mit ihrer genialen Rhetorik brüsten, die selbst gigantische Versicherungsgesellschaften in die Knie zwingt und zu Kreuze kriechen lässt, noch nie auf die Idee gekommen, dass die Versicherung bzw. die jeweiligen Sachbearbeiter deswegen zahlen, weil sie weder Zeit noch Lust haben, wegen ein paar Euros ein riesen Fass aufzumachen?? Wenn man teilweise Wochen auf eine Deckungszusage warten muss, dann liegt das sicherlich nicht selten daran, dass sich die Sachbearbeiter bei den Versicherungen, mit Kollegen rumärgern die A: den Kragen nicht voll kriegen und B: über zuviel Freizeit verfügen

  6. anonymisiert sagt:

    @ AM
    Nein.

    Was nützt eine Versicherung, die so lange kostet, wie man sie nicht braucht und wenn man sie braucht, nicht zahlen will ?

  7. anonymisiert sagt:

    @RA Munzinger

    Kann ich absolut bestätigen, meine Hausratversicherung wurde jahrelang bezahlt und nun drückt sich diese unter scheinheiligen Gründen um die Zahlung im Versicherungsfall, vermutlich, weil der Schadensbetrag höher als der bisher gezahlte Versicherungsbeitrag ist und man nur für die Versicherung gewinnbringende Schäden begleicht.

  8. anonymisiert sagt:

    @ AM: „… über zuviel Freizeit verfügen“ – und dann Kommentare wie diesen hier schreiben?

  9. anonymisiert sagt:

    @ RA JM um 21:12 Uhr darf das schon mal erlaubt sein. Am frühen Nachmittag dagegen hab ich Besseres zu tun 😉

  10. anonymisiert sagt:

    @ RA Munzinger
    wir wissen alle, dass es einen Unterschied zwischen Zahlen und Zahlen gibt. Wenn man ne 1,6er Gebühr für nen 08/15 E-Baymist haben will, dann stößt das eben nicht immer auf viel Gegenliebe.
    Im übrigen: Eine Versicherung ist keine caritative Einrichtung. Wenn man in einem nicht eindeutigen Fall (2 Juristen, 3 Meinungen ;-)) nicht zu seinen Gunsten argumentiert bzw. entscheidet sollte man vielleicht seine Berufswahl nochmal überdenken

  11. anonymisiert sagt:

    @ alle

    Der Kernpunkt war doch der: „Versicherungsnehmer aus den Gebührenstreitigkeiten außen vor zu lassen.“

    Vielleicht mal den Sinne eines Beitrags beleuchten und dann filtern, ob der Thread sinnvoll beantwortbar ist.

    Frage: Warum sollte der VN aus den Gebührenstreitigkeiten außen vor bleiben ? Wer erteilt nun den Auftrag und ist wem Gebührenschuldner ?

  12. anonymisiert sagt:

    Das ist schon wirklich eine Unverschämtheit, wenn man mit der Versicherung zankt, und dann auch noch den Versicherungsnehmer mit reinzieht! Wie steht die Versicherung denn dar gegenüber ihrem Kunden. Also wirklich, pfui!

    Und dann funktioniert diese Taktik auch noch! Nicht nur bei RSV, sondern auch bei Kfz-Haftpflicht…

  13. anonymisiert sagt:

    Schon mal was vom Befreiphone gelesen?

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/09/09/befreiphone-haben-will/

    Hilft um auf andere Gedanken zu kommen und nicht nur die Schattenseiten des Anwaltsseins zu sehen…

  14. anonymisiert sagt:

    Zum Thema Ermessen sei gesagt: es ist kein Freifahrtsschein seine Gebühren so erheben zu können, wie es einem beliebt. Wie wir ja nun alle wissen sind auch Ermessensentscheidungen überprüfbar, rechtswirksam natürlich nur vom Gericht. Soweit so gut.

    Nun ist es ja mal so, daß der Mandant naturgemäß wenig Ahnung davon hat, welche Gebühren angemessen sind oder nicht. Wäre dem nämlich so, würden sich die Kollegen Hoenig & Co wahrscheinlich ganz schön umgucken, wie ihnen ihre Mandanten Ihre Rechnungen um die Ohren hauen, wenn sie sie selber zahlen müßten.

    Mich würde interessieren, ob es dann an dieser Stelle auch so einen tollen Blog geben würde, über böse Mandanten z.B. die einfach nicht einsehen, eine nach dem eigenem Gutdünken über der Mittelgebühr erstellte Rechnung zu zahlen.

    Und da nun die böse Versicherung die Rechnung bekommt und sie zahlen soll guckt sie auch mal hin, was das so drin steht.
    Und wen wunderts, sie hat da ganz andere Ansichten, was die Bewertungskriterien des Ermessens angeht. Wer wills ihnen verübeln?
    So wie Sie hier alle schreien : ich will aber mehr ham,mannohhhhhh-
    Nehme die sie das Recht heraus zu sagen: Nö, sehn wa aber anders.
    Und nu?

    Wenn die Versicherungen alle so furchtbar sind: warum schreiben Sie denen dann noch. Sind doch eh alles Abzocker und Verbrecher, die nur Beiträge kassieren und nie das leisten, was sie versprochen haben. Da würd ich an Ihrer Stelle ma schön die Finger von lassen. Sie mit solchen Leuten einzulassen…. ich weiß ja nicht …
    Stellen sie doch Ihrem Mandanten alles in Rechnung. Die Versicherung wird ihm dann schon sagen, daß sie die Rechnung des RA für überzogen hält. Und wissen Sie, was dann passiert ? Da kriegt der VN auch noch Rechtsschutz gg. den RA.
    Da frag ich mich, wer da am Ende am längeren Hebel sitzt

  15. anonymisiert sagt:

    Justizia Schreibt:

    Stellen sie doch Ihrem Mandanten alles in Rechnung. Die Versicherung wird ihm dann schon sagen, daß sie die Rechnung des RA für überzogen hält. Und wissen Sie, was dann passiert ? Da kriegt der VN auch noch Rechtsschutz gg. den RA.
    Da frag ich mich, wer da am Ende am längeren Hebel sitzt

    Und was heisst das? Wenn einer am längeren Hebel sitzt, kann er machen, was er will? Vor allem muss er sich nicht darum kümmern, was diverse Gerichte hinsichtlich der Bemessung von Gebührenhöhen an Urteilen gefällt haben. Er darf dann ohne weiteres darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Fällen ja schließlich lediglich um Einzelfallentscheidungen handeln würde, die auf den nunmehr zu beurteilenden Fall gar nicht anzuwenden sind (im Umkehrschluss gilt dies selbstverständlich überhaupt nicht).

    Was von den Versicherungen und den ganzen Kommentaren hier komplett vergessen wird, ist die Tatsache, dass die Bemessung der Gebührenhöhe nach dem RVG ihre Grundlage in einer Mischkalkulation hat. Es gibt einzelne Fälle, in denen ich mit relativ wenig Arbeit relativ viel Geld verdiene. Es gibt dafür andere Fälle, in denen ich mit sehr viel Arbeit sehr wenig Geld verdienen. In diesem Zusammenhang habe ich übrigens weder einen Mandanten, erst recht keine Versicherung erlebt, die erklärt haben, dass für die Menge an Arbeit, die ich einen Fall mit einem Streitwert unter 1000 € aufgewandt habe, gern mehr als üblich bezahlt wird.

    Am Ende gehts sich aus, wie man sagt. Allerdings nur, wenn die Grundlagen dieser Mischkalkulation von sämtlichen Beteiligten beachtet werden. Es stimmt dann nicht mehr, wenn auf der einen Seite ständig gekürzt wird, ohne Berücksichtigung, dass es die andere Seite (wie zum Beispiel Beratungshilfe) auch gibt. Und die Mär, dass Rechtsanwälte grundsätzlich ohnehin viel zu viel Geld verdienen, stimmt bei den meisten Kollegen, die mir begegnen, auch nur noch bedingt.

    just my two cents.

  16. anonymisiert sagt:

    @justizia

    Zitat: „Nun ist es ja mal so, daß der Mandant naturgemäß wenig Ahnung davon hat, welche Gebühren angemessen sind oder nicht. Wäre dem nämlich so, würden sich die Kollegen Hoenig & Co wahrscheinlich ganz schön umgucken, wie ihnen ihre Mandanten Ihre Rechnungen um die Ohren hauen, wenn sie sie selber zahlen müßten.“

    Bevor Ihnen die Luft ausgeht, was die Thematik der angeblich existierenden Geldgierigkeit angeht – vielleicht gelingt es Ihnen denn dann tatsächlich doch noch auf den Kern der Problematik zurück zu kehren, der da lautete: „Außenvorhalten des VN aus der Gebührenfrage“.

    Wie ich meine, ist dies gerade nicht angängig (und wer wem was um die Ohren hauen muß, das können Sie ja in dem Forum „Deutschland sucht den Superstar“ diskutieren).

  17. anonymisiert sagt:

    Justizia Schreibt:

    Stellen sie doch Ihrem Mandanten alles in Rechnung. Die Versicherung wird ihm dann schon sagen, daß sie die Rechnung des RA für überzogen hält. Und wissen Sie, was dann passiert ? Da kriegt der VN auch noch Rechtsschutz gg. den RA.

    Sehe ich anders. Der Mandant kommt zu mir, weil er mir vertraut, und weil ich ihm helfe. Die Versicherung kann dieses Vertrauen nicht dadurch erschüttern, daß sie mitteilt, nicht das gesamte Honorar zu übernehmen.

  18. anonymisiert sagt:

    „Stellen sie doch Ihrem Mandanten alles in Rechnung. Die Versicherung wird ihm dann schon sagen, daß sie die Rechnung des RA für überzogen hält. Und wissen Sie, was dann passiert ? Da kriegt der VN auch noch Rechtsschutz gg. den RA.“

    Warum sollte ich als Mandant anschließend gegen den RA klagen? Die Rechnung zahlt doch die Rechtsschutz, wenn der die geforderten gebühren zu hoch sein, soll sie doch (anschließend) klagen, hauptsache sie zahlt erstmal (oder sorgt auf anderem Wege, dass der RA die Sache erledigt, mit der er von mir beuaftragt wurde). Einzig denkbare Situation: Der RA hat die ursprüngliche Sache nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst, dann könnt man sich vor den Karren der Versicherung spannen lassen und klagen – andererseits: Macht auch nur zusätzlichen Ärger/Aufwand, hilft mir nicht weiter und trifft indirekt auch erstmal mich mit meiner ursprünglichen (Fehl-)Entscheidung für den Anwalt. Bleibt also im Endeffekt: Ich will eine Versicherung, die mir keinen Ärger mit dem Anwalt durch irgendwelche Kürzungen macht, da der Anwalt sich um meinen Fall und nicht um nichtbezahlte Rechnungen kümmern soll – genau dafür zahl ich doch meine Beiträge.

  19. anonymisiert sagt:

    @ Michael

    dankenswerter Weise bringt es dieser Kommentar auf den Punkt:
    -> Der VN will außen vor gelassen werden und
    -> Der VN will auch keinen Kleinkrieg zwischen seiner RSV und seinem Anwalt

    Das sollten sich von den drei Beteiligten dieser Problematik mindestens Zwei hinter die Ohren schreiben (denn zum streiten gehören immer zwei).

  20. anonymisiert sagt:

    Genau um diese Problematik zu umgehen raten die RSV dazu, sich an die mit ihnen zusammenarbeiten Rechtsanwälte zu wenden. Er bekommt einen kompetenten Rechtsbeistand empfohlen, der auf dem jeweiligen Rechtsgebiet spezialisiert ist und der Mandant hat mit den Abrechnungen unter 100% iger Sicherheit nichts zu tun !

  21. anonymisiert sagt:

    Das mit der Spezialisierung sei mal dahingestellt, vor allem bekommt der VN einen Rchtsbeistand empfohlen, der mit der RSV eine Honorarvereinbarung getroffen hat , die i.d.R. unter den gesetzlichen Gebühren liegt.

    Wem die Loyalität des Rechtsvertreters gehört, sollte in dem Fall ein Streit zwischen VN und RSV entbrennen, sollte eigentlich nicht fraglich sein, als VN würde ich mir die Frage aber deutlich stellen…

  22. anonymisiert sagt:

    Und die Spezialisierung schließt selbstverständlich ein, daß

    – der angeblich spezialisierte Anwalt niedrigere Gebühren von der RSV als ein nicht so spezialisierter Anwalt akzeptiert, obwohl er als spezialisierter Anwalt eigentlich höhere Gebühren als weniger spezialisierte Anwälte nehmen könnte
    – daß der regelmäßig von derselben RSV bedachte Anwalt im Falle eines möglichen Dissenses zwischen RSV und Mandant immer und unzweideutig die Position des Mandanten einnimmt, auch wenn das für die RSV – von der er regelmäßig Geld bekommt – ungünstig ist

    Und wer das alles glaubt, der lebt auf dem Mond

    Außerdem: Diese Kunden der RSV bekommen in vielen Fällen nicht nur keinen spezialisierten Anwalt, sondern nicht einmal einen nicht spezialisierten, weil ihnen die Rechtsschutz – in vielen Fällen völlig zu unrecht – gesagt hat, es gebe keinen Deckungsschutz!

  23. anonymisiert sagt:

    Es ist immer wieder ärgerlich von solchen Versicherungsunternehmen zu hören, die nur nehmen und nehmen, aber nicht die Leistung erbringen, für die sie bezahlt werden. Spricht man in diesem Fall nicht von Betrug? Ohnehin verdient ein Versicherungsunternehmen ja mehr Geld, als es ausgäbe, wenn es seiner Leistungspflicht nachkäme, aber sich dann drücken zu wollen ist eine Schweinerei. Denn tritt der Versicherungsfall ein, dann hat man schon genug Probleme als dann auch noch das Beauftragte Unternehmen zur Leistungserfüllung zu komplimentieren. Dies muss öffentlich angeprangert werden und daher bin ich nicht zuletzt dankbar für diesen Blog.

  24. anonymisiert sagt:

    @ alle

    Dass der @Robin einen Beleg dafür liefert, dass die beschriebene Handlungsweise auf Seiten der beteiligten Kollegen standeswidrig ist (sein kann) und auf Seiten der RSV gegen die Regeln des unerlaubten Wettbewerbs verstößt/verstoßen kann (§§ 1 u. 3 UWG), lasse man mal dahin gestellt sein.

    Aber die Darstellung, dass man von den RSVen kompetente RAe empfohlen bekomme, die, weil sie kompetent sind, alle Gebühren zu 100% bezahlt bekommen, ist angesichts dieser argumentatorischen Blauäugigkeit schon niedlich (was soll die RSV schon auch kürzen, wenn sie nur zahlt, was sie mit dem Anwalt ausgehandelt hat !).

    Man kann sicherlich nur vermuten: dadurch dass Honorarkürzungen vorgenommen werden, soll dem RA signalisiert werden mit der RSV „Verhandlungen“ über die Honorarhöhe aufzunehmen (wird sicher irgendwo im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stehen und wurde bloß noch nicht entdeckt).

  25. anonymisiert sagt:

    Wenn ich den Sinn dieses Blogs richtig verstanden habe, dann geht es darum Problematiken aufzuzeigen, die bei der Zusammenarbeit mit einer RSV auftreten können. Es soll eine sachliche Auseinandersetzung zu dem Thema stattfinden.
    Soweit so gut. Ich frage mich allerdings ganz ernsthaft, weshalb hier sofort ein Hauen und Stechen aufbricht sobald nur das Wort „Vereinbarung“ im Zusammenhang mit RSV auftaucht.
    Pauschal wird hier dem Leser suggeriert, daß der von der RSV empfohlene Kollege nicht kompetent sei und zudem nur den eigenen und den Profit der Versicherung im Auge hat.

    Wie kommen Sie zu dieser Ansicht? Kennen sie soviele Anwälte, die Vereinbarungen mit einer RSV haben? Woher wissen Sie so genau, wie diese Anwälte arbeiten? Wie kommen Sie dazu deren Kompetenzen in Frage zu stellen?
    Können Sie sich nicht, daß eine Versicherung auch ein Intersse daran haben könnte, daß Ihre Versicherungsnehmer gut vertreten werden und Ihren Prozess zu einem für Sie zufriedenen Ergebnis führen ?

    Das würde mich, und sicherlich auch den geneigten Leser dieses Blog interessieren.
    Denn um diesen geht es hier ja schließlich. Er soll eine Entscheidungshilfe bekommen.
    Dafür sollte er aber alle Alternativen kennen und dann entscheiden.

    Ich lasse mir jedenfalls nicht pauschal von einem mir unbekannten Kollegen Klüngelwirtschaft oder Inkompetenz unterstellen.
    Woher kommt dieser ganze Hass?
    Zumal es hier um Vorschüsse geht! Auch das sollte der Leser nicht vergessen!
    Ich lade Sie herzlich gerne für eine Woche zu mir in die Kanzlei ein. Wenn Sie dann immer noch der Meinung sind ich sei nicht kompetent oder ließe mich vor den Karren irgend einer Versicherung spannen werde ich sofort alle Vereinbarungen mit den RSV kündigen.

    Bis dahin einen schönen Feierabend

  26. anonymisiert sagt:

    @ Robin

    Woher nehmen Sie die Feststellung, dass irgend Jemand als „nicht kompetent“ bezichtigt wurde. Der Thread ist schon lang und die Stelle, auf die Sie sich beziehen wollen, würde die Suche erleichtern.

    Abschließend: Dieser Thread fragt nach ob es Sinn macht, den Gebührenkrampf auf dem Rücken des VN auszutragen (sinngemäß).

    Irgendwo war man auf der zielführenden Erkenntnis angelangt; dass der Mandant des Anwalts Auftraggeber ist. Ergo geht es den VN etwas an, was auf der Ebene seiner RSV abläuft, wenn es um das Gegenstück des Beitrags an dieses Unternehmen geht.

    Ob Sie persönlich nun viele Vereinbarungen mit vielen RSVen haben oder nicht, interessiert mich leider in diesem Zusammenhang herzlich wenig.

    Wenn dieser Blog nicht nur einen, sondern auch noch weiteren Sinn hat, dann den, Wege aus diesen Krämpfen aufzuzeigen. Vielleicht gelingt es dann dabei den VN den Eindruck zu vermitteln, dass es nicht nur Anwälte sind, die sich über diese Schieflage den Kopf zerbrechen.

  27. anonymisiert sagt:

    @ robin

    ich hätte in meinem Beitrag deutlich geschrieben, das es dahinstehen kann, ob der von der Rechtschutzversicherung benannte Kollege kompetent ist. Ich kann dies selbstverständlich nicht beurteilen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine solche Vereinbarung im Sinne des Mandant ist, ist dies auch völlig unerheblich.

    Der Kollege Witopil weist zu Recht auf die aus standesrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliche Konstellation der vertraglichen Bindung an eine Rechtschutzversicherung hin. In diesem Zusammenhang muss man sich vor Augen führen, das eigentlich die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung auch um die Deckungszusage ein eigenes Mandat darstellt, welches die meisten von uns allerdings im Wege der Hauptsache mit erledigen. Auf Grund der vertraglichen Bindung an die Rechtschutzversicherung müsste ein Kollege eigentlich das Mandat zur Erlangung der Deckungszusage ablehnen. Ich sehe sonst große Probleme in dem Bereich des Parteiverrats.

    Ferner ist der Tatbestand der Gebührenuntererhebung hier zu berücksichtigen. Ich würde mir also als Anwalt gut überlegen, ob ich eine entsprechende Vereinbarung schließe, die unabhängig von dem tatsächlich geleisteten Aufwand meine Gebühren unterhalb der gesetzlichen Mittelgebühr festschreibt.

    Es ist schlicht blauäugig anzunehmen, dass Versicherungen, seien es Rechtsschutz-oder Haftpflichtversicherungen ausschließlich das Wohl ihres Versicherungsnehmers im Auge haben. Wenn man sich die heutige Regulierungspraxis in den Versicherungen ansieht- auch wenn man mit Mitarbeitern der Versicherung spricht- wird deutlich, das lediglich das Wohl der Anteilseigner der Versicherung hier im Vordergrund steht. Jedenfalls hat sich bei mir in der letzten Zeit keine Versicherung, egal auf welchem Gebiet, durch unbürokratische, schnelle und kompetente Erledigung der Ansprüche ausgezeichnet. Im Gegenteil: es werden rechts-und gesetzeswidrige Einwendungen erhoben, trotz des Wissens, mit diesen nicht durchzukommen, das eigentliche Ziel ist lediglich die Verschleppung der Regulierungen. Es gibt im übrigen aussagekräftige Untersuchung, um welche Millionenbeträge die Versicherungen durch unberechtigte Streichungen lediglich durch den Zinsgewinn reicher werden.

  28. anonymisiert sagt:

    ist es denn nicht so dass hier im lande eh alles auf angst gebaut wird. wer braucht denn wirklich versicherungen und wie oft? die wohl wichtigste ist die krankenversicherung und die wird von den topmanagern selbst bestohlen. aber so wie es aussieht wird sich bald etwas verändern. das system ist einfach zu kompliziert geworden.

  29. anonymisiert sagt:

    Zum Stichpunkt „außen vor“.
    Es scheint wohl Strategie der ARAG zu sein, ihren Versicherten zu vermitteln, wir machen das schon mit den Abrechnungsproblemen mit den Anwälten.

    In einem aktuellen Fall wurde die Mandantschaft von der ARAG informiert, sie werde sich mit dem die Kostenrechnung stellenden Anwalt schon einigen.

    Das Problem ist, wenn Mandanten kein Geld haben, klammern sie sich an solche Aussagen wie an den berühmten Strohhalm.

    Die Mandantschaft steht insofern zwischen den Stühlen mit der Frage: Streite ich mich jetzt mit meinem Anwalt, den ich im Zweifelsfall wechseln kann, oder mit meiner Rechtsschutzversicherung, die ich zum laufenden Fall nicht wechseln kann. Zugegeben, wissen die allermeisten Mandanten, was sie an Ihrem Anwalt haben.

    In meinem Fall werde ich jetzt das Mandat wohl beenden und die Mandantschaft zur Zahlung verklagen. Bin mal gespannt, ob gegen den Rechtsschutz der ARAG.

  30. anonymisiert sagt:

    Lieber Kollege Hoenig,

    auch wenn Ihr Vorgehen im Ergebnis – wenn auch seitens der ARAG ohne Annerkenntnis einer Rechtspflicht – von Erfolg, sprich Eingang der gesamten Vergütung gekrönt war, bin ich doch der Meinung, dass das geplante Vorgehen (Klage gegen den Versicherer) falsch gewesen wäre. Das Mandatsverhältnis besteht zwischen dem Mandanten und Ihnen. Der Rechtsschutzvertrag zwischen dem Mandanten und dem Versicherer. Ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Versicherer gibt es nicht. Soweit sind wir uns einig.

    Wenn Sie dann aber den Mandanten gegen den eigenen Versicherer vertreten wollen, liegt das möglicherweise im Bereich der Interessenkollision; ist aus den nachfolgenden Gründen aber jedenfalls die ungünstigere Variante:

    Sinnvoller und richtiger erscheint mir folgender Weg (der so auch auf Fortbildungsveranstaltungen zu RSV verbreitet wird):
    Sie setzen den Mandanten in Verzug und kündigen Klage gegen den Mandanten an. Der RS-Versicherer wird hierüber informiert und darum gebeten, dem VN einen Anwalt für den bevorstehenden Rechtsstreit zu bestimmen, da dieser ausnahmsweise auf sein Auswahlrecht verzichtet. Wenn an Ihrer Vergütungsforderung was dran ist, wird der Versicherer dann umgehend zahlen.

    Wichtig: Das Ganze erfolgt selbstverständlich in (vorheriger) Absprache mit dem Mandanten. Der soll (und will ja auch) wieder zu Ihnen kommen, trotz der Klage. 😉

    Vorteil dieser Variante für den Anwalt:
    Es gibt einen zweiten Fall mit zweitem Gebührenaufkommen.

    Vorteil für den Mandanten:
    Er hat Anspruch auf Deckungsschutz für dieses Klageverfahren, da es um einen vertraglichen Rechtsstreit außerhalb des Rechtsschutzvertrages geht. In Ihrer Konstellation (Klage des VN gegen VR) gäbe es keinen RS, da dies in den ARB ausdrücklich ausgeschlossen ist !!!!!

    Nachteil für den RSVer:
    Gebührenrisiko für den 2. RS-Fall!!!! Das baut den nötigen Druck auf!!!

    Dies nachhaltig und oft genug praktiziert sollte den Versicherern zu denken geben. Viel Erfolg!

    MfkG
    Eckhardt